Hallo,
ist es im Familiengericht rechtens, dass bei der mündlichen Verhandlung nur eine Seite zu Wort kommt, dass die Richterin sich ständig nur mit der Anwältin einer Seite bespricht, dass sie die Anwältin der Gegenseite nicht eineinziges Mal zu Stellungnahme auffordert ( von alleine ergreift sie seltsamerweise auch nicht das Wort), dass deren Mandant, sobald er selbst einen Einwand vorbringen will einfach gehuscht odet ignoriert wird?
Bitte teilt mir Eure Erfahrungen mit.
Kann man evt dagegen vorgehen?
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Familiengericht Verfahrensfehler?
20. Mai 2013
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Frage vom 20. Mai 2013 | 21:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familiengericht Verfahrensfehler?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2013 | 22:04
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Riko285,
Was sagt denn die nicht aufgeforderte RA dazu?
Warum hat sie sich nicht geäußert ?
Hatte sie Sprechverbot?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 21. Mai 2013 | 11:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38340 Beiträge, 13980x hilfreich)
Vielleicht gabs auch einfach nichts Entscheidungsrelevantes zu sagen?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 21. Mai 2013 | 14:36
Von
Status: Lehrling (1185 Beiträge, 497x hilfreich)
Dies ist ja eigentlich keine Frage des Familienrechts, sondern des Verfahrensrechts.
Ich empfehle, diese Frage unter der entsprechenden Kategorie einzustellen.
Beste Grüße,
capitano
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