Elternunterhalt - Anrechnung Autofinanzierung

23. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gaenseblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternunterhalt - Anrechnung Autofinanzierung

Hallo!

Ich habe nun die neue Unterhaltsberechnung vom Landratsamt bekommen und soll nun monatlich 83,- Euro Unterhalt zahlen.

Ich hatte bisher 2 Prüfungen (2012 + 2015), in denen jeweils meine Fahrzeugfinanzierung anerkannt wurde (2012 Finanzierung vom Neuwagen Golf., 2015 vom Gebrauchtwagen Passat da noch in 2012 ein Fahrzeugtausch erfolgte).
Und jedes Mal wurde zusätzlich zur Rate von 200€ meine berufsbedingten Aufwendungen inkl. Fahrtkosten noch oben drauf gerechnet (300€).

Nun habe ich aufgrund der Kilometerleistung von weit über 200.000km vor 1,5 Jahren den Passat durch einen Tiguan ersetzt. Finanzierungsrate beträgt nun auch 200€, da keinerlei Eigenkapital außer für eine Anzahlung vorhanden war.
Diese Finanzierung wurde mir nun auch wieder anerkannt.
Doch die berufsbedingten Aufwendungen wurden nun auf die Pauschale von 5% gekürzt auf 113€ mit der Begründung man dürfe nicht beides anrechnen und entweder ich bekomme die 300€ berufsbedingten Aufwendungen oder eben so wie jetzt gerechnet würde, da in den berufsbedingten Aufwendungen/Fahrtkosten eigentlich auch eine Autofinanzierung etc mit drin wäre.

Hat sich da die Rechtssprechung seit 2015 geändert?
Mit den 113€ Euro lassen sich gerade mal meine Spritkosten ins Büro abdecken... was ist mit der Abnutzung vom Fahrzeug? Mit der Steuer (300€ im Jahr) und mit der Versicherung von 70€ im Monat ?
Gibt es eine IRGEND- Chance dennoch beide Vollbeträge angerechnet zu bekommen? Ich fühle mich nun schon etwas benachteiligt im Gegensatz zu der Berechnung von 2015.

Auch wurde bisher immer meine Unfallversicherung anerkannt und zum Selbstbehalt addiert. Und nun nicht mehr. Und das obwohl ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann (Psyche u Rücken Vorerkrankung) und meine Eltern dies damals auch als Kind versäumt hatten für mich abzuschließen. Auch hier fühle mich im Gegensatz zu 2015 + 2012 deutlich benachteiligt und habe das Gefühl, dass das nur gekürzt worden ist damit ich endlich Unterhalt zahlen muss...

Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte was die aktuelle Rechtssprechung angeht.

Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Auf deutsch, Sie fahren eine Karre mit einer Rate in Höhe von 200 € und beschweren sich, dass sie 83 Euro Unterhalt zahlen sollen? Verkaufen Sie das Ding und kaufen Sie sich einen Kleinwagen, den können Sie für 77 € im Monat kaufen. Dann reicht's auch für den Unterhalt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

.. da kann ich meinem Vorredner nur beipflichten. Sehr guter Vorschlag !

Man könnte zusätzlich noch einen Nebenjob am Wochenende oder am Abend aufnehmen. Dann könnte es vielleicht sogar zum Mindestunterhalt reichen ! Wäre das nicht schön ? Das ist nämlich im HInblick auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit durchaus zumutbar.

Zitat (von Gaenseblume123):
und habe das Gefühl, dass das nur gekürzt worden ist damit ich endlich Unterhalt zahlen muss...


Das ist ja auch grundsätzlich gar keine so schlechte Idee. Wenn man KInder in die Welt setzt, dann sollte man dafür sorgen, dass man für seinen Nachwuchs auch finanziell einsteht, statt andere Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen. Angesichts dessen, ist der Ansatz des Gerichts doch noch ziemlich moderat ausgefallen.

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#3
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 167x hilfreich)

Ich vermute, daß Gänseblümchen Unterhalt für ein Elternteil bezahlen soll(te).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gaenseblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau, richtig, es geht um Elternunterhalt.

Meine Mutter lebt im Pflegeheim, wir haben allerdings seit 2008 keinen Kontakt da in meiner Jugend zu viel vorgefallen ist... sie war Alkohol und Zigaretten abhängig und hat die Familie im Stich gelassen. ich war mit 14 schon auf mich allein gestellt.
Ich hab mir immer vorgenommen nie so verhasst und voller Boshaftigkeit werden zu wollen,so wie sie es ist.
Aufgrund der familiären Probleme war ich des öfteren leider schon selbst in psychologischer Behandlung und hab mich da aber raus gekämpft...hab beruflich viele Ziele erreicht und mich natürlich auch gehaltsmäßig hochgearbeitet. Und da ich sowieso schon täglich 10 Stunden arbeite plus Anfahrt und Gelegentlich auch am Samstag ist ein Nebenjob nicht drin.

Auf mein Auto bin ich beruflich und privat angewiesen, auch auf die Größe des Fahrzeugs.

Schade dass man hier nur dumm angemacht wird...hatte mir sinnvollere antworten erhofft :(

-- Editiert von Gaenseblume123 am 24.01.2018 08:36

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Der Elternunterhalt ist nur in ganz besonderen Fällen ausgeschlossen, die Verdienstgrenzen sind sehr hoch. Nur die berühmte schwierige Kindheit gehabt zu haben, entlastet einen nicht vom Elternunterhalt. Die Eltern haben für für ihre Kinder auch Geld und Mühe eingesetzt, auch wenn die Kinder vielleicht schwierig waren....

Aber abgesehen davon, was das Moralbarometer sagt, können Sie ja Widerspruch gegen die Festsetzung einlegen und schauen, wie weit Sie mit Ihrer Argumentation kommen. Grundsätzlich ist es soweit korrekt, entweder Kilometergeld oder Kredit. In den anzusetzenden 30 Cent sind auch die Anschaffungs- bzw Kreditkosten enthalten. Insofern ist die Anrechnung korrekt. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise hier: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-kuerzen-mit-sonderausgaben/06/#berbeda

-- Editiert von fb367463-2 am 24.01.2018 09:39

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Gaenseblume123):
Ich habe nun die neue Unterhaltsberechnung vom Landratsamt bekommen und soll nun monatlich 83,- Euro Unterhalt zahlen.


Na gut, am Titel und am Wörtchen "Landratsamt" hätte man erahnen können, dass es sich um Elternunterhalt handelt. Aber besser wäre es natürlich schon, wenn du so etwas explizit vermerkst. Weil Leute (ohne hellseherische Fähigkeiten) sonst auf die Idee kommen, dass es sich um Kindesunterhalt handelt. Und da hätte dein Posting dann natürlich schon ein anderes "Geschmäckle".

Also nix für ungut, die erhöhte Erwerbsobliegenheit und der Mindestunterhalt sind natürlich nur beim KIndesunterhalt ein Thema.

Na jetzt ist der Fall ja geklärt. Einen schönen Tag noch.

-- Editiert von Marcus2009 am 24.01.2018 10:42

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gaenseblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Zitat (von Gaenseblume123):
Ich habe nun die neue Unterhaltsberechnung vom Landratsamt bekommen und soll nun monatlich 83,- Euro Unterhalt zahlen.


Aber besser wäre es natürlich schon, wenn du so etwas explizit vermerkst. Weil Leute (ohne hellseherische Fähigkeiten) sonst auf die Idee kommen, dass es sich um Kindesunterhalt handelt.


Steht doch direkt oben im Themen-betreff.
Tut mir leid, hatte im Verlauf nicht dran gedacht es nochmal zu erwähnen.

0x Hilfreiche Antwort


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