Hallo,
angenommen jemand muss Ehegattenunterhalt zahlen. Ým Gegenzug ist dieser jemand aber auch berechtigt, Kindesunterhalt zu kassieren. Darf derjenige dann von sich aus die Differenz überweisen oder sind das eine die 'Birnen' und das andere die 'Aepfel'?
Ých lasse mich überraschen
Eine schoene Woche wünscht Euch
Tristesse
Ehegattenunterhalt verrechnen mit Kindesunterhalt?
8. November 2004
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Frage vom 8. November 2004 | 18:04
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt verrechnen mit Kindesunterhalt?
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#1
Antwort vom 8. November 2004 | 18:12
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 6x hilfreich)
Solange ihr euch einig seid, ......ist doch alles i.O. ansonsten hat das eine mit dem Anderen nichts zu tun.
#2
Antwort vom 8. November 2004 | 18:53
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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