Einkommen/Vermögen Ex-Frau

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)
Einkommen/Vermögen Ex-Frau

Hallo an alle,

heute habe ich mal eine neue Frage.Es geht um die Vermögens, und Einkommensverhältnisse meiner Ex-Frau.Da ich einen Sohn habe bin ich natürlich Unterhaltspflichtig.Dieser Pflicht kann ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit aber nicht nachgehen.In diesen Bezug hat das Jugendamt schon in der Vergangenheit öfters einen Einkommens, und Vermögensnachweis zur Beerechnung des Unterhaltes gefordert.Soweit alles ok.

Aber wie sieht es umgekehrt aus?Habe ich ein Recht darauf gesetzlich zu erfahren wie die Einkommens, und Vermögensverhältnisse meiner Ex-Frau sind?

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

nein eigentlich nicht. Es sei denn dein Sohn ist Volljährig.

Dein Einkommen wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Was deine Ex verdient spielt keine Rolle.

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#2
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

So ganz ist das aber nicht der Fall.

"Ausnahmsweise schuldet auch derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind wohnt, Barunterhalt (Unterhalt durch Geldzahlung), nämlich wenn dieser Elternteil wesentlich mehr verdient als der eigentlich allein barunterhaltspflichtige Elternteil.

Die Rechtsprechung zieht denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt, dann teilweise zur Barunterhaltspflicht mit heran, wenn

1. das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils nach Abzug von Kinderbetreuungskosten mindestens doppelt so hoch ist wie das Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und
2. der barunterhaltspflichtige Elternteil so wenig verdient, dass er bei Zahlung des vollen Kindesunterhalt weniger als seinen angemessenen Selbstbehalt von 1.100,- Euro für sich selbst übrig behalten würde.

Liegt ein solcher Fall vor, so gilt Folgendes:

- Zunächst einmal erhöht sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, da ja jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.
- Diesen höheren Unterhaltsanspruch müssen sich die beiden Eltern dann nach einem bestimmten Berechnungsschema teilen."

Darum geht es mir!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Dann muss aber deine Ex schon in der "Oberen Liga" mitspielen.

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#4
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Dazu muss ja meine Ex nicht in der oberen Liga sein.

Ich bin noch bis mitte des nächsten Monats ALG 1 empfänger.
Danach bin ich im ALG 2.Sprich ich habe nicht viel.

Meine Ex-hat 2 Jobs, keine Schulden,eine Eigentumswohnung etc.!

Aber ich weiss halt nicht was sie genau verdient und das will ich eben wissen.Es kann ja nicht sein das nur sie das Recht hat Einkünfte über Vermögen einzuholen!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Worüber machst du dir eigentlich Gedanken? Du zahlst nicht und betreust nicht, die Mutter betreut und finanziert derzeit doch eh das Kind...

Grüße

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#6
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Wer sagt denn das ich das Kind nicht betreue?!

Ich habe meinen Sohn jedes 2te Wochenende von freitags bis Sonntags bei mir.Zudem natürlich auch in den Ferien.

Ich hole meinen Sohn auch immer ab.Meine Ex wohnt 150 km von mir entfernt.
Sprich ich fahre jedes 2te Wochenende mindestens 300 km.

Jetzt kommt meine Ex und sagt sie würde keinen Weg mehr übernehmen das sie ja keinen Unterhalt mehr bekommen würde.

Ich kann es mir weiss got nicht leisten jedesmal wenn ich meinen Sohn abhole beide wege also gut 600km zu fahren.

Und nur weil ich nicht zahlen kann heisst das ja nicht das ich das nie zahlen muss da sich der Unterhalt ja nunmal anhäuft und ich ihn später zurückzahlen muss.

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

-- Editiert am 25.08.2009 15:47

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Sorry, aber dafür fehlen mir fast die Worte.

Deine Ex übernimmt die Betreuung des Kindes (du hast deine normalen Umgangszeiten, die Kosten dafür sind normalerweise im Unterhalt mit einberechnet, den du ja nicht zahlst)
Du neidest deiner Ex die Eigentumswohnung (die hoffentlich bezahlt ist).
Und die 2 Jobs die sie hat um sich und ihr Kind zu versorgen, weil du ja keinen Unterhalt zahlst...
Womöglich ist das Kind auch noch älter als 12 und es gibt keinen Unterhaltsvorschuss.
Wer hat denn die Entfernung von 150 Kilometern geschaffen?



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#8
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Wieso fehlen dir die Worte?!

Um das mal klarzustellen.Das meine Frau die Betrueung des Kindes übernommen hat ist leider so.Ich wollte dies übernehmen was sie aber nicht wollte!

Ich zahle zur Zeit keinen Unterhalt da ich Ihn nicht zahlen KANN.Wenn ich zahlen konnte habe ich ihn bezahlt!!!!

Ich neide ihr nicht Ihre Eigentumswohnung(die bezahlt ist) zu sondern sie sagt Sie hätte weniger Geld als ich was absolut lachhaft ist da sie kurz nach der Scheidung 100 000 DM geerbt hat.

Den 2ten Job hat sie sich sicher nicht genommen weil ich kein Unterhalt zahle
( den hatte sie sich schon genommen als ich Unterhalt gezahlt habe).

Mein Sohn ist 9 Jahre alt und damals als sie Unterhaltsvorschuss bekam hat nichtmal Sie den beantragt sondern ich habe den persönlich beim Jugendamt beantragt.

Und wenn sie keinen Unterhaltsvorschusss mehr bekommt weil sie letztes Jahr wieder geheiratet hat kann man mir das wohl kaum in die Schuhe schieben.

Und jetzt zur Entfernung...Die hat Sie geschaffen!!!Vorher lebten wir 10 Autominuten voneinander entfernt.Mein Sohn hatte seine Cousienen etc nur 50 Meter von sich entfernt.
Auch die gesamte andere Verwandschaft sprich Oma´s,Opa´s ,Onkel,tanten haben auch nur max 15 Autominuten von Ihnen gewohnt.

Meine Ex ist einfach wegen Ihren neuen Typen weggezogen ohne vieleicht mal dran zu denken was sie allen sprich meinem Sohn,mir und allen anderen damit verwährt.Und jetzt soll mir keiner mit dem grund kommen das wäre vertretbar.

Mein Sohn sagt mir oft genug das er lieber wieder hier wohnen würde aber was will man als VATER denn bitteschöhn dagegen machen.

Zudem habe ich in allem immer zurückgesteckt damit nichts auf dem Rücken meines Sohnes ausgetragen wird was meine Ex allerdings nicht zu interessieren scheint.

Also bevor hier angefangen wird mich als evtl nicht plichtbewussten Vater hinzustellen und zu meinen ,meine Ex Frau wäre das arme Würstchen( was in vielen anderen Fällen auch der Fall sein mag) der soll sich mal bitte bedeckt halten.

Ich würde für meinen Sohn alles tun.

Zudem wurde ich duch die Scheidung in die Insolvenz gezwungen in der ich mich immer noch befinde.Und das für einen KFZ Kredit wo sie aber das KFZ behalten hat ohne das dieses irgendwie angerechnet wurde.

Also ich denke das sollte jetzt mal geklärt sein das es auch tatsächlich vorkommt das die FRAU es auf die Spitze treibt.

Daher nochmal.....Kann mir einfach mal jemand meine Frage beantworten ohne zu versuchen mich als schlechten Vater hinzustellen?

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn du in deinem 1. Post ein paar mehr Fakten auf den Tisch gelegt hättest wäre dich auch hier keiner angegangen.

Es kam so rüber: Meine Ex verdient genug, warum soll ich denn dann noch zahlen.

Trotz aller Umstände. Deine Ex ist nicht verpflichtet ihr Vermögen dir gegenüber anzugeben. Das wird erst dann relevant wenn euer Kind 18 Jahre alt ist und ihr beide zu Barunterhalt verpflichtet seid.
An den Umgangskosten muss sie sich allerdings weiterhin beteiligen. Sie hat die Entfernung geschaffen.
Notfalls musst du dies mit Hilfe des JA oder des Familiengerichtes durchsetzen.

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#10
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Nun ich bin einfach mal davon ausgegangen das nur auf die Frage geschaut wird.

Nein Nein Henriette...Ich bin nicht derjenige der nicht zahlen Will.Ich will nicht so enden wie mein verehrter Erzeuger(Vater ist der moralisch nicht mehr für mich)!

Nun das werde ich auch diesmal durchsetzen das sie weiterhin einen Weg übernimmt.Aber du kannst dir aus meinem vorherigen Posting sicher vorstellen warum das alles mich so aufregt.

Ich finde es echt nur schade das ich darauf kein Recht habe schon allein aus dem Grund da ich jetzt nicht wirklich sehen kann ob sich aufgrund ihres Einkommens, eine Barunterhaltsplicht für sie ergibt.

Das wäre dann nämlich der Fall wenn sie mehr als das doppelte als ich verdient!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#11
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Mehr als das doppelte verdienen... das muss auch erst mal vom Gericht anerkannt werden.
Richtig, die Richter könnten so entscheiden, müssen aber nicht.
Möglich das der 2. Job aufgrund des Alters des Kindes als überobligatorisch angesehen wird. Möglich das die Jobs gar nicht so gut bezahlt sind.

Ich verstehe ja auch das du sauer bist. Vermutlich liegt es einfach daran das du siehst das es deiner Ex gut geht während es dir an einigem fehlt. Kann ich nachvollziehen. Das bringt dich aber nicht weiter.

Kämpfen solltest du dafür das der Kontakt zu deinem Kind aufrecht erhalten wird. Da würde ich an deiner Stelle rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wenn sie sich an den Umgangskosten nicht mehr beteiligen will.

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#12
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Das ist nicht immer so einfach mit dem Kosten der rechtlichen Hilfe.Ich habe zur zeit schon eine aktuelle PKH laufen.Kann ich nicht noch eine beantragen.
Ich werde demnächst mein zuständiges JA aufsuchen um das alles mal zu erfragen!

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