Elternunterhalt - Zuwendungen beim Erbfall entgegen rechnen?

26. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Elternunterhalt - Zuwendungen beim Erbfall entgegen rechnen?

Die Mutter kommt in ein Heim, ihre Rente reicht nicht ganz.

Von den 3 Kindern arbeiten nur zwei.
Das dritte hat über Jahre von der mutter Geld bekommen in kleineren Beträgen, bis vor 5 Jahren vor der Heimunterbrigung, dann war nichts mehr da. Die Kontoauszüge beweisen das .
In Prinzip hätte ohne dem die Mutter ja Ersparnisse.
Können diese Zuwendungen beim Erbfall von den beiden anderen , die ja fürs Heim jetzt mitzahlen müssen, entgegengerechnet werden?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wovon lebt denn das Kind, das nicht arbeitet?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Nein, viele kleine (Geld-)Geschenke, die anlassangemessen sind, können nicht angerechnet werden.
Sicher kommt da eine erhebliche Summe zusammen, wenn jemand sein "Taschengeld" bis zum vielleicht 50. Lebensjahr bekommt.
Trotzdem können dann nicht die selbstständigen, unabhängigen Kinder kommen und die Herausgabe des Geschenkten verlangen.
Im Regelfall ist dieses Geld ja auch im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wie hoch ist denn so ein kleinerer Betrag?
Wie hoch ist die Gesamtsumme?

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