Hallo, eine Oma hat ihrem Enkel ein Sparbuch mit 10000€ zur Aufbewahrung gegeben. Damit sollte nach ihrem Tod das Grab finanziert werden. Nun ist die Oma krank geworden und möchte das Geld für eine letzte Reise nutzen. Dabei ist aufgefallen, das besagter Enkel das Sparbuch geräumt hat. Welche Rechte hat nun die Oma? Was kann sie tun, wenn der Enkel die Herausgabe verweigert?
Enkel räumt Omas Sparbuch leer
17. Juli 2018
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Frage vom 17. Juli 2018 | 19:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkel räumt Omas Sparbuch leer
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#1
Antwort vom 17. Juli 2018 | 23:53
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Strafanzeige stellen, in jedem Fall, sowas geht ja gar nicht. Vielleicht hilft ihm das ja schon mal auf die Sprünge. Das Geld selbst muß zivilrechtlich eingeklagt werden.
#2
Antwort vom 18. Juli 2018 | 13:45
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Die Oma hätte das Geld also für eine Reise ausgegeben?
Und womit soll nun das Grab finanziert werden?
edy
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#3
Antwort vom 18. Juli 2018 | 14:48
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Hallo,
wen interessiert das? Bisher ist noch niemand gestorben
#4
Antwort vom 18. Juli 2018 | 15:14
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Ein Sparbuch weist den Inhaber als bezugsberechtigte Person für das Geld aus.
Die Oma müsste also zunächst erst einmal nachweisen, dass das Sparbuch nur aufbewahrt werden sollte (was ja in einer ersten Betrachtung überhaupt keinen Sinn ergibt, das Sparbuch könnte ja für den gleichen Zweck auch bei der Oma verbleiben).
#5
Antwort vom 18. Juli 2018 | 19:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatStrafanzeige stellen, in jedem Fall, sowas geht ja gar nicht. Vielleicht hilft ihm das ja schon mal auf die Sprünge. Das Geld selbst muß zivilrechtlich eingeklagt werden. :
Ja, das ist ja meine Frage, kann sie den Enkel wirklich verklagen mit Aussicht auf Erfolg?
ZitatHallo, :
Die Oma hätte das Geld also für eine Reise ausgegeben?
Und womit soll nun das Grab finanziert werden?
edy
Es ist ihr Geld, sie soll davon (er-)leben so viel sie kann. Wenn sie tod ist, kann man immer noch schauen, wie sie unter die Erde kommt. Ich habe auch kein Geld für meine Beerdigung hinterlegt, Sie?
ZitatEin Sparbuch weist den Inhaber als bezugsberechtigte Person für das Geld aus. :
Die Oma müsste also zunächst erst einmal nachweisen, dass das Sparbuch nur aufbewahrt werden sollte (was ja in einer ersten Betrachtung überhaupt keinen Sinn ergibt, das Sparbuch könnte ja für den gleichen Zweck auch bei der Oma verbleiben).
Ist Inhaber in diesem Fall doch wohl die Oma, wieso muss sie nachweisen, dass das Geld nur aufbewart werden sollte und nicht ausgegeben werden darf? Es steht doch auf ihren Namen.
#6
Antwort vom 19. Juli 2018 | 01:40
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
ZitatIst Inhaber in diesem Fall doch wohl die Oma, wieso muss sie nachweisen, dass das Geld nur aufbewart werden sollte und nicht ausgegeben werden darf? :
Wenn es wirklich ein Sparbuch ist, dann kann sich der, der damit zur Bank geht damit legitimieren, und das gesamte Geld abbuchen. Völlig egal, welcher Name darin steht.
Daher nochmals die Frage: Wieso hat die Oma dem Enkel das Sparbuch gegeben? Für den genannten Zweck wäre es ja nicht erforderlich gewesen.
ZitatJa, das ist ja meine Frage, kann sie den Enkel wirklich verklagen mit Aussicht auf Erfolg? :
Wenn es wirklich ein Sparbuch ist, und es keine weiteren nachweislichen Vereinbarungen gibt, sehe ich da keine Möglichkeit.
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