Die Mutter kommt in ein Heim, ihre Rente reicht nicht ganz.
Von den 3 Kindern arbeiten nur zwei.
Das dritte hat über Jahre von der mutter Geld bekommen in kleineren Beträgen, bis vor 5 Jahren vor der Heimunterbrigung, dann war nichts mehr da. Die Kontoauszüge beweisen das .
In Prinzip hätte ohne dem die Mutter ja Ersparnisse.
Können diese Zuwendungen beim Erbfall von den beiden anderen , die ja fürs Heim jetzt mitzahlen müssen, entgegengerechnet werden?
-----------------
" "
Elternunterhalt - Zuwendungen beim Erbfall entgegen rechnen?
26. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2011 | 08:41
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Elternunterhalt - Zuwendungen beim Erbfall entgegen rechnen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2011 | 14:16
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wovon lebt denn das Kind, das nicht arbeitet?
-----------------
""
#2
Antwort vom 26. April 2011 | 17:33
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Nein, viele kleine (Geld-)Geschenke, die anlassangemessen sind, können nicht angerechnet werden.
Sicher kommt da eine erhebliche Summe zusammen, wenn jemand sein "Taschengeld" bis zum vielleicht 50. Lebensjahr bekommt.
Trotzdem können dann nicht die selbstständigen, unabhängigen Kinder kommen und die Herausgabe des Geschenkten verlangen.
Im Regelfall ist dieses Geld ja auch im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden.
-----------------
"Lukas 7,23"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. April 2011 | 21:05
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wie hoch ist denn so ein kleinerer Betrag?
Wie hoch ist die Gesamtsumme?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten