Ehegattenunterhalt-Neues Gesetz

16. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt-Neues Gesetz

Hallo zusammen,

seit 2004 bin ich geschieden und bezahle mtl. brav 670 € für Kind und Ex-Frau. Seit Febr. dieses Jahr kann ich nicht mehr zahlen, da ich verm. Insolvenz anmelden muss. Jetzt hat mir die Frau vom Jugendamt erzählt, dass ich ab 1.7.2007 sowieso nichts mehr für meine Ex-Frau zahlen müsste, da e da ein Neues Gesetz geben würde. Stimmt das??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Beschlossen ist noch nichts, die Unterhaltsreform, die am 01.07.2007 in Kraft treten soll (der ursprünglich ins Auge gefaßte Termin 01.04.2007 wurde nicht eingehalten), soll u.a. die Rangfolge neu regeln, minderjährige und volljährige privilegierte Kinder gehen dann grundsätzlich vor, erst wenn danach noch Geld übrig ist, bekommt auch die Ehefrau was. Die Rechte der Kinder, die unbestritten außerstande sind, sich selbst aus eigenen Mitteln zu unterhalten werden damit gestärkt, die Eigenverantwortung der Erwachsenen (also Expartner/innen) nach einer Trennung/Scheidung wird stärker gefordert.

Guckst du auch hier:

<a href=http://www.123recht.net/Unterhaltsreform-2007---Kindesunterhalt__a20055.html>Unterhaltsreform 2007 - Kindesunterhalt</a>

oder hier:

<a href=http://www.bmj.bund.de/enid/Familienrecht/Unterhaltsrecht_pw.html>Unterhaltsrecht</a>,

dort vor allem die

<a href=http://www.bmj.bund.de/enid/60195be42fc19b2a613000a8d3f49f31,0/Unterhaltsrecht/Wesentliche_Inhalte_der_Reform_1ba.html>wesentlichen Inhalte der Reform</a>

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 16.04.2007 08:19:43

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

schön wär's. Du wirst weiter für Deine Ex Unterhalt leisten müssen. Das neue Unterhaltsrecht sieht zwar vor, dass der Unterhalt zeitlich begrenzbar werden soll (!?) aber das gilt erst einmal nur für neue Scheidungsurteile (nach Inkrafttreten des Gesetzes).- Zwar soll (?!) die Möglichkeit bestehen über eine Klage nach ZPO 323 diese zeitliche Begrenzung nachträglich einzufordern, aber... (das ist so ein Ding mit der Politik; man weiß nie welche Interessen von wem vertreten werden! Und plötzlich sieht alles ganz anders aus!) :schock:

Wenn Du private Insolvenz anmelden mußt, dann denk dran! Die Unterhaltsuhr läuft immer weiter; d.h. Unterhaltsschulden verjähren erst nach dreizig Jahren. Du bekommst also auch noch nach deiner Insolvenz weiterhin den Rucksack mit Unterhaltsschulden vollgepackt!

Hast Du eine Befristung des Unterhalts in deinem Scheidungsurteil? Wenn nicht, dann soltest Du mit einem guten Anwalt mal prüfen (nach dem 01.07) was das neue Unterhaltsrecht Dir möglicherweise bringen könnte!

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Also zunächst einmal fallen bereits aufgelaufene Unterhaltsschulden bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit in die Insolvenzmasse, d.h. auch sie sind nach der Wohlverhaltensphase weg.
Vorrangig behandelt werden laufende Unterhaltsansprüche, insbesondere die minderjähriger Kinder!
Kommt nun auch drauf an, ob es einen Titel über die Unterhaltsansprüche der Ex-Ehefrau gibt (wurde der denn im Scheidungsverfahren geregelt oder erfolgte außergerichtliche Einigung?), eventuell wäre eine Abänderungsklage hinsichtlich der neuen Einkommensverhältnisse ratsam.
Übrigens Audio:

quote:
Die neuen Vorschriften sollen zwar grundsätzlich auch für "Altfälle" gelten, dies allerdings nur, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Vertrauens in die einmal getroffene Regelung zumutbar ist.
Also nicht nur für Altfälle, hier wäre genau zu prüfen, ob es der Ehefrau zumutbar wäre. Kommt ja u.a. auch auf das Alter des Kindes an.

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#4
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, meine Tochter ist 7 Jahre alt,
einen Titel hat meine Ex nicht, da ich diesen nie abgegeben habe, wurde zwar mal verlangt, aber da ich bis jetzt immer brav bezahlt habe, hat es nie jemand interessiert.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Reike :love: , hat dich denn meine Mail inzwischen erreicht? Hab soooo viel geschrieben... :pc: :cool:

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