Hallo zusammen,
wir haben gerade innerfamiliär folgende Fallkonstruktion:
Ein Ehepaar. Der Mann ist nachweislich unfruchtbar. War mit seiner Frau sogar schon erfolglos in Kinderwunschbehandlung. Vor ca. zwei Monaten musste er eine Woche lang zur Schulung ins Ausland. Als er zurückkam, war seine Frau schwanger (hat er aber natürlich erst einige Zeit später erfahren). Wer der Erzeuger ist, ist (angeblich!) unbekannt. Zumindest hüllt sich die Ehefrau diesbezüglich in Schweigen und erzählt allen, es sei eine einmalige, unbekannte Affäre gewesen, die ihr unter starkem Alkoholeinfluss passiert sei.
Nach ihrem „Geständnis" war natürlich erstmal eine heftige Ehekrise angesagt. Nun haben sich die beiden einigermaßen beruhigt, ob die Ehe halten wird, steht aber noch in den Sternen.
Beiden ist klar, dass ein Kind, sofern es ehelich geboren wird, automatisch als das Kind des Ehemannes gilt. Mit allen Rechten und Pflichten, die eine Vaterschaft eben so mit sich bringt.
Die Frage in diesem Fall ist: Kann sich der Ehemann diesbezüglich irgendwie erwehren? Immerhin ist er nachweislich unfruchtbar (kann dies auch durch Atteste belegen). Muss er für das Kind aufkommen oder kann die Frau – wenn sie öffentlich einräumt (ggf. per Vaterschaftstest), dass ihr Ehemann nicht der Vater ist – Ansprüche ggü. dem Jungendamt geltend machen, da ihr der Erzeuger ja (angeblich!) nicht bekannt ist?
Momentaner Stand ist nämlich der, dass der Ehemann keinesfalls irgendwelche finanziellen Verpflichtungen dem „fremden" Kind ggü. eingehen will. Vielmehr möchte er die recht knappen finanziellen Mittel der beiden für weitere Kinderwunschbehandlungen zurücklegen, anstatt (O-Ton): „Gutes Geld in ein fremdes Kind zu buttern!"
Dumm gelaufen und kompliziert... kann trotzdem jemand etwas dazu sagen?
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Ehemann unfruchtbar, Ehefrau schwanger...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Anzweifeln kann er die Vaterschaft immer, die nächsten 50 Jahre, sofern er noch solange lebt. Aber das nutzt ihm gar nichts. Er müsste sie anfechten beim Familiengericht. Das Jugendamt wird da von sich aus gar nix tun. Denn dieses Amt ist Interessenvertreter des Kindes. Und ob es im Interesse des Kindes ist, gar keinen Vater zu haben, wohl eher nicht. Also, initiativ werden muss der juristische Vater und sonst niemand, es sei denn, der biologische Vater meldet sich doch noch.
wirdwerden
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Hallo,
Der Mann möchte allen Ernstes eine Familie mit dem
Kind bilden.Aber für die Kosten will er nicht einstehen.
Er möchte gern weitere (leibliche ) Kinder haben.
Wenn möglich soll die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen.
( entnehme ich dem Beitrag,kann mich aber auch täuschen).
Der Unterhaltsvorschuss ( evtl.150€) wird die Gesamtkosten
des Kindes nicht decken.(was macht er mit dem Rest?).
Meine Meinung : entweder für das Kind entscheiden( auch finanziell)
oder Trennung von Kind und Mutter.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hi,§ 1600 BGB
@Nick,
quote:
Unterhaltsvorschussleistungen wird sie aber wohl nicht geltend machen können, solange sie sich weiterhin "in Schweigen hüllt".
Auch wenn die Frau ihr *Schweigen* brechen würde, bestünde kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
Vielmehr möchte er die recht knappen finanziellen Mittel der beiden für weitere Kinderwunschbehandlungen zurücklegen,
Irgendwie widersinnig das Argument?
Denn wenn er unfruchtbar ist, wären ja auch diese Kinder von fremden Männern?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
quote: Unterhaltsvorschussleistungen wird sie aber wohl nicht geltend machen können, solange sie sich weiterhin "in Schweigen hüllt".
Auch wenn die Frau ihr *Schweigen* brechen würde, bestünde kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen.
Ob Nick wohl dahinter kommt, warum nicht?
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"gruß azrael"
quote:
Ob Nick wohl dahinter kommt, warum nicht?
Ach Azrael,
das kann man doch auch googeln...
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Wie der Fragesteller vollkommen richtig angemerkt hat, wird das Kind zunächst einmal leibliches Kind des Ehemannes.
Der Ehemann kann (und sollte) die Vaterschaft sofort nach der Geburt anfechten. Ob unfruchtbar oder nicht ... das Gericht wird einen Vaterschaftstest anfordern und wenn der negativ ist, wird die Vaterschaft aufgehoben. Damit erlischt die Verwandtschaft zwischen ihm und dem Kuckuckskind. Wie dies ja auch den biologischen Verhältnissen entspricht.
Ob die Ehefrau dann die wirkliche Vaterschaft aufdeckt oder nicht ist dabei zweitrangig. Solange sie mit ihrem Ehemann zusammenlebt, wird sie aber keinen Unterhaltsvorschuss erhalten.
Wird jedoch die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt, wird dieser unterhaltspflichtig. Wenn er denn festgestellt werden kann. Wollen wir mal hoffen, dass er auch leistungsfähig ist.
-- Editiert am 22.05.2011 17:03
bei diesem gespaltenem Verhältnis zum Kind solltest du auch an Folgen wie Erbberechtigung etc. denken!
Also notfalls absichern gegen das "Kuckuckskind" und dann aber mal schauen wie es läuft wenn es da ist. Vielleicht erweicht es doch noch dein Herz.
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" Gruss aus Offenbach"
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