Erstausbildung abgebrochen - Unterhalt weiter zahlen ?

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)
Erstausbildung abgebrochen - Unterhalt weiter zahlen ?

Hallo,

ein Vater hat Unterhaltspflicht für seine Tochter aus 1. Ehe, die hat eine Ausbildung angefangen. Diese brach sie in der Mitte ab und begann eine neue (die Zeit des Ausbildungsendes verschiebt sich somit nach hinten). Dazu kommt, dass sie das alles dem Vater nicht mitteilte.

Ist er generell nur für die Zeit der 1. Ausbildung unterhaltspflichtig ? Wenn diese abgebrochen wird, nicht mehr ?

Für alle Hinweise dankbar

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

soweit ich weis geht es hier um die erste abgeschlossene Ausbildung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also kann sie eine Ausbildung nach der anderen abbrechen, eine neue anfangen und man darf weiterbezahlen ? Gehen wir mal davon aus, dass die Ausbildung ohne zwingenden Grund (Allergie oder sowas) abgebrochen wurde, sondern aus einem niederen Grund.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

..... nicht aufregen, meist dürfen die das ohne dass der Richter was dagegen sagt, man muss den jungen Leuten eine gewisse Orienterungsphase zugestehen..... leider!!!

Sollte sie dann jedoch noch eine Lehre abbrechen, wird es schon schwierig werden, noch einen Unterhaltsanspruch durchzusetzen.

Meist werden als Grund für den Abbruch PSYCHISCHE PROBLEME angegeben.

Und dem Vater was mitteilen??? Nööööööööö, man hat doch mit Volljährigkeit eine Privatsphäre.

Also net aufregen, die meiste Zeit ist geschafft!!!

;)

1x Hilfreiche Antwort

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