Famielienrecht Lebensmittelpunkt

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
nikkilein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Famielienrecht Lebensmittelpunkt

Hallo.... Ich habe ein mächtiges Problem...Mein Sohn (4,5 Jahre) lebt derzeit bei seinem Vater weil der mich vor etwa einem Jahr mit ziemlich üblen mitteln gezwungen hat Ihm den Kleinen vorrübergehend zu überlassen. Im April hatten wir einen ersten anhörungstermin beim Gericht,damals habe ich noch eingesehen das es nicht dem Kindeswohl entsprechen kann Ihn sofort aus der gewohnten umgebung zu entreissen. Ich habe mich auf das Umgangsrecht eingelassen. Mittlerweile hat mein Ex weitere Dinge getan die mir deutlich gemacht haben das mein Kind besser bei mir aufgehoben wäre.Das Gericht meint aber da der Kleine Frühförderung und Logopädie bekommt,er nicht zu mir kann weil er und das Jugendamt meinen das ein wechsel der Therapeuten zu einer Rückentwicklung des Verhaltens führen könnten.Noch dazu kommt das mein Ex zu meinem Grossen Sohn den ich damals mit in die Beziehung gebracht habe,mehrfach gewaltätig war. Aber das wiederum sieht der Richter als "alte Kamellen" an.was kann ich tun um das Gericht davon zu überzeugen das mein Kind zu mir Gehört???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo nikkilein,

was spricht denn dagegen dass euer gemeinsames Kind weiter durch den KV betreut wird.

quote:
Mittlerweile hat mein Ex weitere Dinge getan die mir deutlich gemacht haben das mein Kind besser bei mir aufgehoben wäre


Von was sprichst Du da?

In Deinen Ausführungen ist ein ganz entscheidener Denkfehler bei Dir zu erkennen.

quote:
was kann ich tun um das Gericht davon zu überzeugen das mein Kind zu mir Gehört???


Es ist nicht Dein Kind, es ist euer gemeinsames Kind. Daher ist es auch völlig legitim, dass das Kind vom Vater betreut wird, wenn dieses dem Kindeswohl mehr entspricht.

So sehe ich es als Außenstehender und ohne weitere Kenntnis des Einzelfalls.

Da hier das Gericht schon mehrfach die Betreuung duch den Vater für gut geheißen hat, kann es nicht unbedingt falsch sein.

bemühe Dich um eine möglichst umfangreiche Umgangsregelung. Es wäre zu wünschen, dass der Vater sich dabei kooperativ zeigt.

LG Nero



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#2
 Von 
nikkilein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Nero... Ich sehe ganz einfach eine Kindeswohlgefährdung wenn der Kleine beim Vater bleibt.Der Richter meinte im zweiten Termin er habe sich die Akte nichtmal vollständig gelesen,wo er sich ein Bild über das verhalten meines Ex hätte machen können.Er hat in der Woche mind.3 Briefe an das zuständige Gericht geschrieben in denen er Lügen über mich verbreitet um die Umgangs WE´s zu unterbinden.Eine frechheit finde ich auch das der Richter meint das die Gewalttätigkeit gegenüber meinem grossen alte Kamellen sind,obwohl es auch Anzeigen und eine Verurteilung wegen misshandlung gegeben hat.Der Kleine erwähnt bei den Umgangswochenenden immer wieder das er lieber bei mir bleiben möchte,da Papa immer "böse"ist. Was ich aber auch für eine normale trennungsangst halten könnte meinen die JA Mitarbeiter

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wird euer Kind vom Vater misshandelt?

quote:
Im April hatten wir einen ersten anhörungstermin beim Gericht,damals habe ich noch eingesehen das es nicht dem Kindeswohl entsprechen kann Ihn sofort aus der gewohnten umgebung zu entreissen.


Du bist also weggezogen, wolltest dem Vater das Kind entziehen und er hat reagiert, indem er vor Gericht zog?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

nikkilein guten Morgen,

das Kind bekommt Förderung, dass bedeutet, es ist unter Beobachtung.

Du kannst dir den Verlauf anschauen?

Ein Auge würde ich auf jeden Fall darauf halten.

Kontakte zum Kiga gibt es auch von deiner Seite aus?

Eltern müssen irgendwie an dem Kind dran bleiben, egal, wie schwer das manchmal mit dem Ex/ Exin ist.

Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht?

Wie geht es dem Kind, welches bei dir lebt? Ist ja nicht einfach alles.

Drücke euch ganz feste die Daumen:)

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#5
 Von 
nikkilein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...also mein Grosser vermisst seinen kleinen Bruder sehr...Aufgrund der entfernung haben wir den Kleinen alle 4 Wochen ein Wochenende hier.Ja mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht(das soll auch auf jeden Fall so bleiben).Zum Kiga habe ich leider nur wenig kontakt,da die persönliche kontakte möchten. Bei Elternabenden bin ich schon dabei.Am letzten we habe ich wieder Umgang mit dem Kleinen gehabt.Die Übergabe erfolgt seitens meines Ex NIE ohne irgendwelche beschimpfungen und beleidigungen.Noch dazu kommt das er meinem Mann und meiner Mutter den Umgang mit dem Kind verbietet.Ich weiß das es eine Wohlverhaltensklausel im BBG gibt die Ihm dieses klar untersagt.Denn auch Stiefväter und Großeltern haben ja ein Umgangsrecht.

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen nikkilein,

es gibt im BGB den § 1685. Dieser besagt, das Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Davon wird in Deinem Fall auszugehen sein. Im Übrigen kann der KV den Umgang mit bestimmten Personen nicht verbieten, da Dir in der Umgangszeit die Altagssorge obliegt.

LG Nero

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