Ex zahlt Arztrechnungen für unser Kind nicht

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex zahlt Arztrechnungen für unser Kind nicht

Hallo,
es wäre schön, wenn ich hier ein paar Anregungen bekommen könnte, wie ich am besten weiter vorgehen sollte.
Zur Sache: Seit ca 3 Jahren getrennt lebend, Sohn 6 Jahre alt.
Seit 2 Jahren streiten wir um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, demnächst Termin beim OLG. Gutachten einer Sachverständigen (vom Gericht bestellte Psychologin) sowie Stellungnahmen der beteiligten Jugendaämter liegen vor. Das Kind soll nach diesem Gutachten zu mir.
Ich zahle Unterhalt für meinen Sohn und zusätzlich die Hälfte der prvaten Krankenvers. Meine Ex ist Polizistin, für 5 Jahreohne Bezüge beurlaubt.
Mittlerweile wird gegen sie wegen Betrugs in 38 Fällen ermittelt. Die meisten Fälle sehen so aus, dass sie zum Arzt geht, die Rechnung des Arztes bei Beihilfe und KV einreicht und das Geld einbehält, der Arzt schaut durch die Röhre.
Das hat sie nun auch mehrfach mit meinem Sohn so gemacht und nun kommen die ersten Ärzte auf mich zu und verlangen von mir die Bezahlung der Rechnungen (ich würde gesamtschuldnerisch haften). Ich könne ja dann die Beträge ja von meiner Ex wieder einklagen. Nur ist die nach Belgien abgehauen, hat Verbraucherinsolvenz angemeldet und lebt mit ihrem Lebensgefährten "glücklich und zufrieden" auf Kosten der Ärzte oder ggf auf meine Kosten.
Wer hat so etwas ähnliches erlebt und kann was dazu sagen.
Vielen Dank
woolfman

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe, ist dein Sohn bei deiner Ex mitversichert. D.h. sie ist auch Auftraggeber gegenüber den Ärzten, egal ob für sich selber oder für deinen Sohn?

Die Beihilfe geht davon aus, dass dein Ex bereits geleistet hat bzw. leistet.

Umgekehrt dürfte deine Ex aufgrund der Verbraucherinsolvenz keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen die zu weiteren Schulden führen.- Andererseits haftet sie weiterhin persönlich für neue Schulden ab dem Zeitpunkt der Verbraucherinsolvenz.

Zusatzfrage: Ist die Scheidung beantragt? Sind das Schulden vor oder nach dem Zeitpunkt des Scheidungsantrages?

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#2
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wir sind bereits seit Mai 2007 geschieden.
Die Anwälte der Ärzte argumentieren, dass sie meinen Sohn und nicht meine Frau behandelt haben und solange ich AUCH das Sorgerecht habe DIE Erziehungsberechtigten haften. Da meine Ex im Ausland nicht zu greifen ist und sowieso nichts zu holen bin ich halt jetzt dran.
Nun habe ich erfahren, dass derzeit eine Kieferbehandlung für ca 5000 Euro gemacht wird und mir wird jetzt schon ganz schwindelig, wenn ich daran denke, dass ich das bezahlen soll

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#3
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

@Audio001

Der Kindsvater zahlt die Hälfte der privaten Krankenversicherung, somit ist er gesamtschuldnerisch haftbar.

Was es alles gibt, sowas. Ich hoffe für den Kindsvater, dass das bald geklärt ist.

-- Editiert von Grübchen am 20.03.2008 22:54:05

-- Editiert von Grübchen am 20.03.2008 22:54:47

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#4
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich denke, dass sind zwei paar Schuhe! Den Beitrag den du zur Krankenversicherung leistet hat eine unterhaltsrechtliche Relevanz (Innenverhältnis); wenn deine Ex Leistungen beauftragt (ohne dein Einverständnis) dann hat das eine schuldrechtliche Relevanz (Außenverhältnis).

Wenn deine Ex etwas kaufen würde, ohne zu bezahlen, kann man Dir ja auch nicht die Rechung schicken und dich zur Begleichung auffordern, nur weil du Unterhalt an deine Ex zahlst!

Such Dir einen guten Anwalt!(und Widersprech den Rechungen die du erhälst!)

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

tatsächlich ist die Frage, ob das Argument der Ärzte wirklich greift. Hat die Kindesmutter für das Kind einen Vertrag abgeschlossen und haftet der Kindesvater für diesen Vertrag. Dass die betrogenen Ärzte das so gerne sehen würden, will ich gern glauben. Nur ob es auch stimmt?

Ich denke, du solltest diese Frage noch einmal im Forum Vertragsrecht stellen. Da könntest du eher eine Antwort auf diese Frage erhalten.

Grüße

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#6
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Rechnungen können nur auf die Ehefrau lauten, wenn sie die Rechnungen bei der Beihilfestelle einreicht.

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#8
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Müssen sie schon. Der Ehemann ist nicht Beihilfeberechtigt.

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#10
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Das Kind kann aber keinen Beihilfeantrag stellen. Es muss nämlich auf diesem Antrg die Richtigkeit der Angaben versichert werden. Und dies kann nur der Beihilfeberechtigte, in diesem Falle also die Ehefrau.

Guckst Du hier, Schlauerger: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C7070613_L20.doc

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#12
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Wer von uns Beiden kann denn Behilfe beantragen?:(

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#14
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Die meisten Fälle sehen so aus, dass sie zum Arzt geht, die Rechnung des Arztes bei Beihilfe und KV einreicht und das Geld einbehält--

--Die Mutter kann sehr wohl für ihr Kind einen Behilfeantrag stellen, schon mal was von gesetzlichem Vertreter gehört--

Das Gegenteil hat niemand behauptet, noch nicht einmal der TE. Das 6-jährige Kind erhält mit Sicherheit keine Arztrechnung.


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#15
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-Weißt eh alles, allerdings nur alles besser-

Darfst nicht von Dir auf Andere schliessen.

:kotz:

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#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)


Für Lernresistente:

§_2 BhVO (F)
Beihilfeberechtigte Personen
(1) 1Beihilfeberechtigt sind

Beamte einschließlich der Beamtenanwärter und Richter,

Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand sowie frühere Beamte und Richter, die wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze entlassen worden sind,

Witwen und Witwer, sowie die Kinder (§ 23 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG -) der unter Nummern 1 und 2 bezeichneten Personen.

Beihilfeberechtigt, bedeutet auch Antragsberechtigt, hier in diesem Falle ist dies die Mutter.

Und dann gibt es noch dies:

§ 3
Berücksichtigungsfähige Angehörige
(1) Berücksichtigungsfähige Angehörige sind
1. der Ehegatte der bzw. des Beihilfeberechtigten,
2. die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähigen
Kinder von Beihilfeberechtigten

die sind aber nicht berechtigt, einen Beihilfeantrag zu stellen.


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#19
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
doch bitte keinen Streit, vielleicht ist das Beamtenrecht ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, Fakt ist:
Die Arztrechnungen lauten auf meinen Sohn,
ich hab zwar nie zugeschaut, wie meine Ex einen Beihilfeantrag ausgefüllt hat, weiß aber, dass es wohl so war, dass sie für sich und seperat noch mal für unser Kind Beihilfeantrag ausgefüllt hat.
Bei einigen Ärzten habe ich nun mitbekommen, dass sie Mahnbescheid etc. beantragt hatten gegen die Mutter als gesetzl. Vertreterin.
Und nun ist bei der Mutter nix zu holen, da bin halt ich anscheinend gestzl. Vertreter, der zahlen soll....
Danke für die große Resonanz
Woolfman

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#20
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-Die Arztrechnungen lauten auf meinen Sohn-


Mit Sicherheit ging das Schreiben an die Kindesmutter, Sinngemäß:

An Frau...

..für die Behandlung Ihres Sohnes am.....

.....stelle ich folgende Leistungen in Rechnung:

GOÄ....usw.

Wenn es anders wäre, dann wäre der Sohn der Schuldner.....mit 6 Jahren:(


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#21
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

also- das weiß ich ganz sicher, dass es Rechnungen auf den Namen meines Sohnes waren.
Das hat mich ursprünglich auch mal kurz irritiert, aber ist halt so. Erst wenn die Rechnung nicht bezahlt wird kommt der gestzliche Vertreter ins Spiel.
Hat vielleicht auch was mit der KV zu tun- das ist jetzt aber nur eine Vermutung von mir. Versicherungsnehmerin meine Ex, versicherte Person mein Sohn.

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#22
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ich würde mich jedenfalls an die Beihilfstelle wenden,den Fall Schildern und Bitten, in Zukunft die Erstattungsbeträge direkt an den Arzt zu überweisen. Ansonsten geht es immer so weiter.

Ich vermute stark, dass die Ex nebst Sohnemann überhaupt keine Krankenversicherung mehr haben. Dies interessiert die Beihilfestelle auch nicht.
Die 55 Prozent werden von dieser Stelle sowieso erstattet.

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#23
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

...bielleicht noch ein paar kleine Jokes am Rande:
Ich habe mich an die KV gewendet, den Fall geschildert...- aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir ...nicht verwerten. Ansprechpartner ist immer der Versicherungsnehmer...
Ich habe mich an die Beihilfestellung gewandt...aus datenschutzrechtlichen Gründen...

Und dann gabs da noch ein besonderes Zuckerchen:im Jahr 2005 gab es auf einmal eine Auftragsbestätigung und Rechnung der Telekom auf den Namen meines Sohnes (da lebten wir schon getrennt). Ich habe die Telekom angeschrieben (Geburtsurkunde meines Sohnes, Kopie Ausweis von mir mit eingepackt) und nachgefragt, wie es denn sein könne, dass ein damals 3-jähriges Kind Vertragspartner der Telekom ist? Antwort: aus datenschutzrechtlichen Gründen kann nur unser Vertragspartner Auskunft erhalten.
Ich hab noch mal geschrieben, mich darauf berufen, dass ja ein 3-jähriger nicht geschäftsfähig ist und ich erziehungsberechtigt bin, da hies es, bei der telefonischen Auftragserteilung wurde mitgeteilt, dass dass Geburtsdatum des Antragsstellers das Jahr 1981 sei, eine Änderung der Daten könne nur der Vertragspartner vornehmen.
Ich dachte ich steh im Wald.... und das geht mir immer so, dass meine Ex alles tun kann und ich immer an die Grenzen des Datenschutzes stoße.
Natürlich hätte ich diese Auskunft der Telekom einklagen können, aber da der vertrag eh nicht mehr besteht... was solls

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#25
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Warum jetzt keine KK mehr bestehen soll, erschließt sich mir nicht, muss es aber auch nicht (das bleibt das Geheimnis von merilein). --
Das ist kein Geheimnis, die Mutter ist ohne Bezüge beurlaubt.....womit will sie denn die Krankenkasse zahlen? Dürften schätzungsweise um die 300,-EURO im Monat sein....bei einer Privaten.

Im Übrigen, habe 5 Kinder, bis gestern ist jedenfalls nicht eine Rechnung eines Arztes an eines der Kinder gegangen....

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#26
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

kleine Korrektur:
die Kosten für die private KV meines Sohnes beträgt etwa 50 Euro/Monat. Er ist ja zu einem hohen Anteil (weiß nicht genau wie hoch, aber entweder 50 oder 80% ich glaube aber 80)) beihilfeberechtigt, so dass die private KV nur einen geringen Anteil an den tasächlichen Kosten begleichen muß, somit eben nur ein Monatsbeitrag von ca 50 Euro.

....und -so leid es mir tut- die Arztrechnungen lauten tatsächlich auf den Namen meines Sohnes, hab ich "eigenäugig" gesehen.

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#27
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Und ich arbeite seit 20 Jahren im juristischen Bereich und finde daran nichts merkwürdig, weil gängige Praxis--

na, dann habe ich aber noch 20 Jahre mehr auf dem Buckel.:) ...auch als Beihilfeberechtigter und muss demnächst ein Rundschreiben an die Ärzte loslassen, dass sie gefälligt Rechnungen an die Kinder zu verschicken haben, die weder selbständig Krankenversichert sind, noch ein Recht haben, Beihilfe zu beantragen.....




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#29
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
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