Elterliche Sorge

3. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schnullerbacke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterliche Sorge

Hallo,

ich bin jetzt schon einige Jahre von meiner EX geschieden und unsere Tochter lebt seit der Trennung bei meiner EX. Bei der Scheidung wurde gemeinsames Sorgerecht festgelegt. Nach der Trennung haben wir beide neue Partner gefunden, Sie hat sich vor kurzen von diesem Partner getrennt und lebt jetzt wieder mit einem neuen Partner zusammen.

Unsere gemeinsame Tochter (mitten in der Pubertät) hat ein Authoritätsproblem was sich nicht nur auf Ihre Laune, sondern fatalerweise auf Ihre Schulischen Leistungen auswirkt.

Meine EX kam nun auf die glorreiche Idee, Sie hätte die kleine jetzt lange genug betreuut, jetzt sei ich mal dran. Ich habe zu meiner Tochter, aus verschiedenen Gründen, nicht die emotionale Bindung, die ein Vater normalerweise hat, es würde zu weit führen, hier alles genau zu erläutern - und nein es hat nichts mit SEX zu tun - .

Sie drohte auch schon damit, mir meine Tochter "..vor die Türe zu stellen.."

Kamm man mich zwingen, meine Tochter wieder bei mir aufzunehmen, gibt es da etwa ein Gesetzt das so einen Fall abdeckt ?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Au weia! Das arme Kind! Weder Mutter noch Vater wollen es haben...
Bei Deinem Text kommt ersteinmal niemand auf SEX! Und Du erwähnst das...?!
Nein, es gibt kein Gesetz, dass DU Dich um Dein Kind kümmern mußt, das ist selbstverständlich, denn DU BIST DER VATER!
Aber wenn Muttern und Vatern nicht wollen, bleiben: Pflegeeltern, Heime, WGs (bei älteren Kindern) na und wenn nix geht die Strasse!
Deine Wahl! Denke dabei aber an Dein Kind!

Meine Meinung
Gaestin

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Schnullerbacke,

warum hattet ihr euch darauf geeinigt(?), dass die Tochter damals bei der Mutter bleibt?

Dass Väter zu späterer Zeit wieder aus irgendwelchen eingekellerten Flohmarktkisten herausgekramt werden ist garnicht mal selten.

Ich würde mich nur dann auf die dauerhafte Übernahme einlassen, wenn eine Aussicht darauf besteht, dass es dem Kind auch wirklich nutzt und dir nicht erneut und zusätzlichen Schaden zufügt.
Erkläre dich grundsätzlich einverstanden und stelle die hierfür notwendigen Bedingungen so, dass ihr die Abschiebung des gemeinsamen Kindes nicht zu leicht fällt. Neben dem Aspekt der tatsächlichen Betreuung, nach deinen Fähigkeiten und Möglichkeiten, sind Kindergeld und Kindesunterhalt zu leisten.
Die Mutter verpflichtet sich, ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit vollumfänglich nachzukommen und erzielt (notfalls auch fiktiv) das ihr mögliche Einkommen.

Es macht mich immer wieder besonders traurig und zeugt von Unfähigkeit, wenn Elternteile nicht nur auf Paarebene, sondern auch Eltern-Kind-Ebene so unfähig und x-beliebig handeln, wie auch diese Mutter.

Papa macht Schwierigkeiten: Weg damit.
Next macht Schwierigkeiten: Weg damit.
Kind macht Schwierigkeiten: Weg damit.

Tut mir leid, aber als Entwicklunsgstufe der Mutter kann ich ihr Vorgehen nicht anerkennen.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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