Enkel räumt Omas Sparbuch leer

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ariana Dawn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkel räumt Omas Sparbuch leer

Hallo, eine Oma hat ihrem Enkel ein Sparbuch mit 10000€ zur Aufbewahrung gegeben. Damit sollte nach ihrem Tod das Grab finanziert werden. Nun ist die Oma krank geworden und möchte das Geld für eine letzte Reise nutzen. Dabei ist aufgefallen, das besagter Enkel das Sparbuch geräumt hat. Welche Rechte hat nun die Oma? Was kann sie tun, wenn der Enkel die Herausgabe verweigert?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Strafanzeige stellen, in jedem Fall, sowas geht ja gar nicht. Vielleicht hilft ihm das ja schon mal auf die Sprünge. Das Geld selbst muß zivilrechtlich eingeklagt werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die Oma hätte das Geld also für eine Reise ausgegeben?

Und womit soll nun das Grab finanziert werden?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

wen interessiert das? Bisher ist noch niemand gestorben

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ein Sparbuch weist den Inhaber als bezugsberechtigte Person für das Geld aus.
Die Oma müsste also zunächst erst einmal nachweisen, dass das Sparbuch nur aufbewahrt werden sollte (was ja in einer ersten Betrachtung überhaupt keinen Sinn ergibt, das Sparbuch könnte ja für den gleichen Zweck auch bei der Oma verbleiben).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ariana Dawn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Strafanzeige stellen, in jedem Fall, sowas geht ja gar nicht. Vielleicht hilft ihm das ja schon mal auf die Sprünge. Das Geld selbst muß zivilrechtlich eingeklagt werden.

Ja, das ist ja meine Frage, kann sie den Enkel wirklich verklagen mit Aussicht auf Erfolg?

Zitat (von edy):
Hallo,

Die Oma hätte das Geld also für eine Reise ausgegeben?

Und womit soll nun das Grab finanziert werden?

edy

Es ist ihr Geld, sie soll davon (er-)leben so viel sie kann. Wenn sie tod ist, kann man immer noch schauen, wie sie unter die Erde kommt. Ich habe auch kein Geld für meine Beerdigung hinterlegt, Sie?

Zitat (von hiphappy):
Ein Sparbuch weist den Inhaber als bezugsberechtigte Person für das Geld aus.
Die Oma müsste also zunächst erst einmal nachweisen, dass das Sparbuch nur aufbewahrt werden sollte (was ja in einer ersten Betrachtung überhaupt keinen Sinn ergibt, das Sparbuch könnte ja für den gleichen Zweck auch bei der Oma verbleiben).

Ist Inhaber in diesem Fall doch wohl die Oma, wieso muss sie nachweisen, dass das Geld nur aufbewart werden sollte und nicht ausgegeben werden darf? Es steht doch auf ihren Namen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Ariana Dawn):
Ist Inhaber in diesem Fall doch wohl die Oma, wieso muss sie nachweisen, dass das Geld nur aufbewart werden sollte und nicht ausgegeben werden darf?


Wenn es wirklich ein Sparbuch ist, dann kann sich der, der damit zur Bank geht damit legitimieren, und das gesamte Geld abbuchen. Völlig egal, welcher Name darin steht.

Daher nochmals die Frage: Wieso hat die Oma dem Enkel das Sparbuch gegeben? Für den genannten Zweck wäre es ja nicht erforderlich gewesen.

Zitat (von Ariana Dawn):
Ja, das ist ja meine Frage, kann sie den Enkel wirklich verklagen mit Aussicht auf Erfolg?


Wenn es wirklich ein Sparbuch ist, und es keine weiteren nachweislichen Vereinbarungen gibt, sehe ich da keine Möglichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen