Entzug des Sorgerecht des KV

30. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Entzug des Sorgerecht des KV

Hallo,
ich bin seit 2008 Geschieden wir haben das gemeinsame Sorgerecht, mein Ex-mann kommt aus dem Ausland. Er sagt das er nächstes Jahr März zurück in seinem Heimatland gehen möchte. Um da irgend welche Geschäfte nach zu gehen, meint aber das er alle 3 bis 4 Monate nach Deutschland kommt. Wer sagt mir das er das schaft so oft nach Deutschland zu kommen.

Jetzt habe ich ihm gesagt das er mir das alleinige Sorgerecht geben soll denn wen er nicht da ist braucht er es nicht und ich kann alleine einige Entscheidung nicht treffen wenn der KV nicht da ist.
Das findet er gar nicht gut denn er meint das ich ihm das Kind entziehen würde. Das will ich nicht und unseren Sohn (12 jahe) würde das nie zulassen er hat sein Papa Lieb.

Jetzt sagte man mir das ich das über das Familiengericht beantragen. Das sind aber wieder Kosten die auf mich zu kommen würden.
Könnte mir da einer von euch mich vielleicht beraten was ich da machen kann und wo ich da hin müsste.

Ich Danke schon mal
Ana

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Warum soll er die paar Unterschriften, um die es beim Sorgerecht geht, nicht aus dem Ausland leisten können? Außerdem kann er dir eine Vollmacht ausstellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Ana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Das mit der Vollmacht wusste ich nicht.

Und das mit den Ausland das geht nicht so einfach, er kommt aus dem Kongo und das ist nicht so einfach Unterlagen zu schicken.

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#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Na ja, ich wäre da sowieso etwas, sagen wir mal "skeptisch". Ich würde auf jeden Fall versuchen das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Nicht das dem Ex-Mann irgendwann einfällt: Huch, mir gefällt es da, jetzt hol ich mal schnell mein Kind nach.





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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Also, das ist doch abwegig. Wenn das Kind dauerhaft bei der Mutter lebt, dann hat er auch bei gemeinsamen Sorgerecht keinen Anspruch darauf, das Kind einfach zu sich zu nehmen! Wenn er eine solche illegale Aktion startet, dann wird er sich auch an getrenntem Sorgerecht nicht stören.

Und ich sehe eigentlich keine Basis für das alleinige Sorgerecht. Es geht um ein paar Unterschriften, und das wars. Warum willst Du hier die Mutter in ein ziemlich aussichtsloses Rechtsverfahren mit allen Kostenfolgen treiben?

wirdwerden

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#5
 Von 
Ana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte Bitte nur kein Stress.
Es geht hier nicht darum das ich angst habe das er mir das Kind weg nimmt sondern das er im Grunde das Sorgerecht nicht mehr braucht weil er nicht da sein wirt.
Und ehrlich gesagt glaube ich nicht das er so oft nach Deutschland kommt wie er denkt, UND WAS DANN?
Er selber sagt ja das sein Leben dort im Kongo ablaufen wirt und nicht mehr in Deutschland.
Und ich als Mutter möchte ihm ja auch nicht das Besuchsrecht weg nehmen oder ihm das Kind entziehen. Mein Sohn soll und muss wissen wer sein Vater ist. Das ist für mich sehr wichtig und auch für das Kind, der mit 12 nicht versteht warum der Vater weg möchte.

Das ist für mich nicht sehr einfach wenn das Kind traurig ist weil der Vater weg möchte.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Liebe Ana, Du hast eine sehr vernünftige Einstellung. Lass Dir eine Vollmacht geben von dem Vater, und gut ist. Was steht denn an Sorgerechtsentscheidungen überhaupt an? Ein Schulwechsel? Schwierige medizinische Behandlung mit mehreren Alternativen? Was sonst? Alles andere sind doch Entscheidungen des täglichen Lebens, und die fällst Du ohnehin alleine.

wirdwerden

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#7
 Von 
Ana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

ich Danke dir sehr für die Antwort, ich werde mit dem KV darüberreden ob er mit diese Lösung einverstanden ist.

Danke
Ana

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Siehst Du, und Du gibtst Deinem Kind und dem Vater ein gutes Gefühl. Das ist doch ganz wichtig. Gerade weil die beiden so gut miteinander auskommen.

Falls dann der Kontakt wirklich ganz abbrechen sollte, irgendwann in einigen Jahren, dann kannst Du immer noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Und dann bekommst Du das Sorgerecht auch ohne Probleme zugesprochen.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#9
 Von 
Ana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S. sollte ich wegen der Vollmacht zum Anwalt oder reicht das wenn wir was aufsetzten und er es unterschreibt mit Kopie vom Ausweis.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Eigentlich ist eine Vollmacht formlos. Kann man also selbst "produzieren." Ich würde zum Notar gehen. Der kann dann auch gleich die Unterschrift beglaubigen. Keine Angst, kostet nicht viel.

wirdwerden

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