Familiengericht - Trennungsgerecht?

22. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)
Familiengericht - Trennungsgerecht?

Hallo zusammen,
nachdem mein anderer Thread sehr lange ist und durch die Entscheidung des FG ein Beschluß vorliegt, habe ich eine andere Frage:

Im Interesse vom Sohnemann, der bei seinen Umgängen immer wieder zusammenbricht, gehe ich jetzt nicht ans OLG.

Jetzt habe ich über 2 Jahre als liebender Vater um das ABR gekämpft und sorry, dass ich es so böse schreibe, hat das Kind verloren.

Die Umgangszeiten wurden relativ großzügig aufgebaut und nun geht es weiter. Daraufhin habe ich auch meine Arbeitzeit reduziert, um die Umgänge wahrnehmen zu können. Nun wird mir in der Scheidungssache negativ angerechnet, dass ich damit weniger Unterhalt zahle. Nun soll ich die Arbeitszeit wieder erhöhen und kann dadurch den gerichtlich festgelegten Umgang nicht in dieser Art und Weise einhalten!!

Wie soll man bitte aus so einer Zwickmühle herauskommen, hat jemand ein Gerichtsurteil oder so.

Viele Grüße,
KarlFranz

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11 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wie sieht denn die Arbeitszeit, und wie sehen die Umgangszeiten aus?

wirdwerden

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#2
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
die Umgangszeiten sehen wie folgt aus:
gerade Wochen von Donnerstag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr und in der ungeraden Woche von Freitag 13:00 Uhr bis Samstag 12:00 Uhr. An den Freitagen ist dadurch auch nur eine Arbeitszeit von 3-4 Stunden möglich.
Dann jeweils die Ferien hälftig, sprich 2 Tage Frühling, 1 Woche Ostern, 1 Woche Pfingsten, 3 Wochen Sommer, 2 Tage Herbst und 1 Woche Weihnachten. Durch die betrieblichen Brückentage bräuchte ich daher 40 Urlaubstage, die ich dadurch erreiche, dass ich durch die Arbeitszeitreduzierung einige Plusstunden aufbaue und daher dies auch leisten kann und will.

Viele Grüße,
KarlFranz

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich verstehe zwar Dein Arbeitszeitmodell nicht so ganz, aber was solls. Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du jetzt reduziert arbeitest, und das verringerte Gehalt unterhaltstechnisch weiter geben willst.

Zunächst einmal hat Unterhalt mit Umgang gar nichts zu tun. Dies bedeutet, dass der zum Unterhalt Verpflichtete unabhängig von seiner tatsächlichen Arbeitszeit so behandelt wird, als wenn er ganztags arbeiten würde. Zumindest dann, wenn er wie Du die Möglichkeit hat, ganztags zu arbeiten.

Schau mal, wir muten doch auch Müttern zu (völlig zu Recht!), ganztags zu arbeiten und sich gleichzeitig um ihre Kinder zu kümmern. Würde man Deine Ansicht umsetzen, so müssten die Mütter doch immer dann zu Hause sein, wenn die Kinder aus Schule oder Kindergarten kommen. Und von diesem Modell entfernen wir uns seit Jahren, weil es einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Es muß nicht immer das jeweils betroffene Elternteil zu Hause sein, wenn das Kind eintrudelt.

Dein Kind müsste so 7 oder 8 Jahre alt sein. Ist also nicht mehr so ganz winzig. Da sollten sich ander Modelle finden als die permanente Vater-Betreuung. Es könnte doch bestimmt auch schon mal ein oder zwei Stunden am Nachmittag alleine sein. Meine waren in dem Alter soweit, und waren auch ganz froh, wenn sie mal Zeit für sich hatten, ohne die nervige Mutter. Es gibt gute Ferienbetreuungsangebote, und vieles mehr. Wenn Du aber meinst, Du musst jede Sekunde bei dem Kind sein, wenn es bei Dir ist, dann musst Du auch die finanziellen Konsequenzen tragen. Wirst Dich nach dem Hinweis des Gerichts finanziell wohl so behandeln lassen müssen, als wenn Du ganztags arbeiten würdest.

Ich erinnere mich gut an den Aufschrei der Entrüstung der Hausfrauen vor etlichen Jahren. "Wir sind doch nicht zu Hause geblieben, um unser Kind in einen Hort zu geben." Es wurde dann argumentiert, dass diese Zeiten vorbei seien. Dass eine stundenweise Trennung angemessen und zumutbar sei. Das ist es ganz sicherlich auch in Deinem Fall.

wirdwerden

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Karl-Franz,

tut mir Leid, dass es so ausgegangen ist!!! Weitere Kommentare spare ich.

Wer wirft dir das mit dem Unterhalt vor? Gericht? Gegnerischer RA? Geht es um KU oder EU. Wenn es um KU geht, ist dein Einkommensverlust wirklich relevant, die Stufen der DT sind ja sehr "breit"?

Bist du sicher, dass du nicht in Berufung gehen willst, solltest? Was ist mit dem JA, die waren doch eher auf deiner Seite. Was sagt dein RA zu der Sache?


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"Viele Grüße mikkian"

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

KarlFranz hallo,
na so grandios sind die Umgangszeiten nicht. Finde von Freitag auf Samstag schon bescheiden, viel hin und her fürs Kind.

Aber besser als nix, mein Lieber;)

Geht ein Zusatzjob, um auch erst mal das Modell laufen zu lassen, weil du ja auch sehen wolltest, wie es dem Kind weiterhin geht.
Das ist die Chance.

Weitere Überstunden? Und auch andere Betreuung finden, Großeltern?
Bis dahin, erst mal alles;) Gute. Wir schreiben uns.



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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#6
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Zuschriften.
@wirdwerden,
sicherlich entfernen wir uns von dem Gedanken, dass die Frauen nur zuhause sind und auf die Kinder wartet. Deshalb hat der Richter ja auch ein fiktives Einkommen für die Exfrau im Beschluss, dass zwar für Ihren Titel meines Erachtens zu niedrig ist, aber was solls.
Ich hatte gegenüber dem JA ein Modell, falls der Sohnemann bei mir leben würde. Dies sah so aus, dass er bis 16:00 Uhr an seiner Schule in die Nachmittagsbetreuung geht und dies wäre ohne jeglichen Abschlag meiner Arbeitszeit gegangen.
Meine Ex hat nichts vorgelegt, hat den Sohnemann aber in die Nachmittagsbetreuung des KIGA gegeben. Und jetzt heißt es im Beschluß, dass das Kind so zart ist und einen erhöhten Betreuungsaufwand der Mutter braucht. Also, weiterhin ist die Arbeit kein Thema.
@mikkian,
der Beschluss bezieht sich rein auf den nachehelichen Unterhalt.
Ich hatte leider auch damit gerechnet, dass das JA nicht wieder umfällt, aber die haben dann beim Gerichtstermin das Wechselmodell vorgeschlagen, aber dazu müßten beide Elternteile dies wollen. Natürlich will meine Frau aus bekannten Gründen nicht. Als ich dem JA, dass übrigens nicht bei Gericht war, von dem Beschluss gehört haben, waren Sie entsetzt. Es hat dann mit dem Sohnemann noch ein Gespräch gegeben und danach mit den Elternteilen seperat. Zu mir sagte die Mitarbeiterin vom JA, dass der Sohnemann gesagt hat, die Mama hat gesagt, ich muss dem Richter sagen, dass ich bei Ihr wohnen will, aber das habe ich dem Richter nicht gesagt, sondern das ich Mama und Papa lieb habe.
Deswegen mache ich auch nicht weiter, denn je länger es geht wird die Beeinflussung nicht aufhören und der Sohnemann zerbricht irgendwann daran. Er wird mit den Jahren schon seine eigene Meinung bilden, was er wirklich möchte. Dazu vielleicht noch die Anekdote: Als ich seine Hausaufgaben geprüft habe, sah ich in der Religionsmappe Jesus beim letzten Abendmahl und die Aufgabe war, zeichne wo und wie du wohnst. Er hat dann unser Haus mit Garten und seinem Zimmer gezeichnet..... Dies zeigt mir was er wirklich möchte und macht mich glücklich... Die Richter sollten anstelle Kinder zwischen Mama und Papa wählen zu lassen, soetwas sehen.
@anny,
der Freitag hat sich aufgrund des familienpsychologischen Gutachtens ergeben. Und mir wäre es ehrlich gesagt unter der Woche einmal lieber gewesen. Aber meine Exfrau hat ja behauptet, dass es Mittwochs nicht geht, weil er da zum Fussball geht, obwohl Sie in nur für 4 Monate dort angemeldet hat und dann gegen seinen Willen wieder herausgenommen hat.
Einen Nebenjob fasse ich schon auch ins Auge, aber wie gesagt auch erst einmal finden.

Ich merke, dass ich wieder einmal zu viel geschrieben habe, also

viele Grüße,
KarlFranz

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Also, nochmals: bei beiden Elternteilen ist ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt worden. Das ist doch in Ordnung. Wie lange dieses nach der Scheidung hält, wahrscheinlich nur recht kurz. Denn ein Kind bleibt nicht immer zart und zerbrechlich. Dass es dieses nach Eurem Trouble geworden ist, das wundert mich nicht. Ich halte die Umgangsregelung nicht für sehr gelungen, auf Dauer. Aber, Kinder werden älter, haben andere Bedürfnisse, werden selbständiger. Sieh es einfach als Momentaufnahme, lass das ganze sich einspielen, und dann ist man einen Schritt weiter. Und vielleicht noch etwas: auch in dem Alter kann ein Kind schon mal zwei Stunden allein zu Hause sein. Tut ihm wahrscheinlich sogar recht gut. Das ist so meine Erfahrung.

M.E. könntest Du mehr arbeiten, wenn Du nicht so verrannt wärst, wie Du Dich zum Schluß in Deinem anderen Thread präsentiert hast. Lass den Jungen langsam an die lange Leine, guck, dass Du das finanziell alles hin bekommst.

Bei mir hat damals die Psychologin geschrieben: überbehütet und überverwöhnt. Ich war natürlich empört. Aber aus dem Abstand heraus, sie hatte recht. Absolut. Ich hab draus gelernt, gelernt millimeterweise los zu lassen. Fiel mir schwer, den Kindern tats gut.

Und wenn das Kind erst einmal stabilisiert ist, dann wird kein Familiengericht der Mutter noch Unterhalt zusprechen. Das ist also eine Geschichte auf Zeit. Nutz die Zeit, um das Kind so auf zu munitionieren, dass Muttern bald wieder ganztags arbeiten kann.

wirdwerden

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi K-F,

ich wünsche dir, dass deine Hoffnungen sich erfüllen, die Mutter wird nun mit der Beeinflussung aufhören und der Junior wird sich eine eigene Meinung bilden. Aber ehrlich gesagt glaube ich daran nicht, so wie du deine Ex geschildert hast. Wie der Junior mit einem dauerhaften Loyalitätskonflikt klar kommt und ob es jetzt die richtige Entscheidung ist, "klein beizugeben" wird die Zeit zeigen. Aber du kennst die Protagonisten ja am Besten...

Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit jahrelanger mütterlicher Negativbeeinflussung würde ich kämpfen, solange es nur eine minimale Chance auf das ABR gibt.

Wie das JA unter der Konstellation ein Wechselmodell vorschlagen kann, ist mir unbegreiflich. Das dies nur bei gutem Einvernehmen zwischen den Eltern geht, sollte sich rumgesprochen haben.

Ich denke, es ist in deinem Fall recht viel schief gelaufen und der Ausgang ist ein erneuter Beweis, dass wir immer noch in einem Mütterland leben.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

@wirdwerden,
keine Angst, bei mir ist der Sohnemann sehr selbstständig und ich sehe Ihn z.b. Samstags kaum weil entweder Freunde von Ihm hier sind oder er ist bei Freunden. Er ist recht selbstständig bei mir und ich sehe Fortschritte. Irgendwann wird es auch einmal selbstständig Entscheidungen treffen lernen. Seine Schule unterstützt mich hier, herade im Hinblick auf die täglichen Dinge wie z.b. Zähneputzen, dass er leider bei der Mama nicht macht. Damit du es besser verstehst, eine Geschichte als er knapp 4 Jahre war. Da sprachen wir (die Eltern) über die nähere Zukunft und ich sagte meiner Ex, dass er wohl in 10 Jahren seine erste Freundin haben wird, worauf Sie antwortete.. oh nein, nicht mein Baby. Jetzt wird er bald 7 Jahre und noch immer wenn ich Ihn abhole, zieht Sie Ihn an und macht seine Schuhe. Klar, dass er das lieber hat, als es selbst zu machen, aber als Eltern haben wir eine gewisse Verpflichtung, oder?

@mikkian,
ich habe eine neue Anwältin und ich muss sagen, damit hat Sie mir gewisse Sachen dargelegt. Sie hat mir lückenlos das familienpsychologische Gutachten erklärt. Sie gab mir Tipps und der Sohnemann wird demnächst hier bei mir wieder sportlich in einem Verein sein. Falls dann meine Ex der Meinung ist, Sie zieht weg, ist er wieder hier im sozialem Umfeld eingebunden. Dann kann wieder ein Vorstoß gemacht werden, das JA immer wieder informieren über die Situation.
Aber auch klipp und klar, dass ein OLG auch dahingehend entscheiden kann, meiner Ex das Sorgerecht komplett zu übertragen, wenn die "Eltern" nicht funktionieren.
Wie gesagt, dass JA ist nach wie vor der Meinung, dass der Sohn bei mir besser aufgehoben ist, aber hat (noch) nicht den Mut bis zur letzten Konsequenz gehabt, dies ohne eine richterliche Entscheidung dies durchzusetzen.
Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass die Situation mit dem Sohn nicht besser wird, weil Sie Ihm Woche für Woche erzählt wird, wie böse der Vater ist. Gott sei Dank, hält er auch in dieser Situation zu mir.

Viele Grüße,
KarlFranz

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, die Jugendämter. Ich erinnere mich an einen Fall, da hat das Jugendamt ganz eindeutig erklärt, unter vier Augen, dass das Kind natürlich zur Mutter müsse, weil der Vater psychisch gestört sei. Was auch offensichtlich war. Und vor Gericht hielt sich der gute Mitarbeiter dann raus. Ich war nur als Prozessbeobachterin da. Nagelte ihn in der Pause fest. Die Anwort war, er müsse doch neutral sein. Wie bitte? Glücklicherweise konnte sich die sehr erfahrene Familienrichterin ein eigenes Bild vom Vater machen. Also, hoff mal nicht aufs Jugendamt. Die werden der Mutter umgekehrt dasselbe sagen.

Sieh zu, dass du das alles so gebacken bekommst. Gib dem Kind Zeit für sich alleine, bau Deine Berufstätigkeit wieder auf. Das geht schon. Glaub es mir. Laß einfach Ruhe einkehren. Gelassenheit überträgt sich genau wie das Gegenteil auf die Kinder.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo K-F,

ich kenne die Gefahren eines weiteren gerichtlichen Vorgehens. Deshalb haben wir diesen Schritt gar nicht erst eingeschlagen, es gab damals keine Chance, auch wenn ich bis heute der Auffassung bin, es wäre für die Kids besser gewesen.

Ob deine Möglichkeiten später erfolgreicher sind, kann niemand vorhersagen. Auch nicht, wann die Mutter die Loyalität deines Sohnes dir gegenüber zermürbt hat. Der Einfluss des betreuenden Elternteils ist nicht zu unterschätzen. Auf irgendeine eventuelle zukünftige Entwicklung bauen halte ich daher für den falschen Weg. Man muss im hier und jetzt auf Grundlage des momentane Wissens abwägen und entscheiden.


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"Viele Grüße mikkian"

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