Ehevertrag ohne Notar- Schenkung-Anwaltskosten

16. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
funny76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag ohne Notar- Schenkung-Anwaltskosten

Nachdem ich mich durch alle !!! 204 Beiträge durchgewuselt habe und einige Tipps auch "brauchbar" waren -vielen Dank an dieser Stelle-, habe ich doch die Bitte, helft mir mal weiter... .
Ich habe nach einer relativ kurzen Ehe einen Ehevertrag (noch in der Ehe abgeschlossen, jedoch nicht notariell beglaubigt), in dem sich mein Exmann zur Zahlung des an mich geschenkten finanzierten PKW`s verpflichtete, wogegen ich die Weiterfinanzierung des beiderseits unterschriebenen Ehekredites bei meiner Hausbank gegen eine im vgl. zur Kreditsumme geringen Teilzahlung seinerseits verpflichtete. Nun muss ich vielleicht hier dazu sagen, daß der Ehevertrag Vorraussetzung dafür war, zum einen das er mich in Ruhe ließ, zum anderen das er in die Scheidung einwilligte. Nun, ich bezahle jetzt das AUto, da ich nach ziemlich kurzer Zeit nach der Scheidung die Finanzierung übernehmen musste; und den Ehekredit, da ich umgeschuldet hatte auf meine neue Hausbank, aufgrund der Fehlberatung in dieser Geschichte durch einen Aussendienstmitarbeiter der Bank. Nun war ich schon bei 2 Anwälten. Der erste war auch mein Scheidungsanwalt und kümmerte sich nachdem die Scheidung durcch war nicht mehr wirklich darum; das heisst, der eine in der kanzlei sagte "...der vertrag ist ungültig..." und der andere "...er ist gültig und weil sie alles umfinanziert haben sind sie selbst schuld..."; und mein letzter anwalt sagte er schaut sich das an... schrieb mir nur einige male "...er könne meínem exmann keine post zustellen, und bräuchte meine hilfe..." und nun hab ich die kosten auch noch. Ist es tatsächlich so, daß ich das alles abschreiben kann? Ich habe somit alles verloren und bezahle während der Ex sich ein dickes Leben macht!!! Bin ja schon froh, daß ich nur 5,- Euro Rentenausgleichs... zahlen muss; aber beim Unterhalt wäre ich auch an die Decke gegenagen. Laut Gericht mss ich keinen Unterhalt zahlen, kann er damit doch noch kommen???
Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten und Bmühungen mir zu helfen.

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"funny weiß vieles aber noch lange nicht alles ;o)"

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Kannst Du das alles mal in einfache Sätze verpacken? Im Moment steig ich noch gar nicht durch. *wirrguck*

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#2
 Von 
funny76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ich versuch mal die Kurzfassung.

1. Geheiratet und Ehevertrag gemacht, damit ich Ruhe und Scheidung bekomme.
2. In Ehe gemeinsamer Kredit bei meiner Hausbank; geschenktes Auto das er finanziert hat; lt. Ehevertrag bezahlt er Auto und ich Ehekredit.
3. nach Scheidung bezahle ich beides, da Kredit auf Anraten neuer Bank umgeschuldet zu ihr; und Auto da selbst viel geld reíngesteckt und er nicht mehr bezahlt hat.
4. Anwalt von Scheidung hat nichts mehr gemacht und innerhalb Kanzlei gab es unterschiedliche Aussagen zur Gültigkeit. Neuer Anwalt konnte angeblich Post an Ex nicht zustellen und lieferte stattdessen fette Rechnung.

War das kurz und knapp genug???

Vielen Dank für die Hilfe.

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"funny weiß vieles aber noch lange nicht alles ;o)"

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo funny,

ich versuchs mal:

1. Ihr habt einen "Ehevertrag" gemacht, aber nicht notariell beglaubigen lassen. Richtig?

Damit ist das denn lediglich eine "Vereinbarung", aber kein so ohne weiteres vollstreckbarer Vertrag.

2. Vereinbarung war, daß Du den gemeinsamen Kredit zahlst und er dafür die Autoraten, wobei Du das Auto behalten hast.

Das Auto hat er aber nicht bezahlt, Du hast den Ehekredit umgeschuldet und den Autokredit "der Einfachheit halber gleich noch mitgenommen". Richtig?

Wenn ja, sehe ich tatsächlich keinerlei rechtliche! Handhabe, daß Du zu Deinem Geld kommst, ohne daß Du ein weiteres zivilrechtliches Klageverfahren führen mußt.

Aus dem "Ehevertrag" kannst Du überhaupt nichts herleiten, da nicht beglaubigt. Damit hast Du nicht einmal einen "Titel" hinsichtlich des Autokredites. Das heißt, Du müßtest mit Hilfe dieses "Ehevertrages" ein Gericht davon überzeugen, daß Dein Mann sich rechtlich verpflichtet hat, das Auto zu bezahlen.

Eine weitere Schwierigkeit sehe ich in der Beweislast, weil Du den Autokredit bei der Umschuldung "mal so eben" gleich mit übernommen hast. Du warst hier -sorry- mehr als blauäugig.

Ich denke, einfach so wirst Du nicht an Dein Geld kommen.

Was Du tun müßtest und könntest, wäre den sogenannten Gesamtschuldnerausgleich zu führen hinsichtlich des gemeinsamen Kredites. Das heißt, Du kannst Dir die Hälfte der von Dir gezahlten Raten bei ihm wiederholen. Als Begründung könntest Du angeben, daß er eben seiner Verpflichtung, die Autoraten zu zahlen, nicht nachgekommen ist. Damit mußt Du Deiner Verpflichtung aus der Vereinbarung, den Ehekredit allein zu finanzieren, auch nicht mehr nachkommen.

Bis hierin verstanden?

Nun der Unterhalt: Du mußt ihm nichts zahlen. Herzlichen Glückwunsch, wenigstens da hattest Du Glück.

Wurde denn der Ehekredit bei Deinem Einkommen für die Unterhaltsberechnung abgezogen? Wenn ja, in voller Höhe? Und wenn das auch ja, dann vergiß, was ich Dir zum Gesamtschuldnerausgleich geschrieben haben. Dann wird das nichts.

Wenn nein, dann kannst Du oben genannten Weg beschreiten.

Es ist aber wieder eine Klage, die mit Kosten verbunden ist und deren Ausgang nicht ohne Risiko ist. Vorteil: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt die hierfür die Kosten, da dies dann eine zivilrechtliche und keine familienrechtliche Angelegenheit ist.

Und zu Deinen Anwälten? Das schweig ich mal lieber...;)

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#4
 Von 
funny76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay das sind verdammt viele Begriffe mit denen ich gar nichts!!! anfangen :(

1. Richtig der Ehevertrag ist nicht ! notariell beglaubigt.

2. Er hat mir das Auto "geschenkt", da ich bei seinem 4000,- DM investiert habe. *ja ja ich weiß blauäugig* :( deshalb verpflichtete er sich zur Zahlung des PKW im Tausch gegen den Kredit.

3. Ich habe auf Anraten meiner neuen Bank den Kredit umgeschuldet auf meinen ! Namen und die PKW-finanzierung bei der Autobank auf die Bank des Autohauses umschreiben lassen, wegen geringerer Raten. Nun ist das Auto weg, da ich auch das nicht mehr zahlen konnte, denn der erste Anwalt stellte ja eine Zahlung durch Ex in Aussicht!!! Aber abbezahlen muss ich Auto trotzdem.

4. Gesamtschuldnerausgleich geht angeblich beim Kredit nicht, da er im neuen ja nicht mehr drin ist?!

5. Ja eine Rechtsschutz habe ich, aber immer genau dann wenn ich sage ich habe sie, passiert bei den Anwälten genau das was ich bei den ersten beiden hatte. :(

6. Unterhalt wurde vom Gericht ausgeschlossen, wegen zu kurzer Ehezeit. Waren "nur" ca. 10 Monate realistisch; dann noch 1 Jahr Trennungszeit. (und das auch nur wegen Ausland). Also wurde hier gar nicht erst irgendwas berechnet. Vielleicht echt mal Glück? ;)

______________________________________

Was genau ist ein Gesamtschuldnerausgleich? Und wenn mich die Bank hier falsch beraten hat, kann man da nichts machen? Und wenn der PKW eigentlich eine Schenkung war, dann geht da auch nichts? Mir wurde mal gesagt, der Ehevertrag ist ungültig, aber in Bezug auf den PKW wäre es eine Schenkungsurkunde??? Und dann könnte ich mir zumindest alle!!! von mir gezahlten Gelder zurückholen.

Hab ich echt gar keine Chance???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
erstens wirst du gegen eine Bank sehr schwer ankommen, zweitens hat diese dich nicht unbedingt falsch beraten - denn: Was können die dafür, dass dein Exmann den Autokredit nicht weiter zahlt?? Sie sind wahrscheinlich davon ausgegangen, dass du jetzt allein zahlst und da war eine Umschuldung wohl die beste Möglichkeit. Du kannst von der Bank nicht erwarten, dass sie eure Eheprobleme in ihre Berechnungen einbeziehen. Das hättest - wenn überhaupt einer - du schon tun müssen/können.

Wie der Doc schon erwähnte: Jetzt hast du wohl nur noch die Möglichkeit, über ein zivilrechtliches Verfahren dein Geld einzuklagen.

Und: Wie kann man etwas verschenken, was noch gar nicht abbezahlt ist?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, lief das Auto noch über Kredit - folglich gehörte es gar nicht ihm, sondern vorerst noch der Bank oder?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
funny76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo teufelin,

tja das ist so eine gute Frage mit der "Schenkung" des PKW... aber du hast wohl recht damit, daß Bank und ich von der Zahlung des PKW durch Ex ausgegangen sind. Na das es der Bank gehörte, stand ja außer Frage, aber die hätten es mir (und das haben sie selbst gesagt) nicht mal eben einfach wegnehmen können, sondern wären erst an ihn rangetreten; erst wenn da nix gekommen wäre, dann hätte ich den Wagen billiger und leichter haben können... aber hinterher ist man immer schlauer!!!

Und zur Bank... nun ich wollte aus Sicherheitsgründen die Bank wechseln, denn der Ehekredit lief schon immer über mein Konto, er hatte nur auf Bedingung meiner Bank (sie machten sich Sorgen um meine Sicherheit falls er weg ist) mit unterschrieben; da ich aber Mehrverdiener bin/war, war mein Konto das Zahlkonto und er hätte sich beteiligen müssen. Bei der Umschuldung fragte ich ob es sinnvoll wäre, alles auf die neue Bank zu legen, damit er keine Zugriffsmöglichkeiten mehr habe... denn meine Bankdaten und Schriften kannte er ja gut genug... mehr muss ich wohl kaum sagen!!! Na und der Aussendienstmitarbeiter von der neuen Bank riet mir eben dazu.... nun sind sich aber alle nicht mehr so sicher ob das so richtig war. Selbst die Bearbeiterin meiner bank nicht; denn so wäre der Ex ja nicht belangbar... das sind nun lauter Aussagen die ich hier wiedergebe, aus den hunderten Gesprächen die ich inzwischen hatte... deshalb auch soviele Fragezeichen.

Tja zivilrechtliche Klage ist gut und schön wenn man den Anwälten auch nicht mehr traut. Irgendwie sagt jeder ja was anderes und ich frage mich inzwischen, was davon richtig ist?! (s.o.)

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"funny weiß vieles aber noch lange nicht alles ;o)"

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