Erst Schenkung - dann Scheidung

8. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
EB1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erst Schenkung - dann Scheidung

Hallo zusammen,
mein Problem ist das folgende:
meine Frau und ich zogen 2006 in das Einfamilienhaus meiner Großmutter, die in ein Altersheim ging. Wir steckten gemeinsam ca. 40.000 Euro und viel Eigenarbeit in das Haus. 2012 verstarb meine Großmutter und ich erbte das Haus. Mein Frau forderte immer wieder von mir, ihr die Hälfte des Hauses zu übertragen, mit der Begründung, dass sie ja da soviel Arbeit reingesteckt hatte. Im letzten Jahr gingen wir zum Notar und ich übertrug ihr ein Drittel des Hauses - Wert ca. 70.000 €. Ich sah das eher als symbolischen Akt und Beruhigungspille und konnte damals nicht ahnen, dass sich meine Frau im Sommer 2014 neu verliebte und sich nun von mir trennen will.... Kann man die Schenkung/Zuwendung vor diesem Hintergrund rückgängig machen?
Gruß

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo EB1970,

Du solltest dich mal durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.( brauchst du zur Scheidung sowieso).

Wenn deine Frau kein Anfangsvermögen hatte und nun 70000€
Endvermögen hat, muss sie diese mit dir zur Hälfte teilen.

(Zugewinn)

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

quote:
Kann man die Schenkung/Zuwendung vor diesem Hintergrund rückgängig machen?

...nur wenn man sich in dem notariellen Vertrag ein entsprechendes Rückforderungsrecht vorbbehalten hat.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Naja, so kann man es auch nicht sagen. Aber die Chancen sind eher gering, zumindest bei einer ehebedingten Zuwendung (als ws es wohl angesehen werden wird):
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ehebedingte-zuwendung.html

Außer Ihr hattet Gütertrennung vereinbart.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 09.12.2014 20:35

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jurastudi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo EB1970,

das ist eine ganz schön blöde Situation. Bestimmte Vermögenspositionen werden nämlich als "privilegierter Erwerb" beim Zugewinnausgleich (https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/zugewinnausgleich ) dem Anfangsvermögen zugerechnet und bleiben so unangetastet (zB: Erbschaften). Bei normalem Verlauf wäre das Haus also ganz deins geblieben. Schenkungen unter Ehegatten zählen aber Gott sei Dank nicht dazu. So bekommst du wenigstens 35.000 Euro zurück.

Viel Glück weiterhin!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen