Einstweilige Verfügung wegen Beleidigung

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Warmweiß0088
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung wegen Beleidigung

Hallo,

folgender Fall:

Eine Frau wurde von ihrer Affäre als Stalkerin angezeigt, nachdem sie die Affäre der Ehefrau mitgeteilt hatte.
Die Anzeige wurde eingestellt, da keine Straftat vorlag. Eine weitere Anzeige folgte, die ebenfalls eingestellt wurde, weil die Frau auch einfach nichts macht. Sie möchte nur endlich ihre Ruhe. Doch es folgte eine weitere Anzeige, da sie angeblich ein Datingprofil ihrer Affäre erstellt haben soll. Wieder folgte eine Einstellung des Verfahrens, weil es nie irgendwo Beweise gibt und gab. Dennoch folgen im wöchentlichen Takt Anträge und Anzeigen, da die Affäre immer wieder behauptet, er würde kontaktiert werden von ihr. Alles natürlich ohne Beweise, da das alles auch nicht stimmt.

Nun erhielt die Frau eine Nachricht von einer fremden Person, die Kontakt mit der Affäre hatte. In diesen Nachrichten beleidigt er sie eibdeutig mit folgenden Worten: "Die einzig psychisch Kaputte , die immer fetter und hässlicher wird und die ihr Leben nicht in Griff hat, ist besagte..."
Die Frau hat die Affäre beendet und muss sich seit einem halben Jahr all das geben. Sie hat ihn weder gestalkt noch seit dem Ende Kontakt mit der Affäre, aber er hält Kontakt über Polizei und Gericht und beleidigt sie gegenüber dritte.


Inwiefern ist in diesem Fall eine einstweilige Verfügung wegen Beleidigung durchsetzbar? Oder eine Unterlassungsklage auch wegen der üblen Nachrede als Stalkerin, was sie ja eindeutig nicht ist (alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt?

Und vllt ist hier jemanden, der sich mit Narzissten auskennt und kann sagen, ob es sich bei dem Mann um einen Narzissten handelt. Er darf nämlich alles, Anzeigen aufgeben etc., sobald Frau sich wehrt mit gegenanzeige wegen verdächtigung falscher Tatsachen, läuft er direkt wieder zum Richter und beantragt Ordnungsgeld etc.

Danke für jegliche Antwort

-- Editiert von Moderator am 28.05.2018 11:56

-- Thema wurde verschoben am 28.05.2018 11:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 14:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Un wo ist in dem ganzen Textungetüm die Beleidigung?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Warmweiß0088):
nachdem sie die Affäre der Ehefrau mitgeteilt hatte.
Irgendwie ging mir als erstes durch den Kopf: Sowas kommt halt von sowas.

Und nein, er ist kein Narzisst, was hat Narzissmus mit Anzeigen erheben zu tun?

-- Editiert von fb367463-2 am 29.05.2018 19:46

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Warmweiß0088):
Inwiefern ist in diesem Fall eine einstweilige Verfügung wegen Beleidigung durchsetzbar?

Gar nicht - die Beleidigung ist ja schon erfolgt.


Ansonsten müsste ein Fachmann (Anwalt) mal schauen, ob da eine Flut von erkennbaren Sinnlos-Anzeigen nicht irgendwie zu stoppen wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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