Er will vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

1. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
soleil27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Er will vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

hallo,

ich wäre sehr über ein paar tipps dankbar. mein ex und ich sind seit knapp 3 monaten getrennt. wir haben zusammen einen 4jährigen sohn, für den wir beide gemeinsames sorgerecht haben. ch habe mich von ihm getrennt, er ist ausgezogen und ich musste mir mit dem kleinen eine neue wohnung suchen. am anfang hiess es von seiner seite, dass der kleine seinen lebensmittelpunkt bei mir haben soll, wir hatten uns mehr oder weniger auf eine besuchsregelung geeinigt. durch den umzug war der kleine aber etwas ofter bei seinem papa und bei dessen mutter. letzte woche nun hatten wir einen termin auf dem jugendamt, da er mit der regelung so nicht einverstanden war. er hätte auf einmal gerne, dass der kleine bei ihm wohnt. da die beiden wirklich eine enge bindung haben und ich auch möchte, das der kleine seinen papa oft sieht, hab ich mich zu einer 50/50 regelung überreden lassen. mit der bin ich aber nicht glücklich. kann ich diese auch wieder rückgänig machen?

das zweite ist, dass gestern mein ex angerufen hat und mir unterbreitet hat, dass er vor gericht das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen wird. kann er das so einfach? wie stehen denn seine chancen, dass er es auch bekommt? ich hab echt angst davor. ich hab ihn nie daran gehindert, den kleinen zu sehen und bin ihm in allem entgegen gekommen... nun das!! echt depremierend!

danke für die tipps!!
soleil

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

hi solei,
ich meine, dass kind sollte da aufwachsen, wo es ihm am besten geht.
Das sollte von euch beiden hinterfragt werden und ihr solltet euch dann entscheiden und einigen, wenn das möglich ist.
rogitec

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
soleil27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das denke ich ja auch, aber wir haben sehr große kommunikationsprobleme, wir können nur miteinander reden, wenn jemand drittes mit dabei ist. die letzten male alleine ist er ausgerastet, hat gebrüllt und wurde sogar handgreiflich. ich denke nicht, dass wir so einfach zu einer lösung kommen. wie stehen denn seine chancen, wenn er vor gericht geht? ich hab da so angst davor. ich würde es am liebsten ohne gericht klären.

gruß soleil

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo soleil 27

ich würde es am liebsten ohne gericht klären.

gruß soleil

das ist wirklich sehr Vernünftig und Nobel von dir! ( Respekt )

Aber wenn mit ihm keine vernünftige Komunikation möglich ist, wird man das wohl nur vor Gericht klären können.
Schonmal über das Jugendamt versucht?

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo soleil, (@rogi: Ein 'Solei' ist etwas anderes :-))) )

Es ist doch schon ETWAS, wenn ihr zumindest vor Dritten noch reden könnt.

Das alleinige Sorgerecht wird er i.d.R nur bekommen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen oder wenn eure Grundsätze über Kindeserziehung stark auseinandergehen.

Es soll allerdings auch schon vereinzelt Richter geben, die sich an den Richtlinien amerikanischer Gerichte orientieren und einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, weil er keine Mitarbeit bzgl. der Umgangspflege, bwz. des Kindeswohles zeigt.

Warum gefällt dir die 50/50 Regelung nicht? Ich persönlich finde so etwas für ein Kind ideal!! Allerdings klappt dies in der Regel NUR, wennn beide Elternteile sich zusammenraufen und eine Linie verfolgen. Besteht - ausser Streit - keinerlei Kommunikation mehr, geht es in den seltensten Fällen gut und ein Gericht wird ( leider!! ) irgendwann entsprechend entscheiden müssen. Und nur wg. der Unfähigkeit der Eltern bleiben dann meist 2 Beteiligte ( unter anderem auf jeden Fall das Kind!! ) auf der Strecke!!

Ausser Jugendamt gibt es auch noch andere kostenlose Beratungsstellen, die ihr vielleicht mal aufsuchen solltet. Denn DORT könnt ihr ja noch reden und ein 'Dritter' wird euch vielleicht mit der Zeit die Augen öffnen und euch beibringen, fair, objektiv und vor allem: Zum Wohle des Kindes eure Entscheidungen auch ohne Gericht zu treffen.

Viel Glück!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alexandra Jakob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich hatte am freitag (24.10.08)meinen gerichtstermin wegen meinem sohn mein ex hat das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen obwohl er dann eine familienpflegerin bekommen soll und die gesundheitsführsorge genommen soll und erwar mir bzw meinem sohn gewalttätig ich werde auf jedenfall wiederspruch einlegen bin auch mitlerweile bei der zeitung bzw habe eine anzeige wegen häuslichegewalt gemacht meine frage wer kann mir eine super bissige anwältin empfehlen ich renne immer nur gegen eine wand lg alex:bang.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen