Bezahlt eine berufstätige Ehefrau ab dem Moment für den Studenten-Ehemann keine Rentenbeiträge mehr, wo sie die Scheidung eingereicht hat ?
Oder kann der Studenten-Ehemann Widerspruch gegen den Scheidungsantrag der Ehefrau erheben mit dem Ergebnis, daß sie bis zum Studienende weiter Rentenbeiträge für den Ehemann zahlt ? Gibt es Gründe, die eine Weiterzahlung der Rentenbeiträge durch die verdienende Ehefrau möglich machen ?
Endet m.Scheidungsantrag d.verdienenden Ehefrau Zahlung d.Rentenbeiträge f.Ehemann ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Nach Auskunft meiner Anwältin zählt der Tag, an dem die Scheidung eingereicht wird. Ist das ein Irrtum?
Muß ich also für die Langsamkeit der LVA meiner Frau Rente zahlen?
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Ich habe inzwischen zwei verschiedene Stellen gefunden, wo als Stichtag für den Versorgungsausgleich der Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens genannt wird. Ist dieser Tag gleich dem Tag des Einreichens der Scheidung?
Wie sieht es beim Versorgungsausgleich aus mit Kindererziehungszeiten? Sie werden ja nicht geteilt, aber ich komme durch Zusammenrechnen von Bezügen aus Gehalt und Kindererziehung über die Höchstgrenze. Wie ist dann hier die Rechnung? Wird erst nach der Teilung gekappt?
Hallo,
der Stichtag ist immer der Tag der Scheidungseinreichung.
hier meldet sich noch einmal der Verfasser des
"Endet m.Scheidungsantrag d.verdienenden Ehefrau Zahlung d.Rentenbeiträge f.Ehemann"
Ich bin Student; meine Frau, die die Scheidung eingereicht hat, war bisher Alleinverdienerin. Kann ich, wenn ich studiere, von der Ehefrau verlangen, daß sie trotz
Einreichung der Scheidung meinen Rentenanteil weiter bezahlt, solange, bis ich mit meinem Studium fertig bin.
Wie erreiche ich das ? Muß ich Widerspruch gegen den Scheidungsantrag erheben ? Aber Widerspruch kann man doch nur gegen einen Verwaltungsakt erheben oder wie ist das ?
An wen muß ich diesen Widerspruch richten ?
Bisher war auch mein Krankenkassenbeitrag niedrig; wenn die Scheidung rechtskräftig wird, muß ich sehr viel mehr Krankenkasse zahlen; vielleicht wäre es doch besser, alles zu unternehmen, daß die Rechtskraft der Scheidung aufgeschoben wird; aber wie mache ich das ?
Nein, zum Glück (Peck für den Verfasser) ist mit dem Scheidungsantrag Ende mit der Rente für den/die Ex.
Wg. der Krankenkasse einfach mal dort anrufen. Möglicherweise endet die Möglichkeit der Familienversicherung erst mit der Rechtswirksamkeit der Scheidung. Würde mich auch interessiern.
Zahlen Studenten nicht sowieso weniger Krankenkassenbeitrag?
Also, ich habe während der Ehe gearbeitet.
Die Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich, werden bis zu dem Monat berechnet, in dem die Scheidung eingereicht wurde.
Da mein EX während der Ehe (immerhin 10 Jahre!) tatsächlich eine Woche gearbeitet hat, bin ich im Rahmen des Versorgungsausgleichs verpflichtet für die Zeit der Ehe, bis zum Einreichen der Scheidung, im Rentenfall für Ausgleich zu sorgen ! Mit hineingespielt haben dort aber auch die Kindererziehungszeiten, die mir angerechnet wurden !
So, der nicht scheidungswillige Student muss sich wohl selbst krankenversichern bzw. sich selbst um seine Rente kümmern !!
Inwieweit die BfA bzw. die LVA für das Studium Rentenanwartschaften anrechen, kann ich nicht sagen, da bleibt wohl die Berechnung abzuwarten.
LG Kiki13
wenn jemand Privatklage gegen einen anderen bei Gericht erhebt weil dieser ihn angeblich beleidigt hat (der angeblich Verletzte wurde bereits mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verwiesen), welches ist dann der nächstfolgende Schritt:
- bekommt der Beschuldigte, bevor der Richter entscheidet, die Möglichkeit, sich ohne Gerichtsverhandlung zu rechtfertigen
- oder wird sofort ein Gerichtstermin anberaumt
- oder bekommt der Beschuldigte vom Richter mitgeteilt, ohne voherige Anhörung, wie das Urteil lautet mit der Möglichkeit Widerspruch einzulegen - und wenn der Beschuldigte widerspricht, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung
- oder ist zu empfehlen, wenn man eine Privatklage befürchtet, daß man beim AG nachfragt, ob eine Privatklage erhoben wurde oder nicht, damit man, falls bereits Privatklage erhoben wurde,
rechtzeitig eine Rechtfertigung an den Richter schicken kann, die sein Urteil beeinflussen könnte.
Ähhmmmm..... Thomas R,
was hat das bitte mit dem Posting von Robert K zu tun?
Mach doch einen eigenen Thread dafür auf und das am besten auch nicht grad im Forum Familienrecht. Passt irgendwie nicht wirklich !?
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