Elterngeld und nebenberufliche Selbstänigkeit

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
turmaline
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld und nebenberufliche Selbstänigkeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Konstellation. Am 21.05.2016 kam meine Tochter zur Welt. Hauptberuflich bin ich Softwareentwicklerin, habe aber seit 2015 eine nebenberufliche Selbsständigkeit als Tänzerin/Tanzlehrerin mit ca. 1000,€ Gewinn im Jahr.
Seit 21.05.2017 arbeite ich wieder Vollzeit. Mein Mann ist ab dem Zeitpunkt und bis Einde August 2018 in der Elternzeit.
Ich bin wieder schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 22.10.2018.

Soweit ich es verstanden habe, wenn man selbständig ist, wird das Elterngeld auf der Grundlage der Einkünfte des Vorjahres (anstatt der 12 Monaten vor Geburt) berechnet. Das wäre in meinem Fall recht ungünstig, da ich im Vorjahr nur 4 Monate mit vollem Gehalt gearbeitet habe. Mein Elterngeld war zu alldem "gestreckt", da wir Elterngeld plus (längere Elternzeit mit weniger Elterngeld) in Anspruch genommen haben.

Nun ist es noch deshalb besonders relevant ist, weil mein Mann und ich uns evtl trennen werden und ich wäre alleine mit dem Baby. Ich weiß nicht, wie die rechtliche Grundlage hier ist, aber ich könnte in der Elternzeit weder selbst Unterhalt an ihn bezahlen noch von ihm verlangen, da er im Haus mit zwei Kindern bleiben würde und das finanziell kaum hinkommen würde.

Gibt es den eine Möglichkeit, diese Regelung zur Elterngeldberechnung im Falle einer nebenberuflichen Selbständigkeit umzugehen? Selbständigkeit abmelden? Gibt es etwas, was mir helfen könnte?

Danke und viele liebe Grüße,
Amelie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn ihr euch trennt, solltest du wieder die "Elternzeit" übernehmen, er die Vollzeitarbeit übernehmen.

Er zahlt dir dann Kindesunterhalt, und du bekommst Kindergeld sowie Elterngeld.

Evtl. steht dir dann noch Trennungdunterhalt zu.

rdy

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