Einkommen des Kindes auf den Unterhalt anrechnen?

31. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)
Einkommen des Kindes auf den Unterhalt anrechnen?

Hallo liebe Gemeinde....

meine Tochter lebt bei meiner Ex-Frau und ich zahle auch jeden Monat braf meinen Unterhalt. Nun fämgt meine Tochter zum 01.08.2015 eine Ausbildung an und ich habe nun schon mehrmals meine Ex-Frau gebeten mir eine Kopie des Ausbildungsvertrages zu übersenden. Leider bekomme ich immer zu hören der würde noch nicht vorliegen.

Da sich ja das Einkommen auf den Unterhalt auswirkt und ich nachgelesen habe was meine Tochter verdient, müsste ich nur noch knapp 20Euro zahlen. Sie verdient knapp 1000Euro(Tarifvertrag) und nach Abzug der Pauschale und Anrechnung für beide Teile.

Ich weiß nicht ob ich den Unterhalt einfach so kürzen soll oder auf den Vertrag warten soll/muss.

Danke für eure Hinweise und Tips.

vg

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die erste Frage: existiert ein Titel, der noch wirksam ist?

Die zweite Frage: wie alt ist die Tochter?

Die dritte Frage: wohnt die Tochter nach Beginn der Ausbildung noch zu Hause?

Die vierte Frage (sofern Tochter volljährig ist): gibt es noch andere, die vorrangige Unterhaltsansprüche haben?


wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 31.07.2015 08:43

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von bernd1981):
Da sich ja das Einkommen auf den Unterhalt auswirkt und ich nachgelesen habe was meine Tochter verdient, müsste ich nur noch knapp 20Euro zahlen. Sie verdient knapp 1000Euro(Tarifvertrag) und nach Abzug der Pauschale und Anrechnung für beide Teile.


Dein Netto-Einkommen ist höher als 5000€ ?

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja edy, es könnte auch sein, dass beide Elternteile zusammen so viel haben. Deshalb ja meine Fragen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die erste Frage: existiert ein Titel, der noch wirksam ist?
Die zweite Frage: wie alt ist die Tochter?
Die dritte Frage: wohnt die Tochter nach Beginn der Ausbildung noch zu Hause?
Die vierte Frage (sofern Tochter volljährig ist): gibt es noch andere, die vorrangige Unterhaltsansprüche haben?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 31.07.2015 08:43


Danke für eure Antworten...

Es gibt kein titel, wir haben uns immer so geeinigt....bis jetzt
Sie ist 17
Ja sie wohnt dann auch weiterhin daheim
4. Noch nicht aber wir(Ich + Freundin) werden im Dezember Eltern..

Ich habe nochnal nachgelsen. lauf Tarifvertrag wird das Brutto bei 750Euro liegen als Ausbildungsgehalt.

Ich verdiene ja viel aber auch nicht zu wenig, wir haben Haus gebaut vor 5 Jahren(da lebte meine Tochter noch bei uns)...und zahlen noch ab und im Dezember kommt dann der Nachwuchs.

danke

vg

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Keiner mehr einen Hinweis?

vg

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Meine Frage war, verdienst du mehr als 5000€ monatlich?

Wie hoch ist dein Nettoeinkommen?

Wenn die Tochter 750€ verdient, bekommt sie keinen Unterhalt mehr.

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Tochter 750€ verdient, bekommt sie keinen Unterhalt mehr.

Warum?
Sie ist ja noch minderjährig. Das Einkommen wird nur hälftig angerechnet, das Kindergeld auch.
750€ brutto macht ca. 600€ netto.
Da könnte es schon sein, dass noch ein Unterhaltsanspruch übrig bleibt.
Aber dazu müsste der Fragesteller die Angaben zum eigenen Einkommen konkretisieren und evtl. grob angeben, wo das Kind wohnt (in welchem OLG-Bezirk), da sich die Unterhaltsleitlinien doch im Detail etwas unterscheiden.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum?
Sie ist ja noch minderjährig. Das Einkommen wird nur hälftig angerechnet, das Kindergeld auch.
750€ brutto macht ca. 600€ netto.


sorry, hatte ich überlesen,

lg
edy

Signatur:

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durch.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

und danke für eure Antworten...

Ich verdiene Netto ca. 1700Euro, bereinigt ca. 1550 Euro..und ich habe jetzt mal bei der IHK angerufen und gefragt was der Bruttoversdienst in dem Ausbildungsberuf ist, es sind 750Euro da ich auch nach mehrmaliger Nachfrage keine Antwort bekommen habe. Ich habe mit 550Euro netto gerechnet, 90Euro Freibetrag und en Rest durch 2...

Habe erst mal 200Euro angewiesen, aber das hat wohl nicht gereicht. Nun wird sich wohl das JA bei mir melden, wegen der Überprüfung des Unterhalts, dann wäre der Unterhalt auch tituliert.

Danke
VG

P.S an meine EX-Frau wenn du mitliest, ausdrucken nicht vergessen

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Zitat:
Habe erst mal 200Euro angewiesen, aber das hat wohl nicht gereicht.

200€ sind großzügig.
Ich gehe bei 750€ brutto von 600€ netto aus und komme damit auf 137€ Unterhalt.

Bedarf 484€ (3. Einkommensstufe - Hochstufung von 2 auf 3 wegen nur einer unterhaltsberechtigten Person).
Davon werden 92€ (halbes Kindergeld) abgezogen.
Vom Einkommen des Kindes bleiben 90€ ausbildungsbedingter Mehrbedarf anrechnungsfrei, vom Rest die Hälfte.
Macht unterm Strich 484€-92€-((600€-90€):2) = 137€.

Wenn das Kind aus der neuen Partnerschaft da ist, und die Azubine dann immer noch minderjährig ist, verringert sich der Unterhalt um 22€ oder 44€ (je nachdem ob die frischgebackene Mutter auch unterhaltsberechtigt ist, was wiederum von der Höhe des Elterngeldes abhängt, das sie beziehen wird.)

Sobald die Azubine volljährig ist, ist es in der vorliegenden Konstellation ohnehin vorbei mit dem Unterhalt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke,

wenn der Unterhalt tituliert wird mach es doch Sinn diesen zeitlich zu befristen bis meine Tochter in die Volljährigkeit geht oder?

vg

2x Hilfreiche Antwort

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