Eltern noch Unterhaltspflichtig?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
zisa25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern noch Unterhaltspflichtig?

Guten Tag,
ich habe eine für mich wichtige Frage, und zwar.

Ich bin 25 Jahre alt und verheiratet. Im letzten Jahr habe ich ein Wirtschaftsstudium aufgenommen und Bafög beantragt.
Nun habe ich den Bescheid von Amt bekommen, indem mir en sehr geringer Betrag zugestanden wird.
Ich habe früher den Hauptschulabschluss gemacht und sofort im Anschluss eine Lehre als Bäckereifachverkäuferin. Dazwischen hatte ich nur Minijobs.
Mit 21 habe ich dann den Entschluss gefasst noch einmal zur Schule zu gehen und mein Abi nachzuholen. Das Abitur wurde auf dem zweiten Bildungsweg Elternunabhängig gefördert.
Im Sommer 09 bin ich mit dem Abi fertig geworden und habe ja nun im Herbst mit dem Studium begonnen.

Nun wegen Bafög:
Mein Mann war vor 2 Jahren noch in der Ausbildung und muss so nicht für mich aufkommen.
Mein Vater ist letztes Jahr in Altersteitzeit gegangen und kann so nicht das Geld für mich aufbringen, wie es das Bafögamt vorsieht. Der Aktualisierungsantrag konnte laut Bafögamt noch nicht gestellt werden, da mein Vater noch keine Angaben über seine neuen finanziellen Verhältnise machen kann.
Der Aktualisierungsantrag kann also erst zur nächsten Bafögverlängerung angerechnet werden.
Meine Frage ist nun ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind, da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe und es nicht abzusehen war, dass ich nochmals ein Studium aufnehme.
Hat jemand Erfahrungen gemacht in einem ähnlichen Fall?
Danke für eure Antworten.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nein, es besteht keine Unterhaltspflicht mehr, den Grund hast du selber ja schon erkannt und genannt.

Meine Frage ist nun ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind, da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe und es nicht abzusehen war, dass ich nochmals ein Studium aufnehme .

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
zisa25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich dann beim Bafögamt einen Widerspruch einlegen, mit dem Grund, dass meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hier steht, wann elternunabhängiges Bafög bewilligt wird:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html

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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Also, wenn ich mich recht erinnere, gibt es im Antrag auf BafÖG ganz zum Schluß den Hinweis, dass wenn sich innerhalb der letzten 2 Jahre jedoch das Einkommen eines zum Unterhalt verpflichteten ändert, wird das aktuelle Einkommen herangezogen.
Würde für mich in Deinem Fall heißen, dass Dein Ehemann Dir zum Unterhalt verpflichtet ist. In erster Linie.
Da Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Ich nehme doch an, dass Du als Backereifachverkäuferin ausgelernt hast mit Prüfung.

LG beijing

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#5
 Von 
zisa25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß ja wann es elternunabhängiges Bafög gibt und, dass ich normalerweise nicht danach gefördert werden kann. Aber wenn, meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, dann schon.
Mein Mann ist zu Zeit bei einer ZA Firma, dort verdient er so wenig, dass ich wenn es nur auf ihn ankäme auch Bafög bekäme. Die können auch das aktuelle Einkommen nur anrechnen, wenn man sicher sagen kann was man in diesem Jahr verdient. Daher ja auch das Problem mit meinem Vater, er weiß es nicht 100%ig, daher rechnen sie ja auch 2007 bei ihm aber es ist jetzt definitiv weniger.

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#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Also ich habe gerade noch mal nachgeguckt, beim BafÖG- Antrag sind noch 2 Seiten Erläuterungen dabei.
Und beim Einkommen steht, man kann auf gesonderten Antrag das aktuelle Einkommen nehmen, wenn dies deutlich geringer ist, als das vor 2 Jahren.
Wenn nicht, dann ruf doch mal beim BafÖG- Amt an.
Wäre wohl die schnellste Möglichkeit um an genaue Infos zu kommen.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Wenn familienrechtlich nun der Ehemann für den Unterhalt zuständig ist, kann das SGB da nicht zwischenfunken.

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#9
 Von 
zisa25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Beitrag Danke,
wenn es so wäre, dass nur mein Mann für mich aufkommen müsste hätte ich wohl kein Problem, weil dann das Bafögamt aufjedenfall aufstocken würde.
Nur ist es nunmal so, dass sie zuerst an den Ehepartner gehen und wenn das Geld nicht ausreicht auch an die Eltern.
Warum oder wieso, ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Ich will ja auch nicht, dass meine Eltern noch weiter in die Pflicht genommen werden, weil ich denke, dass sie ihre "Schuldigkeit" schon lange erreicht haben.
Ich nehme auch kein Geld mehr von ihnen an.
Mir ist auch klar, dass falls meine Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, es mein Mann immer noch ist.
Meine Frage war lediglich, ob meine Eltern nach meiner abgeschlossenen Ausbildung noch immer unterhaltspflichtig sind. Das Bafögamt sieht es anscheinend so.
Ich werde nächste Woche zum Amt gehen und das direkt klären. Hätte ja sein können, dass hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Weitere Frage ist, ob die Eltern überhaupt noch Unterhaltspflichtig sind. Nach dem BGB (Verwandtenunterhalt) nur dann, wenn sie mehr als 2.200,-EURO zur freien Verfügung haben.

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