Hallo
Habe sooeben den bescheid bekommen das ich nur den mindestbetrag von 300 euro bekomme an elterngeld
habe einname überschuss rechnung bilanziere also nicht, ich arbeite nebenbei die 30 stunden die woche und habe auch einküfte wärend des elterngeldbezuges, nun hatt die elterngeldstelle die monatilichen gewinne von der buchhaltung sehen wollen was ich auch gezeigt habe, nun wurde jedoch monaten mit negativen einküften satt mit z.b minus 50.000 euro mit 0 euro gebucht und monate mit postiven einküften z.b 40.000 euro ensprecht mit dem ensprechenden betrag voll gebucht. so das ich troz minus im bezungszeitraum denoch auf ein hohes postives ergebniss (40t euro) komme.
ist das so ok berrechnet?
Elterngeld berrchnung
28. Februar 2017
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Frage vom 28. Februar 2017 | 13:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Elterngeld berrchnung
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#1
Antwort vom 28. Februar 2017 | 13:59
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Ein wenig "Zeit" für die Formulierung/Schreibweise deines Textes solltest du dir schon nehmen,
liest sich wie "hingerotzt".
Von einem negativen Gewinn hab' ich noch nichts gehört.
Zähle den positiven Gewinn zusammen und teile ihn durch 12 ?
lg
edy
#2
Antwort vom 28. Februar 2017 | 19:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
negative einküfte nicht gewinn :-) also ich habe Minus 50000 euro gemacht (verlust)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Februar 2017 | 19:43
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Wie viel Gewinn hast du in den letzten 12 Monaten gemacht?
Es geht doch nur um den Gewinn (nicht Einkünfte).
Diesen Gewinn teilst du auf 12 Monate auf.
Dann hast du dein monatliches Einkommen was als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes zählt.
edy
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