Erhöhung des Kinderfreibetrages

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Erhöhung des Kinderfreibetrages

Guten Morgen,

wie in einem anderen Forum bereits geschehen, möchte auch hier mal darauf hinweisen.

Die neue Bundesregierung plant den Kinderfreibetrag von 6.024€ auf 7.008€ zu erhöhen. Damit erhöht sich das sächliche Existenzminimum von 1.932€ auf dann 2.244€. Die Grundlage für den Kindesunterhalt ist das doppelte sächliche Existenzminimum. Dieses beträgt dann 4.488€.

Damit erhöht sich der Mindestunterhalt wie folgt:

1. Altersstufe: 326€ - 92€ Kindergeld = 234€ (bisher 199€)

2. Altersstufe: 374€ - 92€ Kindergeld = 282€ (bisher 240€)

3. Altersstufe: 438€ - 92€ Kindergeld = 346€ (bisher 295€)

Für ein 10jähriges Kind wären dann in der EK-Stufe 4 nicht mehr 289€ fällig sondern 339€. Für mich bedeutet das, 20€ mehr Kindergeld für des Kind in unerem Haushalt. Aber letztendlich 30€ weniger in der Familienkasse.

Super gemacht Herr Merkel und Frau Westerwelle.

LG Nero

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Tja, Nero,

dann profitieren nur *intakte* Familien davon. Für Unterhaltszahler bedeutet das wieder mal ein dickes Minus. Tut mir leid.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Loddar,

vor allem provitiert der Staatshaushalt davon. Alleinerziehende, welche Transferleistungen erhalten, bekommen doch die Erhöhung des Unterhalts voll angerechnet. Heißt also, der Staat spart Millionen auf Kosten der unterhaltspflichtigen Elternteile und beim Kind kommt davon dann doch nichts an.

LG Nero

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo nero070,

nach meinem bsiherigen Kenntnisstand soll die DDT für 2010 nicht neu angepasst werden, was bedeuten würde, dass die Unterhaltsbeträge erst ab 2011 wieder angehoben würden. So lassen sich unbeliebte Steigerungsraten viel besser verkaufen, weil so aus 17% lediglich 8,5% pro Jahr werden.
In unserer Bananenrepublik ist alles nur noch eine Frage der Verkaufsstrategie.
Dass die Reallöhne eh stetig sinken wird hier zur Nebensache, weil dieser Griff in die Taschen der Leistungsträger noch schwerer wiegt.

Stell dir mal einen Pflichtigen vor, der für zwei Kinder in der dritten Altersstufe aufzukommen hat: Die hiesige geografische Mitte liegt bei rund 1730€ netto/Monat, unbereinigt.
Nach Bereinigung endet er bei leidlich über 1500€.
105%alt = 314x2 = 628€ ; 1530€ - 628€ = 902€ ; SB knapp behauptet
105%neu = 368x2 = 736€ ; 1530€ - 736€ = 794€ = Mangelfall !!!

Ob das der § 1612a BGB aushalten kann?

Ein Verpflichteter mit Kindern der untersten Altersstufe steht nicht viel besser da.
Zwar ist sein KU geringer, aber dann werden die Rufe nach Mehrbedarf laut, weil das Kind der maximal geringfügig (oder teilweise) beschäftigten Mutter, welche ja dennoch BU kassiert, auch Mehrbedarf für das nichtbetreuen durch die eigene Mutter zusätzlich anmeldet.
Paradox? Nee, dreifacher Hahne, mit Schraube nach oben.

Nimm´s Locker, die Kinderfreibeträge sollen später ja noch einmal auf 8004€ steigen und somit auch der Betrag zum sächlichen Existenzminimum.

Wie sich die Koalitionsbeschlüsse zum zweiten Betrag (Freibetrag für den Betreuungs- und den Erziehungsbedarf) auf zukünftige Mehrbedarfsbeschlüsse des BGH auswirken werden bleibt abzuwarten - Meo Micaela Hahne probt gerüchteweise bereits den nach ihr benannten vierfachen Unterhaltsmaximierungssprung.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo ARTiger,

an die gelpante Erhöhung auf 8.004€ mag ich gar nicht denken. Hier muss der Gesetzgeber dringend eine andere Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt finden.

Aber warum sollte der Gesetzgeber eigentlich dieses neu entdeckte Einsparungspotential auch wieder aufgeben. Kindesunterhalt erhähen und damit die Träger von Transferleistungen entlasten

Das kann echt existenziell werden. Sollte ich ab Januar 50€ mehr KU zahlen müssen ginge das ja noch, im Juni ist dann aber zusätzlich noch die nächste Alterstufe fällig. Und das bei voraussichtlichem ALG1-Bezug ab März.

Woher stammt die Information, dass die DDT in 2010 nicht angepasst werden soll?

LG Nero





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, nero070!

Ich hab´s aus einem andern Forum und die dort genannte Quelle war dies hier!
Keine Ahnung ob diese nun seriös ist oder nicht, aber solange keine neue DDT offiziell angekündigt wird, gehe ich keck davon aus, dass sich nichts so schlagartig ändert - was in D aber nichts zu sagen hat.
Dies ist die wohl einzige Nation weltweit, in der alle Pferde vor jeder Apotheke ko.tzen.

Finde dich damit ab, dass dem teut´schen Zahlesel die Möhre nicht lnger vor die Nase gehalten wird, weil die Reiterin gerade einen ganz großen Hunger verspürt.
Bleibt zu hoffen, dass viele auch potentiell entsorgte Väter angemessen hierauf reagieren werden, mit Auswanderung und Zeugungsstreik.

Wieso überhaupt andere Berechnungsgrundlage?
Neben fiktiven Einkünften wird fortan jedem Pflichtigen eine fiktive Lebensgefährtin angerechnet, die er ja hätte haben können, aber weil er sich arm rechnen will, den realen Kontakt zum Weibe scheut, dieser Unterhaltsdrückeberger!
Die Welt des hiesigen Familien(un)rechts ist überschaubar und mittlerweile berechenbar geworden.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
neugierige74
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hoffentlich wird der gültige KU nach Düsseldorfer Tabelle aufgrund der Kinderfreibetragerhöhung 2010 nicht geändert! Ich als Mutter fände es einfach ungerecht udn unverschämt, dass barunterhalspflichtige (meist) Väter von den getrennt lebenden Ex Partnern wie Fische ausgenommen werden dürfen, und das ganz legal! Nach dem aktuellen Recht darf die Mutter mit einem Kleinkind unter 3 Jahren zu Hause bleiben und vom Ex Partner den Kindesunterhalt + den Betreuungsunterhalt + die Kinderbetreuungskosten (sogar für die ganztägige Fremdbeteuung!!) als Mehrbedarf kassieren. Das ist doch einfach katastrophal und ungerecht, insbesondere wenn der Vater noch andere Unterhaltsberechtigte unterhalten muss und kein Millionär ist. Und die Krönung ist, dass diese Väter das Kind meist nur alle 14 Tage sehen dürfen und bei kleineren Kindern nur einige Stunden die Woche und das Umgansrecht gerichtlich erstreiten müssen. Und wenn die Mutter den Umgang vereiteln will, dann schafft sie das auch noch, indem sie das Kind gegen den Vater stimmt und das Kind dann sich weigert zum Vater zugehen!
Wo leben wir denn hier?? In Deutschland ist es so, dass sich einer Frau finanziell einfach lohnt, alleinerziehend zu sein, wenn der Vater ihrer Kinder Gutverdiener sind. Ich kenne solche Alleinerziehende, die sehr gerne solche sind. Und der Staat spricht ständig nur von armen bedürftigen alleinerziehneden Müttern.

Mutter einer 10monate alten Kindes

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" "

-- Editiert am 11.11.2009 10:30

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

@neugierige, Mutte eines 10monate altes Kindes,

da wollen wir mal hoffen, dass es dir nicht wie deine Vorgängerin ergeht, big hope .

quote:
und das ganz legal! Nach dem aktuellen Recht darf die Mutter mit einem Kleinkind unter 3 Jahren zu Hause bleiben und vom Ex Partner den Kindesunterhalt + den Betreuungsunterhalt + die Kinderbetreuungskosten (sogar für die ganztägige Fremdbeteuung!!) als Mehrbedarf kassieren. Das ist doch einfach katastrophal und ungerecht,


das ist echt eine Katastrophe. Gott sei Dank gehst du ja jetzt schon arbeiten und nimmst die Betreuung zu Hause nicht wahr. Und Gott sei Dank finanzierst du alles alleine und der Vater deines Kindes hat sein Geld für sich und muss Gott sei Dank nicht dafür sorgen. Puh, da hat er aber Glück.

Ich finde es super, dass du dich so verhälst und dir keinen Fisch zu Hause hälst.


Du merkst oft gar nicht, was du da für ein Quatsch erzählst. eieieiei


2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

@nero,

quote:
vor allem provitiert der Staatshaushalt davon. Alleinerziehende, welche Transferleistungen erhalten, bekommen doch die Erhöhung des Unterhalts voll angerechnet. Heißt also, der Staat spart Millionen auf Kosten der unterhaltspflichtigen Elternteile und beim Kind kommt davon dann doch nichts an.




So ist es nämlich, eine Mogelpackung! Der Staat will nur diese Transferleistungen senken. Keiner, der wirklichen Bedürftigen hat etwas real davon.

lg clementinchen

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