Eltern gegen Auszug

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dakine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Eltern gegen Auszug

Hallo,
ich möchte von Zuhause ausziehen, weil mein Vater wöchentlich ausrastet und mich und meine Mutter terrorisiert. Mein Plan ist, mit einer Freundin zusammen zu ziehen. Mit Geld war alles geklärt, habe inzwischen einen Mini-Job wo ich im Monat 240€ verdiene, Kindergeld bekomme ich 150€ und zusätzlich hätte ich Geld noch von meinen Eltern bekommen und anschließend wollte ich mir noch einen besser bezahlten Job suchen.
Das jetzt aufkommende Problem: plötzlich ist mein Vater dagegen. Er will nicht, dass ich vor meinem Abi ausziehe. Jetzt habe ich ein Geldproblem. Bekomme kein Bafög, keine Unterstützung vom Jugendamt und kein Unterhalt...
was kann ich tun, muss ich rechtlich oder mit Jugendamt gegen meinen Vater einschreiten. Was ich sehr ungern tun würde.
Freue mich auf Beiträge.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Dakine,

wie alt bist Du denn?

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dakine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
wie alt bist Du denn?


also im April werde ich 20 Jahre

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"ich möchte von Zuhause ausziehen, weil mein Vater wöchentlich ausrastet und mich und meine Mutter terrorisiert."

Das reicht, da ist die Entwicklung eines jungen Menschen gefährdet. Sprechstunde des Jugendamts aufsuchen und es genauso drastisch schildern, wie Sie es erleben.

Auch mit 20 ist das Jugendamt noch zuständig:
SGB8
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ich würde der Einschätzung von hamburgerin01 folgen wollen.

Ergänzend dazu, entgegen einiger Meinungen hier im Forum, dass der § 1612 (2) BGB greift, würde ich vermuten, dass hier ein Zerwürfniss zwischen Kind und Eltern vorliegt. Zumindest zwischen Kind und Vater.

In dem Fall stellen einige OLG´s die Bedürfnisse des volljährigen Kindes vor die Belange der Eltern.

OLG Brandenburg - Beschluss v. 21.5.2008 - 9 WF 116/08

quote:<hr size=1 noshade>Beim elterlichen Bestimmungsrecht gemäß § 1612 II BGB kommt dem Willen des volljährigen Kindes über die Art seiner Lebensführung keinesfalls stärkere Bedeutung zu als dem Gebot der Rücksichtnahme gegenüber wirtschaftlichen Interessen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Allein ein tiefgreifendes Zerwürfnis würde den Vorrang der kindlichen Belange rechtfertigen. <hr size=1 noshade>


OLG Celle - Beschluss v. 5.5.2006 - 17 WF 60/06

quote:<hr size=1 noshade>Bestehen zwischen den Eltern und einem volljährigen Kind tiefgreifende Differenzen, müssen im Rahmen von § 1612 II BGB die Interessen der Eltern hinter denen des Kindes zurückstehen. <hr size=1 noshade>


Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, berechnet sich der Untergaltsanspruch wie folgt:

Bedarf 670€ abzüglich Kindergeld (184€), welches an das Kind weiterzuleiten ist, abzüglich BAföG ergibt den Restbedarf, welcher durch die Eltern zu decken wäre.

BAföG muss beantragt werden, auch ein negativer Bescheid ist nachzuweisen.

Den Mini-Job würde ich hier als überobligatorisch ansehen, findet damit keine Anrechnung.

LG nero



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dakine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nero,
erstmal vielen, vielen Dank. Das hilft mir auf jedenfall weiter.
optimistische Grüße, Dakine

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen