Elternunterhaltspflichtig - darf man mehrere Sterbegeldversicherungen behalten?

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)
Elternunterhaltspflichtig - darf man mehrere Sterbegeldversicherungen behalten?

Hallo,

mal angenommen, man müsste damit rechnen, als Kind demnächst vom Amt geprüft zu werden und wahrscheinlich Elternunterhalt zahlen, weil die Eltern für ihre eigenen Pflegekosten nicht aufkommen können.

Ich bin schon so weit mit meiner Recherche, dass man eine eigene Sterbegeldversicherung als "Vermögen" mit bis ca. 3500 Euro behalten darf. Nun hätte mein Gatte auch gerne eine Sterbegeldversicherung, dass auch ich abgesichert bin, wenn er zuerst stirbt. Er hat aber eine schlechte Schufa. Nun würde ich diese halt ebenso über mich (gute Schufa) abschließen, was laut Versicherung möglich ist. Meine Frage wäre hier nun, ob das Amt mir auch seine Sterbegeldversicherung bis 3500 Euro lässt oder ob sie mich zwingen können, seine Versicherung zu kündigen?

Und: um es noch komplizierter zu machen: dürfte ich auch eine Sterbegeldversicherung für meine Eltern abschließen und fortführen? (Früher oder später müsste ich deren Beerdigung ja sowieso zahlen.)

Vielen Dank.

-- Editiert von ya296742-6 am 04.09.2018 20:14

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