Eigentum mit Ehefrau geteilt jetzt Scheidung

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)
Eigentum mit Ehefrau geteilt jetzt Scheidung

Folgender Fall: Chronisch kranker Mann (MS/50 J.) hat eine Eigentumswohnung gekauft diese mit seinem eigenen Geld bezahlt, hat aber dummer weise seine Ehefrau mit eintragen lassen, sodass ihr nun 50% davon gehören.
Die Frau wusste wenn sie heiratet (also dass der Mann MS hat) und beide haben nun noch eine gemeinsame Tochter! Ehefrau will sich jetzt nach 17 Jahren scheiden lassen.
Die Wohnung ist aber vor weniger als 10 Jahren gekauft worden. Verhält dies sich hier nun wie im Erbrecht!?? Muss die Frau ihre hälfte zurückgeben, da der Mann definitiv das Geld für seine Pflege braucht...oder muss er sie tatsächlich wenn sie es verlangt nach der Scheidung auszahlen???? bitte dringend um Antwort!! Danke!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

nein, es verhält sich nicht wie im Erbrecht.

Der Frau gehören 50% der Wohnung. Wenn es zur Scheidung kommt, gehören ihr immer noch 50% der Wohnung.

Ich vermute mal, es handelt sich um die, bisher gemeinsam genutzte Wohnung?

Wenn der Mann weiter in der Wohnung wohnt, hätte er der Frau eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Wenn er das Geld zur Auszahlung hat, kann er natürlich das tun.

LG nero

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#2
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

der Mann ist schwerstbehindert, möchte aber solange dass noch geht in seiner Wohnung bleiben. Da er ja denn gemeinsamen Kredit alleine bedient, denke ich wird dies als Nutzungsentschädigung angesehen.

Er ist auch etwas durcheinander....aber ich gönne ihm noch eine ganze Weile in seiner Wohnung da er ja erst 50 Jahre alt ist und ich es schrecklich finde wenn er jetzt schon in ein Pflegeheim müsste....er kann sich jetzt im Rollstuhl einigermassen bewegen...aber seine in Trennung lebende Frau will natürlich dass er ins Heim geht damit die Wohnung verkauft werden kann...diese Wohnung wurde extra Bedhindertengerecht gekauft.

Auch stellt sich für mich die Frage, da die Frau den Mann verlassen hat, ob sie nicht auch unterhaltspflichtig für ihrem Mann ist, sie wusste ja dass er MS hat bei der Heirat.!!?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Avaya111 ,

quote:
Chronisch kranker Mann (MS/50 J.) hat eine Eigentumswohnung gekauft diese mit seinem eigenen Geld bezahlt ,


Gibt es ein Ehevertrag?

Hatte er das Geld schon am Hochzeitstag?

lg
edy

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#4
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

Er hatte eine andere Eigentumswohung die er dafür verkauft hat und das Geld für die gemeinsame in weiser Voraussicht behindertengerechter Wohnung gekauft hat.

Ja...er hatte das Geld schon vorher....dass kann auch anhand der Verkaufsbelege der ersten Wohnung belegt werden. Würde ihm das etwas bringen.....??? Das wäre gigantisch....wir lassen nichts unversucht..nur dass der Mann in seiner Wohnung bleiben kann...

Grüßle

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#5
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

Ehevertrag gibt es nicht......wie die meistens....ziemlich blauäugig...

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
im Zuge des Scheidungsverfahrens wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Kurz gesagt gilt für beide Ehepartner Endvermögen-Anfangsvermögen=Zugewinn. Dieser Zugewinn wird geteilt. Beispiel: hatte ein partner am Anfang €100000 und am Ende €150000Vermögen so hat er einen Zugewinn von €50000 und muß an den anderen €25000 abgeben. Hatte der anderen Partner am Anfang nichts und am Ende €50000 muß er ebenfalls €25000 abgeben.
Das Problem bei einer gemeinsamen Immobilie ist, dass einer der Eigentümer den anderen mehr oder weniger zum Verkauf zwingen kann, mit dem Instrument der Teilungsversteigerun.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Avaya111 ,

Natürlich bringt das was.

Wenn er Nachweise hat die belegen, dass er das Geld/Wert

am Hochzeitstag hatte,dann wird er es evtl. zurückbekommen.

Wenn keine Gütertrennung (Ehevertrag) vereinbart wurde, dann

kann ein Zugewinnausgleich erfolgen.

lg
edy

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#8
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

O.K. das hab ich soweit verstanden!

aber noch was: Die Ehefrau hat kurz nachdem sie ausgezogen ist eine beachtliche Summe geerbt, wird sowas auch angerechnet, als Zugewinn!?

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,


quote:
aber noch was: Die Ehefrau hat kurz nachdem sie ausgezogen ist eine beachtliche Summe geerbt, wird sowas auch angerechnet, als Zugewinn!?



Vereinfacht ausgedrückt, darf sie die geerbte Summe behalten.

Denn Erbe/Schenkungen gehen ins jeweilige Anfangsvermögen der

Partner.

lg
edy



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#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also hier schreibt wohl weder der Ehemann noch die Ehefrau. Mit wem haben wir denn nun die Ehre? Die Tochter? Oder wer sonst? *grins*

Das Wesen der Zugewinngemeinschaft - der diese Ehe unterliegt - scheint dir nicht so ganz klar zu sein. Vereinfach ausgedrückt, haben die beiden Eheleute 17 Jahre lang gemeinsam gewirtschaftet. Und alles was ihr Vermögen in dieser Zeit vermehrt hat, darauf haben sie hälftig Anspruch.

Da die Immobilie während der Ehezeit angeschafft wurde, haben beide darauf hälftig Anspruch. Wer da nun im Grundbuch steht ist dabei irrelevant!

Wenn der Ehemann aber VOR der Eheschließung bereits eine Immobilie besessen hat und diese nun zum Erwerb der neuen Immobilie veräußert hat, dann hat muss sich dies seine Ehefrau anrechnen lassen und ihn hälftig entschädigen. Somit bliebe das ein Nullsummenspiel.

Wie die Abrechnung nun ausgeht, das können wir mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht beantworten. Wie angemerkt muss man dazu das Anfangs- und Endvermögen der beiden Eheleute feststellen. Die Differenz ist der Zugewinn ... und wer mehr hat, muss den anderen ausgleichen. So geht das! *grins*

quote:
da der Mann definitiv das Geld für seine Pflege braucht...


Seit wann spielt das denn eine Rolle, wer das Geld BRAUCHT? Es geht lediglich darum, wem das Geld ZUSTEHT! *grins* Im dümmsten Fall muss er seine Ehefrau also auszahlen! Aber das kann hier mangels Informationen niemand voraussagen!

Tatsächlich kann der Mann sich aber gegen eine Zwangsversteigerung erst mal wehren, wenn er behindert ist und somit auf die Wohnung angewiesen ist. Ob das geht und wie lange das trägt kann man auch nicht sagen!

Da die Ehe nicht von kurzer Dauer war, könnte der Ehemann tatsächlich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Ob er den auch erhält hängt davon ab, ob er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann und ob die Ehefrau leistungsfähig ist. Das hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere wie es sich mit der Tochter verhält. Ist sie minderjährig? Oder in der Berufsausbildung. Davon hängt ab, ob ihr möglichweise vorrangig Unterhalt zusteht.

Also das ist eine ganz komplexe Geschichte. Ohne genaue Kenntnis der Umstände kann man da eigentlich nur sehr wenig sagen! Da würde ich schon empfehlen, dass der Ehemann sich anwaltlich beraten lässt. Hier geht es nämlich um viel Geld ... und da sollte man sich nicht auf so unmaßgebliche Leute wie mich verlassen! *breites grins*





-- Editiert Marcus2009 am 07.01.2013 18:28

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