Hallo zusammen,
mein Problem ist das folgende:
meine Frau und ich zogen 2006 in das Einfamilienhaus meiner Großmutter, die in ein Altersheim ging. Wir steckten gemeinsam ca. 40.000 Euro und viel Eigenarbeit in das Haus. 2012 verstarb meine Großmutter und ich erbte das Haus. Mein Frau forderte immer wieder von mir, ihr die Hälfte des Hauses zu übertragen, mit der Begründung, dass sie ja da soviel Arbeit reingesteckt hatte. Im letzten Jahr gingen wir zum Notar und ich übertrug ihr ein Drittel des Hauses - Wert ca. 70.000 €. Ich sah das eher als symbolischen Akt und Beruhigungspille und konnte damals nicht ahnen, dass sich meine Frau im Sommer 2014 neu verliebte und sich nun von mir trennen will.... Kann man die Schenkung/Zuwendung vor diesem Hintergrund rückgängig machen?
Gruß
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Erst Schenkung - dann Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo EB1970,
Du solltest dich mal durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.( brauchst du zur Scheidung sowieso).
Wenn deine Frau kein Anfangsvermögen hatte und nun 70000€
Endvermögen hat, muss sie diese mit dir zur Hälfte teilen.
(Zugewinn)
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
quote:
Kann man die Schenkung/Zuwendung vor diesem Hintergrund rückgängig machen?
...nur wenn man sich in dem notariellen Vertrag ein entsprechendes Rückforderungsrecht vorbbehalten hat.
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Naja, so kann man es auch nicht sagen. Aber die Chancen sind eher gering, zumindest bei einer ehebedingten Zuwendung (als ws es wohl angesehen werden wird):
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ehebedingte-zuwendung.html
Außer Ihr hattet Gütertrennung vereinbart.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 09.12.2014 20:35
Hallo EB1970,
das ist eine ganz schön blöde Situation. Bestimmte Vermögenspositionen werden nämlich als "privilegierter Erwerb" beim Zugewinnausgleich (https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/zugewinnausgleich
) dem Anfangsvermögen zugerechnet und bleiben so unangetastet (zB: Erbschaften). Bei normalem Verlauf wäre das Haus also ganz deins geblieben. Schenkungen unter Ehegatten zählen aber Gott sei Dank nicht dazu. So bekommst du wenigstens 35.000 Euro zurück.
Viel Glück weiterhin!
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