Hallo. Ich habe eine Frage. Mein Sohn wurde im Dezember 2016 geboren und ich wusste nicht, dass ich Elterngeld nehmen könnte. Kann ich das Geld noch zurückbekommen? Mit freundlichen Grüßen
Elterngeld. Brauch ihre hilfe
29. August 2018
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Frage vom 29. August 2018 | 21:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld. Brauch ihre hilfe
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#1
Antwort vom 29. August 2018 | 22:32
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Ich fürchte, das sieht nicht wirklich gut aus für Sie. Folgendes habe ich gefunden:
Zitat:Welche Fristen gelten für die Antragstellung?
Elterngeld kann innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate eines Kindes beantragt werden. Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder ist bei der Elterngeldbeantragung nicht das tatsächliche Geburtsdatum, sondern das Datum der Haushaltsaufnahme relevant.
Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der zuständigen Behörde erhalten, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Zur Fristwahrung genügt auch ein Fax! Alle fehlenden Unterlagen und Angaben können problemlos nachgereicht werden!
https://www.elterngeld.net/elterngeld-antragstellung.html
Wenn das mit den 14 Monaten so stimmt, dann haben Sie die Frist versäumt, es sei denn es läge der Fall der Adoption vor.
Und jetzt?
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