Ehegattenunterhalt bei Kind und Haus mit neuem Partner ?

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
xaverMUC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt bei Kind und Haus mit neuem Partner ?

Meine Exfrau, mit der ich ein gemeinsames Kind (5 Jahre) habe und für die ich Ehegattenunterhalt zahle, hat sich nach ca. einjähriger Beziehung von ihrem Freund hauptsächlich deshalb getrennt, weil dieser Ihr den Wunsch eines gemeinsamen Kindes nicht erfüllen wollte. Ein "Neuer" war irgendwann gefunden, nach wenigen Wochen war sie schwanger, wenige Wochen später kaufte das Paar gemeinsam eine Immobilie, in die sie in Kürze einziehen werden.

Welche Auswirkung dürften sich nun für den Ehegattenunterhalt ergeben ?
Ein Urteil des OLG Karlsruhe aus 2004 besagt zwar, dass der Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei Hauskauf mit dem neuen Partner verwirkt ist, aber gilt dies auch bereits nach wenigen Wochen ? Neben dem Hauskauf ist sicherlich auch die Entscheidung für ein gemeinsames Kind ein Indiz für eine Verfestigung der Partnerschaft - aber es ließe sich sicherlich auch so darstellen, dass das Kind nicht geplant war und man es nun einfach versuche, ohne zu wissen, ob die Partnerschaft denn nun eine Zukunft habe...
Dann wäre wohl noch keine Verfestigung erkennbar...
Es freut mich, wenn jemand zu diesem Thema etwas sagen kann, vielen Dank !

-- Editiert von xaverMUC am 05.01.2008 09:44:49

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Xaver,

beide Indizien sprechen für eine gefestigte Beziehung.
Dazu kommt in diesem Jahr noch die neue Unterhaltsreform, die aussagt, dass nur bis zum 3.Lebensjahr des Kindes BU geschuldet wird.
Darüber hinaus nur, wenn keine Ganztags-Betreuung des Kindes zur Verfügung steht.

Besteht ein Titel?
Der müsste abgeändert werden.
Vielleicht solltest du aber noch warten, bis deine Ex mit ihrem Neuen das Haus bezogen hat. Wer weiß, ob deine Ex Mit-Eigentümerin ist.
Spätestens mit Geburt des Kindes solltest du aber tätig werden.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
xaverMUC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

danke für Deine Antwort.

Einen Titel gibt es nicht, wir haben uns bislang noch über alles ohne Anwälte / Gerichte einigen können. Dies wird auch jetzt hoffentlich wieder der Fall sein.

Sie ist definitiv Miteigentümerin des Hauses, bei Umzug werde ich sie wohl ansprechen, wie sie sich das mit dem Ehegattenunterhalt künftig so vorstellt - als Kompromiss zwischen 2 Jahren und gar nichts, finde ich 1 Jahr hochanständig, und das werde ich ihr wohl anbieten...

Ehe ich Anwälte und Gerichte kassieren lasse, soll sie doch meinetwegen für eine gewisse Zeit noch etwas bekommen - Leben und Leben lassen sollte auch im Sinne des künftigen (unvermeidlichen) Umgangs miteinander sinnvoll sein...

Grüßle zurück...

-- Editiert von XaverMUC am 06.01.2008 22:52:17

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Xaver,

quote:
als Kompromiss zwischen 2 Jahren und gar nichts, finde ich 1 Jahr hochanständig, und das werde ich ihr wohl anbieten...


Eine sehr gute und nervensparende Einstellung hast du - gratuliere. Gibts selten.

Grüßle und alles Gute



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hat sie denn soviel Geld, dass sie sich am Erwerb einer Immobilie beteiligen konnte?

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#5
 Von 
xaverMUC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat Geld - für eine halbe Immobilie reicht es sicher nicht, für einen Teil der "gesunden" Eigenkapitalquote aber schon...

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