Falsche Angaben beim Anwalt

24. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andi1000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben beim Anwalt

Hallo
meine getrennt lebende Ehefrau hat ein Anwalt eingeschaltet und behauptet, ich würde zu wenig Unterhalt überweisen,ob wohl ich durch Kontoauszüge beweisen kann, das ich immer den vollen Unterhalt überwiesen habe,wie kann ich gegen so einen Vorwurf vorgehen,soll ich auch eine Anwalt einschalten,hat es für sie rechtliche folgen,wenn sie so etwas behauptet,ich muss ihr pure abschicht unterstellen.
Gruß Andi1000

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Da würde ich nicht gleich einen Anwalt einschalten. So lange Du belegen kannst, dass pünktlich der vereinbarte Betrag von Deinem Konto auf ihr Konto überwiesen wurde, ist das vielleicht gar nicht nötig. Kostet ja auch Geld!
Lass Dir von Deiner Bank eine Bestätigung darüber schreiben, dass seit dem xxx monatlich xx Euronen zu Lasten Deines Kontos auf das Konto xy überwiesen wurden. Das müsste eigentlich ein ganzes Stück weit ausreichen.

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@nachtschwärmer
Selbstverständlich könnte man das so machen. Ist ja auch das naheliegenste. Aber: Erst einmal muss die Ex gegenüber ihrem Anwalt und somit auch ihrem Ex-Mann gegenüber belegen, dass sie tatsächlich zu wenig Unterhalt erhält.

Ich würde dem Anwalt nur schreiben, dass du gemäß Urteil XY vom soundsovielten immer pünktlich deinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bist und du dir keines 'Vergehens' bewusst seist. Möge der RA doch larlegen, wann und in welcher Höhe du deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen bist.

So wäre dann die Beweislast wieder bei der Ex-Frau - wo sie auch hingehört, wenn du dir wirklich keiner 'Schuld' bewußt bist.

Dies schreibt dir - auch eine Frau - Astrid.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

@ Astrid
nichts machen geht natürlich nicht. Klar. Ich meinte, die Bestätigung dem von Dir angesprochenen Brief beilegen.
Dann muss die Gegenseite erst mal belegen, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
In dem Fall sind sich also die Damen einig!;)

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