Ex Mann will nebenan in Eigentumshaus einziehen.

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491842-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Mann will nebenan in Eigentumshaus einziehen.

Hallo.

Ich habe eine Frage zur Scheidung und Wohnverhältnisse während der Trennungsszeit.

Ein Ehepaar lässt sich scheiden und die haben 2 Häuser die nebeneinander stehen. Das eine Haus wurde vom Gericht der Ehefrau zugewiesen für die Zeit bis zur Scheidung. Jetzt ziehen die Mieter aus dem Haus nebenan aus und der noch Ehemann will jetzt in das Haus einziehen. Darf er in das Haus einziehen obwohl die Häuser beiden gehören und der noch Ehemann gewalttätig ist und somit neben der Ehefrau wohnen würde und ihr das Leben zur Hölle machen würde. Gibt es da eine Möglichkeit das irgendwie beim Gericht oder so zu klären das er nicht einzieht bis die Scheidung durch ist und somit geklärt ist wem die Häuser zugewiesen werden?

Vielen Dank

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5 Antworten
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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):

Erfahrungsgemäß sind nach einer Trennung 99% der Exmänner gewalttätig - davon werden jedoch nur wenige Zehntel Promille zu einer "Abstandsregelung" verurteilt.


muss das sein?!

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ironiedetektoren defekt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Darf er in das Haus einziehen obwohl die Häuser beiden gehören


Sicher: Die Ehefrau bewohnt schließlich auch eines der Häuser, das beiden gehört.

Was ist bis dato in Bezug auf die Gewalttätigkeit des Ehemann geschehen? Angezeit, protokolliert u. ä.?
Da sollte der Anwalt helfen können - der kennt die Details.

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hast du denn Angst, dass dein Ex übergriffig wird. Oder willst du ihm einfach das Wohnen in der eigenen Immobilie vermasseln.

Wenn es nachweislich Gewalttätigkeiten deines Ex gegen dich oder die Kinder gibt und glaubhaft gemacht werden kann, dass sich dies auch in Zukunft wiederholen wird, dann kann man schon verlangen, dass der Ex einen Mindestabstand zu deinem Wohnsitz einhält. Und wenn dem stattgegeben wird, dann kann er für die Dauer dieser Anordnung insbesondere nicht in das Haus einziehen.

Wenn aber keine akute Bedrohung zu erwarten ist, dann gibt es keinen Grund, ihm das zu verwehren. Auch wenn ich schon verstehe, dass es natürlich viel Spaß machen würde, dem verhassten Ex auf diese Weise kräftig eins auszuwischen.

Letztendlich entscheidet darüber ein Richter. Und der wird schon die Interessen gegeneinander abwägen. Denn deinem Ex das Wohnen im eigenen Haus zu verbieten, ist schon ein gravierender Einschnitt in seine Rechte, der eine entsprechend hohe Anspruchslage seitens der Ehefrau voraussetzt.


-- Editiert von Marcus2009 am 04.06.2018 12:39

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