Ehegattenunterhalt wenn unterhaltsberechtigte neue lebenspartnerschaft hat?

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Ehegattenunterhalt wenn unterhaltsberechtigte neue lebenspartnerschaft hat?

Hallo ihr,

Ich habe da mal eine frage und zwar folgender fall ein enger freund von mir lebt in scheidung ( sollte in 5 monaten durch sein) zahlt natürlich unterhalt an gemeinsamen sohn 17 und in ausbildung und an seine noch ehefrau ... hat er an sich auch gar kein problem mit da er gut verdient (ca. 2400 netto)...

Jedoch ist die noch ehefrau nun im januar mit ihrem neuen partner in eine extra dafür angemietete wohnung gezogen... und der lebensgefährte hat auch einen job verdient also auch ... sie teilen sich ja nun alle fixkosten etc. Wie sieht es da aus muss er noch unterhalt zahlen oder kann dieser gekürzt werden?

Ist eine reine informative frage da er es für ungerecht empfindet und bevor er sich anwaltlich beraten lässt einfach mal einen eindruck erhalten möchte ... anwalt müsste er ja selber zahlen ...

Ps: es geht rein um den Ehegattenunterhalt ... kindesunterhalt zahlt er gerne und solange wie benötigt ....

Liebe grüsse und danke schon mal im vorraus

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Gertrudgause):
Ps: es geht rein um den ehegattenunterhalt


hier geht es um den Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt kommt immer nach der Scheidung,wird aber heute nur noch

selten gezahlt.

Von einer gefestigten Beziehung spricht man nach etwa 3-4 Jahren.

also Trennungunterhalt weiterhin zahlen, Ehegattenunterhalt eher nein.

lg
edy

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine gefestigte Beziehung kann durchaus schon nach einem Jahr angenommen werden. Aber drunter wird das nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn man jedoch nachweisen kann das die ehe aufgrund dieses mannes beendet wurde ... dieser seinen job am wohnort beendet hat 500 km weit weg gezogen ist und sich dort einen neuen gesucht hat wie steht das unter den vorraussetzungen? Und unterhaltsberechtigte nichts unternimmt un sich einen job zu suchen um auf eigenen beinen zustehen? In besagten zeitraum von 5 monaten 2 bewerbungen.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Gertrudgause):
Wenn man jedoch nachweisen kann das die ehe aufgrund dieses mannes beendet wurde ... dieser seinen job am wohnort beendet hat 500 km weit weg gezogen ist und sich dort einen neuen gesucht hat wie steht das unter den vorraussetzungen? Und unterhaltsberechtigte nichts unternimmt un sich einen job zu suchen um auf eigenen beinen zustehen? In besagten zeitraum von 5 monaten 2 bewerbungen.


Ist bezüglich Trennungsunterhalt alles irrelevant. Interessant wird es da erst nach der Scheidung, da stehen die Chancen dann relativ gut, dass kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok das haben wir nun verstanden bei ihm ergibt sich trotzdem noch eine frage da man natürlich nun im internet ein wenig gelesen hat ... und zwar zur berechnung dieses ... weil ihm nimmt man einfach vom bereinigten nettoeinkommens ... alles weg bis 1300 euro ... nun haben wir mehrfach gelesen das due berechnung anders geht ...

Beide bereinigten nettoeinkommen addieren geteilt durch 2 und davon 3/7

Wären in dem fall 578 euro ...

Ist die beschriebene rechen weise korrekt?

Lg

-- Editiert von Gertrudgause am 03.02.2017 14:17

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Während des Trennungsjahres, wobei man diesen Zeitraum nicht immer mit 12 Monaten fix bemessen kann, hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte das Recht sich nach einem angemessenen Job umzusehen. Folglich ist der hier genannte Zeitraum noch zu kurz um über die Einstellung des Trennungsunterhaltes nahzudenken.

Eine neue Lebenspartnerschaft (s. Überschrift) beendet den Unterhaltsanspruch. Um eine solche handelt es sich hier aber erkennbar nicht.

Von einer gefestigten Beziehung geht man frühestens nach einjährigem Zusammenwohnen aus, meistens sind die Fristen deutlich länger, auch weil es unzählige Begründungen von der Gegenseite für die nicht gefestigte Beziehung gibt. Und wer sich von Anfang an entsprechend verhält, kann das auch gut belegen.

Ergo: wenig Aussichten sich den Trennungsunterhalt zu sparen, wenn die Ex dem nicht freiwillig zustimmt.
Im Zuge des Scheidungsverfahrens werden die Karten dann neu gemischt.

Berry

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#7
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das haben wir soweit verstanden wie sieht es den mit der rechenweise oben aus ... und ist es normal das dem unterhaltszahlenden einfach bis 1300 alles genommen wird?

Lg

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was heisst hier normal? Familienrechtsfälle kann man nun mal nicht statistisch lösen, sondern nur durch betrachten des Einzelfalles. Und wenn die Voraussetzungen da sind, dann ist es eben so.

wirdwerden

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#9
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi wirdwerden

Es wurde ja nichts gerichtlich festgestellt sondern einvernämliche scheidung und er zahlt einfach was ihre anwältin sagt ...

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Trotzdem ist es kein statistisches Problem. Ob die Rechnung okay ist, das kann ich nicht abschätzen, meine Kugel zum Wahrsagen habe ich gerade ausgeliehen. Nur, jetzt ist doch Taktik gefragt. Einvernehmliche Scheidung ganz schnell, das sollte sein Ziel sein. Selbst wenn er etwas zu viel zahlen sollte, ist das immer noch preiswerter als alles andere. Das muss er einfach wissen. Sehen, dass man die Scheidung so schnell wie möglich durch bekommt. Wenn jetzt allerdings eine Verzögerungstaktik kommt, dann wirklich dann sollte man anfangen, ganz spitz zu rechnen. Und aufpassen, dass da nichts mit nachehelichem Unterhalt passiert.

wirdwerden

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#11
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja von der verzögerungstaktik gehen wir gerade aus ... da die anwältin die scheidung erst beantragen wird wenn die 12 monate abgelaufen sind ... und nach dem wie wir uns bisher informiert haben zahlt er zwischen 300 und 400 euro zuviel ...

Lg

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, dann muss er sich halt selbst einen Anwalt nehmen, der nach 9-10 Monaten den Antrag stellt.

wirdwerden

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#13
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja denke das sollte er tun ... habe kurz mit meinem anwalt darüber gesprochen ... wir leben im gleichen ort ... gleiches gericht und hier ist es üblich den antrag 2 bis 3 monate vor ablauf zu stellen um die scheidung nicht zu sehr zu verzögern ...

Und er sagte das es leider oft so ist das bei einem anwalt dieser alles zugunsten einer person berechnet ... leider ...

Danke für die hilfe

Und schönes wochenende

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Jetzt sind wir wieder bei Taktik. Wenn die Anwältin die Scheidung ohne Verzögerungen zügig nach 12 Monaten einreicht, dann kann, je nach Belastung des Gerichts die Sache 2-3 Monate später durch sein. Wenn man das jetzt beschleunigen will, um 2 Monate zu sparen, die Anwältin dann verzögert, kann sich das natürlich noch wesentlich länger hinziehen. Dann hat man nichts gespart. Das ist jetzt so eine Gefühlssache. Ist man sich denn ansonsten über alles einig? Denn wenn er keinen Anwalt hat, dann kann er bei Gericht auch keine Anträge stellen. Wenn die Anwältin aber schriftlich garantiert, dass sie nach 12 Monaten die Scheidung einreicht, letztlich nichts anderes als der Scheidungsantrag gestellt wird, dann würde ich die Kröte schlucken. Wenn nicht, ab zum eigenen Anwalt, wohl wissend, dass der kostet und dass eine Verzögerung recht teuer werden kann. Eben wegen des Unterhalts. Das muss eben ausgelotet werden.

wirdwerden

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#15
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja dem ist er sich bewusst ... nimmt erst mal nur einen beratungstermin bei einem anwalt ... der ihn natürlich auch kostet ... um auszuloten was besser ist ... er hat ja wenn man es so berechnet wie mein anwalt mir vorgerechnet hat ca. 300 bis 400 euro zuviel und hat demnach ja schon 300 mal 7 2100 euro zuviel gezahlt ... er trägt ihren autokredit etc. Ein sehr gutmütiger mensch der herr ... aber unterm strich hat er jetzt weniger als sie und mitlerweile erfahren das sie alles geplant hat ... und vor der trennung schon einen neuen mann hatte ... lange geschichte ...

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Verschuldensprinzip hat Deutschland 1976 abgeschafft. Das interessiert niemanden, wirklich nicht. Vielleicht ist eine Zwischenlösung ganz gut. Er nimmt eine Erstberatung bei einem Anwalt wahr. Die kostet derzeit so etwa 190 €. Mandatiert er dann den Anwalt für den Rest, dann werden die 190 € dort eingerechnet. Und wirklich taktieren. Ich kenne Scheidungen, in denen man am Anfang die Weichen falsch gestellt hat, und die sich dann über Jahre hinzogen. Nichteinigkeit, also Scheidung nach 3 Jahren, dann weiter verzögert, das muss man abschätzen. Da können wir hier alles nicht abschätzen.

wirdwerden

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#17
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja weiss ich deshalb denke ich auch bester weg erstberatung ... die 3 jahre wird es nicht geben da sie eine neue eheschliessung plant ... das sie auch nach scheidung weiter unterhalt will hat sie ihm schon gesagt ... obwohl es da eher kein recht drauf gibt ... wie gesagt bisher erdt 2 bewerbungen ... neue lebensgemeinschaft ...

Lg

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#18
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo GG,

Trennungsunterhalt wird in etwa so berechnet.

EK beider zusammen gezählt, und davon bekommt jeder die Hälfte.

Es muss aber der Selbstbehalt gewahrt bleiben.und der ist dem Partner gegenüber 1200€.

lg
edy

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durch.

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#19
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Zitat (von Gertrudgause):
Wenn man jedoch nachweisen kann das die ehe aufgrund dieses mannes beendet wurde ... dieser seinen job am wohnort beendet hat 500 km weit weg gezogen ist und sich dort einen neuen gesucht hat wie steht das unter den vorraussetzungen?


Das ist nicht ganz irrelevant..

Zitat (von wirdwerden):
Das Verschuldensprinzip hat Deutschland 1976 abgeschafft.


Und das ist natürlich richtig.

Aber....

Es gibt den Begriff der ehelichen Solidarität und der nachehelichen Solidarität und dessen Verletzung.

Es gibt dazu Urteile. Dort heißt in etwa so...

Wendet sich ein Ehepartner, aus einer scheinbar intakten Ehe, einem anderen Partner zu, können Unterhaltsansprüche versagt werden. Das gilt auch schon für den Trennungsunterhalt.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gertrudgause
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok nero das ist wiederrum interessant ...

Wir haben jetzt gerade ausführlich gesprochen und er wird einen ersten beratungstermin bei einem anwalt wahr nehmen ubd sich beraten lassen und dann entscheiden was das beste in seinem falle ist ... er berreut nur nicht vorher mal geprüft zu haben ... wollte es halt in frieden alles regeln ...

Lg

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gertrudgause):
Beide bereinigten nettoeinkommen addieren geteilt durch 2 und davon 3/7

Wären in dem fall 578 euro ...

Ist die beschriebene rechen weise korrekt?


Nein.

Nenn uns das zuständige OLG oder schau selbst in Ziffer 15 der entsprechenden Leitlinie nach.
(Außerdem gibt es die 3/7tel wie auch die 9/10tel Regelung, je nach OLG Bezirk.)

Was Nero meint nennt man "Ausbruch aus intakter Ehe" - ein mittlerweile sehr seltenes Konstrukt.
Rechtsgrundlage § 1579 Ziffer 7 BGB .
Wenn Du das im Browser-Suchfeld eingibst, wirst Du einiges zum lesen finden.

Berry

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