Elternunterhalt und vermietete Eigentumswohnung(en)

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sie1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt und vermietete Eigentumswohnung(en)

Hallo zusammen,

ich befasse mich jetzt schon länger mit dem Thema Elternunterhalt. Ich bin Ende 30, Single und plane, zur Sicherung meiner Rente eine kleine Eigentumswohnung zu kaufen (später vielleicht noch eine oder zwei), die ich vermieten möchte und die sich durch die Mieteinnahmen selbst abbezahlen soll(en). Zur Rente soll(en) sie komplett mir gehören.

Angenommen, ich erhalte 500 Euro Mieteinnahmen monatlich und zahle anfänglich je 200 Euro Zinsen und Tilgung (plus 100 Euro Hausgeld). Ich habe somit monatlich keine zusätzlichen Einkünfte, erst in der Rente, wenn die Wohnung abbezahlt ist.
Sehe ich es richtig: Wenn ich Glück habe, mindern auch die Tilgungsraten mein monatliches Nettoeinkommen, aber es könnte sein, dass dem nicht so ist. Dann würde sich mein monatliches Nettoeinkommen also um 200 Euro erhöhen (die monatl. Tilgungsrate).
Angenommen, ich verdiene 2200 Euro netto pro Monat, dann wären es nun 2400 und ich müsste 300 Euro ans Sozialamt zahlen (den Betrag über 1800 / 2). Stimmt das? Dann wäre es für mich nämlich zu riskant, mehr als eine sich selbst finanzierende Wohnung zu kaufen, da dies später ggf. zu höheren Abgaben ans Sozialamt führt. Hat hier vielleicht jemand mit einem solchen Fall Erfahrung?

ABER es würde sich durch die Mieteinnahmen von 6000 Euro brutto jährlich ja auch mein Schonvermögen um 1500 Euro pro Jahr erhöhen, da Mieteinnahmen als Einkommen aus Selbständigkeit zählen, wenn ich das richtig verstanden habe, und hier wären 25% statt 5% Sparen möglich. Das wären 125 Euro pro Monat, die ich wiederum von meinem Nettoeinkommen im Monat abziehen dürfte. Stimmt da?

Und die letzte, vielleicht wichtigste Frage: Wenn ich 2,3 kleinere Wohnungen besäße, die alle in unterschiedlichem Ausmaß abbezahlt sind, aber keine vollständig: Dann könnte ich jedoch trotzdem „formal" über dem Schonvermögen liegen, da die Wohnungen ja anteilig schon mir gehören. Sie sollen sämtlich der Altersvorsorge dienen. Wie würde das Sozialamt denn hier vorgehen? Müsste ich sie ggf. veräußern, auch wenn sie noch nicht abbezahlt sind?

Ganz herzlichen Dank schon mal für jede Antwort.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

du solltest erst mal nach "Elternunterhalt" googlen und dich einlesen.

Deine Berechnungen könnten in Zukunft ganz anders aussehen.

Vielleicht wirst du in Zukunft mehr verdienen ?

Vielleicht wirst du heiraten und Kinder haben ?

bei den 1800€ SB geht es nicht ums Netto sondern ums bereinigte Netto usw.

edy





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#2
 Von 
guest-12301.09.2018 21:56:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich.
Dass die Berechnung irgendwann aufgrund von Gesetzesänderungen anders aussehen könnte, ist ja klar - aber ich muss doch von der aktuellen Situation ausgehen.
Heirat und Kinder stehen nicht an. Ich versuche hier, für die Zukunft zu planen - dass es da viele unbekannte Variablen gibt, ist klar.
Ich weiß, dass es sich bei den 1800€ um das bereinigte Nettoeinkommen handelt.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

mach bitte dein eigenes Thema auf, hier besprechen wir das Rhema von Sie1980

edy

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#4
 Von 
Sie1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich hatte mich hier wohl irgendwann schon mal angemeldet - der vorherige Beitrag war natürlich auch von mir.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Jetzt hab' ich keine Lust mehr

edy

-- Editiert von edy am 01.09.2018 21:26

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#6
 Von 
Sie1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha. Na dann danke.
Vielleicht gibts ja noch jemanden, der Erfahrungen mit obigem Sachverhalt hat und mich gerne auch auf etwaige Denkfehler hinweist.

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