Elterngeldantrag,Vater angeben?

6. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)
Elterngeldantrag,Vater angeben?

Hallo,folgendes,
ich erwarte im Januar mein Kind.Habe voll gearbeitet und werde Elterngeld beantragen für die 12 Monate.Mein Partner und ich haben beide unsere eigene Wohnung,er bekommt Hartz 4.Darum werde nur ich das Elterngeld in Anspruch nehmen und nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen.
Muss ich Ihn jetzt da mit angeben im Antrag?Oder verlangen die vielleicht das er unterhalt zahlt weil wir nicht zusammen wohnen und das wird dann angerechnet mit meinem Elterngeld?Ich bekomme aber keinen Unterhalt,weil wir ja zusammen sind aber nur nicht zusammen wohnen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn ihr zusammen seid, der Vater keinen Unterhalt zahlen will/soll, warum dann die zwei Wohnungen? Wegen Hartz VI??? Und du kommst mit Elterngeld und Kindergeld aus?
Ich denke mal, sinnvoll wäre es, den Vater IMMER mit anzugeben...

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

ich würde mit dem Elterngeld und dem Kindergeld auskommen.Muss man denn zusammen ziehen wenn man ein kind gezeugt hat?Geht mir nur darum,in dem Antrag steht halt immer:vom Elternteil auszufüllen der Elternzeit beantragt und das bin ja ich.Spielt es dann eine Rolle ob ich Unterhalt bezahlt bekommen würde oder nicht?

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#3
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Da schließe ich mich azrael mal an ,warum sollte dein Freund kein Unterhalt bezahlen schließlich ist es sein Kind und nicht das Kind vom Staat oder ?

Anscheinend weist du nicht wie teuer ein Kind werden kann .

mfg Ostseeperle

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#4
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe, geht es der TE nur um den Antrag des Elterngeldes.

Dabei geht es tatsächlich meines Wissens nur um das Einkommen der TE. Der Vater des Kindes ist außen vor. Sie beantragt ja auch keine Sozialleistungen im eigentlichen Sinne, sondern bekommt das Elterngeld nach der Höhe Ihres Lohnes im letzten Jahr ausbezahlt. Dabei geht es nicht darum, ob der Vater des Kindes Unterhalt bezahlt oder nicht.

Wenn die TE sagt, sie kommt mit dem Elterngeld und dem Kindergeld aus (wir wissen ja nicht, wieviel sie vorher verdient hat, vielleicht war es ja viel), dann passt es doch.

Wenn Sie allerdings Sozialleistungen beantragt, wird sie wohl angeben müssen, wieviel der Vater des Kindes an Unterhalt zahlt.

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#5
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

mal jemand der mich versteht!Ich will ja keine Sozilleistungen beantragen,sondern nur mein Eltergeld.Ich habe davor recht gut verdient und werde auch alleine 12 monate Elternzeit beantragen.Nur steht dann hinten auf dem Antrag,unterschreiben müssen beide Elternteile,es sei denn man hat das alleinige Sorgerecht.Und darum geht es!Ich habe das alleinige Sorgerecht,die Frau vom jugendamt meinte,man muss sich das nicht teilen und könne es jederzeit aber beantragen es zu teilen.So,also müsste mein Freund ja eigentlich nicht unterschreiben.Habe nur Bedenken ob die von der Elterngeldstelle denken ich beziehe Unterhalt und die das dann vielleicht anrechnen auf mein Elterngeld!Aber unterhalt bekomme ich nicht von Ihm,wir haben einfach nur getrennte Wohnungen und ich habe das alleinige Sorgerecht.

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#6
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Unterhalt hat keinen Einfluß auf das Elterngeld. Weder in getrennten Beziehungen, noch in 'intakten' Beziehungen.

Das Elterngeld bekommst Du aufgrund Deines Verdienstes in den letzten 12 Monaten.

Der Fall wäre eher anders herum: Das Elterngeld verringert u.U. Deinen Anspruch auf Unterhalt von Deinem Freund / Ex-Freund. Allerdings werden Dir 'nur' 300,- € von Deinem Elterngeld angerechnet.

Aber wenn Dein Freund eh Hartz IV bekommt, würdest Du wahrscheinlich sowieso keinen Anspruch auf Unterhalt haben, da er nicht leistungsfähig ist.

Ich würde ihm aber schon nahelegen, sich möglichst schnell einen Job zu suchen, denn ungeachtet Deines Anspruches auf Unterhalt hat Euer Kind sehr wohl einen Anspruch auf Unterhalt seines Vaters ...!

-- Editiert von Deejay2307 am 07.12.2007 12:33:21

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#7
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

ist immer schwierig eine richtige Meinung einzuholen.Vor allem wird man meißt falsch verstanden.

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ binimaus
Wenn ihr nicht das gemeinsame SR habt ,muss er auch nicht unterschreiben .

Wenn beide das SR haben ,entscheiden und unterschreiben beide gemeinsam alle wichtigen Dinge (Kindergarten /Schule anmelden ,etc.)ob verheiratet oder nicht .

Außerdem ist das eine Absicherung ,damit nicht plötzlich ein 2.Antrag ins Haus flattert in dem der andere Erziehungsberechtigte Elterzeit beantragt .Dürfte er ja genauso .

LG


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#9
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Du musst den Vater nicht angeben.

Ich habe das Amt mit der Angabe hemmungslos überfordert. *gg* (Bin Alleinerziehend)

Wenn ihr nicht zusammen wohnt und du das alleinige SR hast und Dein Freund seine Partnermonate nicht nutzen will, solltest Du prüfen, ob Du nicht Anspruch auf 14 Monate Elterngeld hast. (Wozu 2 Monate verschenken? Die Zeit vergeht soooo schnell.)

Die Elterngeldstelle arbeitet nicht mit anderen Behörden (z.B. Jugendamt) zusammen. Die Daten werden entsprechend auch nicht weitergegeben.

Du hast einen Anspruch auf Erziehungsunterhalt. Ob du diesen Anspruch auch nutzen willst, ist ganz alleine Deine Angelegenheit.

Gruß
Shinead

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

das funktioniert sicher nur bei Eltern die nicht zusammen sind denke ich.Sonst kriegen wir vielleicht noch Schwierigkeiten.Ich habe das alleinige Sorgerecht und unser Kind wird bei uns wohnen.Aber der Vater kommt ja oft genug zu uns.Also bin ich ja irgendwie doch nicht alleinstehend.

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