Ehegattenunterhalt bei neuem Kind

27. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jezzbelle
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
Ehegattenunterhalt bei neuem Kind

Hallo,
mein Schwager wird im Januar 2005 von seiner Frau geschieden. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn (5 Jahre) der bei ihr lebt. Jetzt hat mein Schwager von Ihr erfahren, daß sie von einem ihrer Bekannten schwanger ist. Wie verhält es sich in so einem Fall mit meinem Nachehelichen Unterhalt. Er zahle momentan 220 Euro (Unterhaltsentscheid steht noch aus, sie verlangt 355 Euro), da sie einer Arbeit (3/4 Stelle) nachgeht. Ist es nicht jetzt so, daß für die Zeit von mind. 3 Jahren der Vater des neuen Kindes für sie Unterhalt zahlen muß? Ist mein Schwager dann für diese Zeit von seiner Unterhaltspflicht entbunden, und was ist dann in 3 Jahren? Muß er dann wieder zahlen? Reduziert sich der Unterhalt evtl. nur und bleibt für die Dauer der Erziehungszeit unseres Kindes bestehen. Vielen Dank für die Antworten auf die vielen Fragen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
I.d.R. wird der Betreuungsunterhalt für die nächsten 3 ( evtl. sogar 8 ) Jahre anteilig nach Leistungsfähigkeit zwischen den beiden Vätern geteilt.
Über die Zeit danach würde ich mir jetzt noch nicht den Kopf zerbrechen, da sich die Rechtsprechung bis dahin noch 5x ändern kann - ebenso wie ihre persönliche Situation.
Momentan sieht es so aus, dass er danach wieder voll zahlen müsste. Allerdings ist sie dann auch halbtags erwerbspflichtig!!
Voll unterhaltspflichtig ( abzüglich ihres eigenen Einkommens ) ist er dann aber nur, wenn sie nicht mit dem neuen Partner zusammenlebt oder dieser über kein ( oder nur geringfühgiges ) Einkommen verfügt.

Viel Glück und alles Gute

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Jezzbelle

solch eine Situation gehört zu den ungerechtesten im Familienrecht! Jedenfalls in meinen Augen.
Zwar hat Teufelin Recht, dass der Betreuungsunterhalt nun zwischen den Vätern zu teilen ist. Aber schon die Aufteilung nach Leistungsfähigkeit ist eine Frechheit (wenn wohl auch rechtliche Realität).
Aufgrund des Alters des ersten Sohnes hätte die Mutter weiterhin arbeiten können, nur aufgrund des zweiten Kindes wird sie nun wohl erst einmal nicht mehr arbeiten können.
Es ist mir nicht begreiflich, warum daher der erste Vater umso länger zahlen soll!
Hier wäre mein Rat, die Sache mit einem guten RA zu besprechen und auszuloten, inwieweit von einer Verwirkung des Unterhalts
gesprochen werden kann. Wird schwierig, aber angesichts der Ungerechtigkeit würde ich nichts unversucht lassen.

U.a. ist es dringed zu empfehlen, ob die Mutter auch eine Partnerschaft mit dem Neuen eingegangen ist oder eingeht. Dann nämlich kann umso eher von einer neuen gefestigten Beziehung ausgegangen werden, die auch nicht unbedingt 2-3 Jahre währen muss (weil nämlich schon Kind da!), und daraus könnte umso eher eine Verwirkung des Unterhalts abgeleitet werden.

Wie gesagt: alles schwierig, aber man sollte es versuchen.

Grüße,
nachgefragt



-- Editiert von nachgefragt am 28.12.2004 15:29:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jezzbelle
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
So in der Art habe ich mir das schon gedacht.
Es ist richtig, daß man nichts unversucht lassen sollte, aber es ist teilweise sehr müßig alles zu beweisen, da von der Gegenseite - egal um was es geht - alles angezweifelt wird.

Um Ungerechtigkeiten in Bezug auf dieses Rechtsgebiet kann man sich sicher sehr streiten. Aber ehrlich gesagt, kann ich es als Frau nicht verstehen, daß der geschiedene Mann egal unter welchen Umständen zur Zahlung verpflichtet ist. In meinem näheren Umfeld weiß ich von zwei Ehen, die dadurch auseinander gingen, weil die Frau sich entweder einen neuen Mann suchte, oder einfach keine Lust mehr hatte und nach nur ca. 14 Monaten Ehe, ihre Freiheit wiederhaben wollte. Sicher kenne ich die genauerer Umstände der Ehezeit nicht, aber ich weiß, daß keine der beiden schlecht behandelt oder gar geschlagen wurde. Und bei Schwierigkeiten oder Unzufriedenheiten in der Ehe, gibt es ja glücklicherweise genug Hilfestellungen die man in Anspruch nehmen könnte, was aber von keiner der beiden Frauen getan wurde. Ich bin selbst verheiratet und habe zwei Kinder und weiß genau, daß jede Ehe ihre Höhen uns sicher auch Tiefen hat, aber ich finde es nicht gerecht, einfach zu gehen und den Mann in den finanziellen Ruin zu treiben und ihm damit die Zukunftsgestaltung ziemlich schwer zu machen. Für die o.g. Fälle müßte die Rechtssprechung irgendeine andere Möglichkeit finden.

Vielen Dank nochmal.

Jezzbelle

-- Editiert von Jezzbelle am 01.01.2005 14:27:06

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