Exmann will Kindergeld wegen Umgang/Ferien

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Powermama
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmann will Kindergeld wegen Umgang/Ferien

Hallo an das Forum !

Ich habe schon alte Einträge durchforstet , aber sowas lustiges :-) noch nicht gefunden .
Ja mittlerweile ist es eher komisch - aber nun zur Geschichte .
Ich bin seit über 5 Jahren von diesem Mann getrennt (bin mitten in der Nacht abgehaun - bzw. mußte) und seit fast 4 Jahren glücklich geschieden .
Habe bis jetzt von erg. SH , UVG und Kindergeld gelebt .
(Möchte evtl. ab nächstes Jahr zumindest Teilzeit arbeiten) .
Wie man sieht , habe ich bis jetzt von ihm (trotz Job bis 2003 , jetzt Erw.mind.rente knapp 900 Eu) keinen Cent bekommen .
In den Ferien habe ich sonst immer Verpflegungsgeld (sogar auch an den WE) in Höhe von 200DM - 150Eu mitgegeben .
Nun klage ich aber auf Unterhalt , denn ich sehe nicht ein , dass der Herr sich auf meine Kosten "ausruht" (er hat ja auch eine Unterhaltspflicht ;-) und wohnt seit der Trennung in einer 4 Zimmerwhg.) . Der große hat die 2. Brille , Schulbücher kosten nun auch und es existiert auch kein "Neuer" , der etwas mit einschießt . Lediglich von meinen Eltern bekomme ich ab und an mal einen kleinen Schein . (wohnen 400km entfernt)
Jetzt kommt er auf den Trichter , (per Brief) Zwei Drittel des UVG`s oder des Kindergeldes haben zu wollen , denn ich gebe ihm keinen Knopf mehr .
Vielleicht mag jemand was dazu schreiben , evtl. ist es auch einfach nur erheiternd , auf was für einen Trichter so manche kommen . Umgangskosten wurden vor Gericht insofern geregelt , dass er die Kinder holen und bringen muß (50km - vorher habe ich sie hingebracht , was nun finanziell und nervlich nicht mehr möglich ist - immerhin war so mein Freitag gelaufen) , sonst aber nichts weiter .

Gruß , Powermama

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Powermama
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ToX !

Danke für dein Feedback !
Nein , gerecht ist die Umgangs/Unterhaltskostenregelung nicht immer . Aber da hält es sich wohl die Waage mit Klagen beider Seiten .

Ich würde auf das Geld (KU) verzichten (Stolz mischt da schon sehr mit - allerdings möchte ich auch nicht länger zum SA gehen müssen , weil`s peinlich und beschämend ist , sich da "auszuziehen") - wenn ich wüßte , er läßt mich dann endlich mal "in Ruhe" (ständig schreibt er irgendwelche konfusen Zettel oder Briefe - muß jedenfalls arg an seinem Verstand zweifeln).
Leider sehen es einige Expartner nicht gern , wenn der andere zufrieden oder sogar glücklich ist (trotz der schlechten finanziellen Situation) .

Im Grunde weiß ich ja auch , dass er von mir nichts verlangen kann (obwohl er angeblich diese Auskunft von einem Mitarbeiter des JA bekommen hat) , aber mal darüber schwätzen ist auch ganz nett .

Viele Grüße , Powermama

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Powermama
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kanalmeister !

Ich weiß , dass da nicht viel "zu holen" ist .
Allerdings hat er sich nach der Trennung ein neues Car gekauft und bewohnt eine 4 Zimmerwohnung .
Die Kinder "überhäuft" er mit Spielzeug .
Ob ein Richter der das hört , ihm nicht den Selbstbehalt von 730 Eu zugesteht ?
Eigentlich müßte er den Mindestunterhalt von 741 Eu monatlich zahlen (hat er ja in den über 5 Jahren gut gespart ;-) und er hat wie gesagt bis 2003 gearbeitet - und nun möchte er von MIR Kindergeld ?) .

Und wenn ich nur 100 Eu bekommen würde , wäre das besser als gar nichts , meine ich .
Er denkt halt - dass ich kusche , so wie sonst immer (habn weiches Herz ;-)) .
Mach ich aber nicht mehr - daher dieser obstruse Brief .

Viele Grüße , Powermama

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Powermama
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ToX !

Also ich wäre glücklich (!) , würde ich den Mindestunterhalt bekommen .
Meine Energie stecke ich dann doch lieber in die Kinder anstatt den Verflossenen (auch wenn`s ihn wurmt *haha*) .
Sehe auch viel lieber nach vorn , als nach hinten . Naja und das sieht halt so aus , dass ich (erst möcht ich den Titel...) entweder eine Umschulung mache oder gleich arbeite (habe in der Ehe immer nebenher gearbeitet und auch nie ne Absage bekommen - hoffe dass mich mein Glück da nicht verlassen hat) .

Drück ich dir mal die Daumen , dass deine ehemalige sich begnügt mit dem Geld was du schon zahlst .

Viele Grüße , Powermama

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen