Extremsport mit Kleinkind

5. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.09.2010 09:51:30
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Extremsport mit Kleinkind

Hallo Leute,

wie seht ihr das?:

Der Vater unseres gemeinsamen Kindes (4 Jahre) - wir leben getrennt (gemeinsames SR, ich habe ABR) - ist begeisterter Gleitschirmflieger und hätte das Kind am liebsten schon als Baby mit in die Luft genommen. Ich hab's ausdrücklich verboten, da ich nicht finde, dass ein kleines Kind an einem Gurt an einem Stück Stoff in der Luft unter den Wolken hängen sollte...
Nun ist das Kind 4 Jahre und erzählt mir heute, dass sein Vater mit ihm Gleitschirm geflogen ist (während der Ferien bei ihm).
Der Vater gibt's zu! Ich bin entsetzt...

Wie sehr ihr das? Was würdet ihr tun?

Bitte keine Sprüche wie: Toll, dass der Vater was mit dem Kind macht ;-)

Dankeschön!



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein.

Der grösste Traum des Menschen? FLIEGEN zu können :D
Wer bekommt den Traum schon so früh erfüllt?

Na wenn der kleine keine Angstzustände bekommen hat und das von Vornherein klar war spricht doch nichts dagegen wenn er kein Gesetz übertreten hat... oder sollst du den Flug bezahlen und magst ned?

Was würdet ihr tun? hmm
Mal dein EX fragen ob er dich mit nimmt ;)
Dann könnt ihr auch mal zu dritt fliegen, vielleicht hast du dann ein Prima neues, wenn auch teures Hobby.

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#2
 Von 
Comet Clone
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

720 Gleitschirm unfall todlich 2002 -- 2010
http://www.cometclones.com


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
720 Gleitschirm unfall todlich 2002 -- 2010
http://www.cometclones.com


Darf es auch nicht autofahren?
43295 Verkehrstote von 2002 bis 2009



Wobei es vollkommen unerheblich ist wie viele Tote es wo gab.


Die TE interessiert sich nur dafür ob der Vater es trotz ihres Verbotes das Kind mit dem Gleitschirmflieger mitnehmen durfte.
Sprich ob ihr Verbot wirksam ist oder nicht.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, abgesehen von meiner persönlichen Meinung , dass ein 4jähriges Kind solchen Belastungen noch nicht ausgesetzt werden sollte, erinnere ich mich , gelesen zu haben , dass ein Kind mindestens 45 kg wiegen muss, bevor es Gleitschirm fliegen darf. Natürlich im Tandem mit einem Erwachsenen.

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#5
 Von 
Mamaschaf
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo meine Herren, könntet ihr Euch dazu mal ernsthaft äußern, denn hier sucht jemand Rat und Hilfe!

Ehrlich gesagt würde ich das schnellstens unterbinden! Ich würde mir Rat beim Jugendamt oder anwaltl. Hilfe suchen, damit er hier mal auf den Boden der Tatsachen kommt, wie u. was erlaubt ist, mit einem 4 järigen Kind. Vielleicht braucht er das ja mal, das er dann mal sein Besuchsrecht gestutzt bekommt bzw. unter Aufsicht wahrnimmt.
Ich würde ihm das Sorgerecht entziehen lassen, denn offensichtlich fehlt ihm hierzu die nötige Reife.

Was für ein Vollpfosten von Vater ist denn das, der sein Kleinkind solchen Gefahren aussetzt bzw. auch hier ein Risiko bewusst eingeht , das er dadurch das Kind seelisch schädigen könnte bzw. auf damit auch langfristige Schädigungen (hier Höhenängste, Angstzustände etc.) die oftmals erst viele Jahre später aufbrechen können, in Kauf nimmt.

Mit Vaterliebe hat das hier nix mehr zutun schon eher mit einer ausgewachsenen Profilneurose beim Vater! Was will der denn mit dem Kind am WE unternehmen, wenn das Kind 13 ist? Kampfsaufen, Besuch einer Rotlichtmeile oder Besteigung eines 3000er?


Im übrigen gilt: Die Kinder sollten eine ihrem Alter entsprechende, normale physische Gesundheit und Belastbarkeit haben und mindestens 45 Kilogramm [u][/u]wiegen, damit die Teilnahme möglich ist.



Gruss
Mamaschaf





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-- Editiert am 25.10.2010 23:24

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Kampfsaufen,

machen die schon mit 12 in der großen Pause auf dem Schulhof



quote:
Besuch einer Rotlichtmeile

Haben wir auf Klassenfahrt gemacht



quote:
Besteigung eines 3000er?

Das wäre mal was sportliches, sorgt für Bewegung und guten Stoffwechsel


Bei der Anzahl der Verkehrstoten die Fahrzeuginsassen waren, müsste der Logik nach das Kind also in Zukunft zu Fuß gehen?


Über das für und wieder (Weichei/harter Kerl) kann man endlos streiten - DAS war aber nicht die Frage der TE.



Die TE interessiert sich nur dafür ob der Vater es trotz ihres Verbotes das Kind mit dem Gleitschirmflieger mitnehmen durfte.
Sprich ob ihr Verbot wirksam ist oder nicht.

Dazu habe ich hier noch keine nachprüfbare Aussage gelesen ... das müsste doch zu beantworten sein?



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 25.10.2010 23:47

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#7
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es geht doch hier um ganz was anderes. Nämlich darum, ob die Entscheidung für eine solche Sportart noch unter genehmigungsfreie Alltagsentscheidungen fällt, oder aber ein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil herzustellen ist. Es geht nicht darum, ob im Alltagsleben gefährlichere Situationen entstehen.

Inwieweit durch einen solchen Flug Höhenängste oder andere "Macken" entstehen können, darauf würde ich mich konzentrieren, das überprüfen, und dann entscheiden. 4 Jahre scheint mir allerdings für eine solche Sportart doch sehr jung.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es geht hier nicht um eine Webeveranstaltung für Gleitflug. Sondern einzig um die Frage, ob das eine Entscheidung des täglichen Lebens ist, oder nicht.

wirdwerden

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#11
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

völlig emotionslos würde ich jetzt mal sagen, das es der KM nichts angeht, was Papa während der Umgangszeiten macht. Auch hat die KM keine Verbote für die Zeit auszusprechen.

Sofern gegen keine gesetzlichen Regelungen verstoßen wird, kann Mama sich auf den Kopf stellen und lachen, ändert aber nichts daran.

Ich befürchte auch kein Gericht wird einem KV das Sorgerecht deswegen absprechen, wenn dieser den sicheren Umgang und die Vorrausetzungen für diese Flüge erklärt.

Nur weil einem selber der Gedanke missfällt, muss der KV nicht Verantwortungslos sein.

Ich behaupte, dass der KV sein Kind liebt und alles mögliche was in seiner Macht liegt tun wird, damit die Flüge für das Kind so sicher sind, wie es eben möglich ist und bestimmt sicherer als der Straßenverkehr.

Kein Elternteil tut einem Kind doch bewußt Schaden an.

Leute, besonders die betreuenden Mütter sollten sich hier angesprochen fühlen:

"Bleibt doch mal auf dem Teppich"

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"Liebe Grüße"

und haltet Euch aus den Umgängen raus.

Väter können es genauso gut wie Mütter, nur machen Sie eben das eine oder andere ganz anders, was aber nichts über die Qualität aussagt.

Manche Kinder wären bei Ihren Vätern deutlich besser aufgehoben, da gibt es genügend Beispiele für.

-- Editiert am 26.10.2010 11:38

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es geht hier doch gar nicht ums Sorgerecht. Es geht einfach darum, ob Extremsport noch eine Angelegenheit des täglichen Lebens ist. Das wäre zu klären. Und, unabhängig davon, ob das Kind längerfristig Schaden davontragen kann. Etwa Höhenangst oder so. Alles andere interessiert doch nicht.

wirdwerden

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#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

@wirdwerden

Ähm, ich hab nix von Sorgerecht geschrieben, sondern vom Umgang.

Ich sehe hier keinen Raum, wie ich geschrieben habe, wenn gegen kein Gesetz verstoßen wird, also keine Einschränkung nach Alter oder Gewicht besteht.

:???:

Langzeitschäden sind doch für diese Sache gar nicht vorhersehbar.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es dem Kind Spaß macht.



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"Liebe Grüße"

-- Editiert am 26.10.2010 18:58

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#14
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

wenn die Vorschriften für die Teilnahme an einem Gleitflug vorschreiben, dass ein Teilnehmer mindestens 45 kg haben muss, dann darf der Vater eben nicht mit diesem 4 jährigen Jungen fliegen. Dann ist das Negieren dieser Bestimmungen verantwortungslos und fahrlässig.

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" "

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#15
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
wenn die Vorschriften für die Teilnahme an einem Gleitflug vorschreiben ...

Kann man das in irgendeiner juristisch relevanten Dokumentation nachlesen?



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
quote:wenn die Vorschriften für die Teilnahme an einem Gleitflug vorschreiben ...


Kann man das in irgendeiner juristisch relevanten Dokumentation nachlesen?



Das würde mich auch brennend interessieren.

Bisher gab es zwei Aussagen ohne Fakten, der eine sagt es gibt ne Regelung, der andere eben keine.

Daher hatte ich auch geschrieben, wenn gegen kein Gesetz verstoßen wird, geht es die KM nix an!

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"Liebe Grüße"

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#18
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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