Elternunterhalt steuerlich geltend machen?

16. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lazar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt steuerlich geltend machen?

Ich zahle mtl. ca. 350€ Unterhalt. Meine Mutter ist im Pflegeheim und lt. Sozialamtbescheid bin ich in der Lage mtl.500€ zu zahlen.
Diesen Unterhaltsbetrag (350 x12) wollte ich im Jahresausgleich
geltend machen;dieses wurde abgelehnt!
Begründung: Ihre Unterhaltsleistungen konnten wegen der anzurechnenden Einkünfte und Bezüge der unterstützenden Person nicht berücksichtigt werden.
Frage: Wenn das Einkommen plus Pflegegeld nicht ausreichen um die Heimkosten zu begleichen, kann es trotzdem sein daß das
Einkommen meiner Mutter für zu hoch eingestuft wird, so dass ich
den gezahlten Unterhalt nicht steuerlich geltend machen kann

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Horst aus FD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 0x hilfreich)

Soooooooooooo geht es leider auch mir, weil die Mutter "zu viel" Rente bekommt.
Meine Belastung wird auch NICHT anerkannt, unglaublich. Aber das ist ja "Gesetz".

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Tja das deutsche Gesetz kennt zwar wieder eine schädliche Einkommensgrenze der Bedürftigen (624 € monatlich), aber keine erhöhten Aufwendungen aufgrund Pflegebedürftigkeit.

Geringes Einkommen ist also für die steuerliche Abzugsfähigkeit ausreichend, jedoch wird ein erhöhter Aufwand nicht anerkannt.

Solche Regelungen führen dazu, dass viele unserer ausländischen Mitbürger mit Hilfe einer Bedürftigkeitsbescheinigung Geld steuerfrei ins Ausland schicken können, während andere Mitbürger nichts absetzen dürfen, obwohl sie zur Unterhaltszahlung gesetzlich verdonnert werden.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich weder ausländerfeindlich bin, noch dies für mich eine ausländerfeindliche Äußerung ist. Es handelt sich nur um ein Beispiel, dass die Gesetzeslage verdeutlicht.


-- Editiert von peron30 am 13.07.2004 16:44:54

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Horst aus FD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist schon allerhand, wer hier alles "vom Staat", sprich von unseren Steuern und Abgaben lebt, und wir müssen berappen.
Unglaublich.
Man wird für pflegebedürftige, kranke Eltern auch noch bestraft.
Kinderlose werden doch, das ist für mich ganz, ganz selbstverständlich, auch gepflegt.
Bitte lesen unter K r i t i k E l t e r n u n t e r h a l t www.trans-parent.net. In den anglo-amerikanischen, skandinawischen Ländern, in den Niederlanden ( auch ehemals in der DDR )
gibt es diese Sonderzwangsabgabe "Elternunterhalt" nicht.
Hatte beim Petitionsausschuss Bundestag die Abschaffung dieser Sonderabgabe verlangt. Die wimmeln natürlich ab, diese "Volksvertreter".
Leider bin ich schon zu alt.
Sonst würde ich diesem Deutschland, das längst nicht mehr mein Deutschland ist, entschieden den Rücken kehren. Ich habe die Schnauze voll.

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