Elternzeit Pflegekind beantragen

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternzeit Pflegekind beantragen

Hallo zusammen,

wir werden ein Pflegekind aufnehmen. Das Kind ist 3,5 Jahre alt.
Wir starten jetzt in die Anbahnung und wissen nicht, wie lange diese dauern wird. Das kommt ja auch auf das Kind an. Die Dame vom Jugendamt sagte etwas von 2-3 Wochen.
Abbrüche von Anbahnungen sind keine Seltenheit. Deshalb würde ich meinen AG gerne erst darüber informieren, wenn soweit alles in trockenen Tüchern ist und wir wissen, wann genau das Kind zu uns kommt. Das ist vielleicht nur ein paar Tage vorher.
Ich weiß, dass die Fristen bei Pflegekindern nicht so eng gesteckt sind. Aber kann mein AG die Elternzeit trotzdem ablehnen, wenn ich nur ein paar Tage vorher Bescheid sage? Oder selbst jetzt, wenn ich ihm direkt sage, in vermutlich 2-3 Wochen kommt das Pflegekind zu uns?
Und wie genau beantrage ich so eine Elternzeit? Einfach ein Schreiben aufsetzen und meinem AG in die Hand drücken?

"Sehr geehrter Herr Mustermann,
ab dem xx.xx.2018 nehmen mein Mann und ich ein Pflegekind auf und ich gehe daher 3 Jahre in Elternzeit.
Mit freundlichen Grüßen"

Ich habe auch mal gelesen, dass direkt 3 Jahre nicht möglich sind, sondern ich erst mal 2 Jahre nehmen und dann verlängern müsste. Ist das richtig?
Ich würde meinem AG gerne anbieten, weiterhin auf Minijobbasis zu arbeiten, wenn das Kind vormittags in der KiTa ist oder mein Mann je nach Schicht nachmittags zu Hause ist. Muss ich das direkt dazu schreiben oder bespricht man sowas nur?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Bei einem Kind in Vollzeitpflege kann Elternzeit von insgesamt bis zu drei Jahren ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden

Die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen. Für den Antrag sind eineige Voraussetzungen erforderlich (siehe § 15 Abs.7 BEEG ).

Der Antrag auf Elternzeit und auch auf Teilzeitarbeit muss nach dem dritten Geburtstag im Regelfall dreizehn Wochen (!) vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Für die Elternzeit können im Ausnahmefall (ist hier erfüllt) auch kürzere Fristen angemessen sein.

Muster für Elternzeitanträge findet man im Internet.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast meine Antwort vorweg genommen. Noch ein ergänzender Hinweis. Es gibt arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Das Spiel "ich weiss was, was Du nicht weisst," das läuft nicht. Der Arbeitnehmer sollte sofort nach Kenntnis, also jetzt, den Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, was möglicherweise ganz kurzfristig auf ihn zu kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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