Ehegattenunterhalt - Können wir uns untereinander auch ohne Einschalten eines Rechtsanwaltes einigen

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ela
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt - Können wir uns untereinander auch ohne Einschalten eines Rechtsanwaltes einigen

Hallo!

Mein Mann und ich haben uns vor kurzem getrennt. Wir haben zusammen ein Kind für das er auch den zustehenden Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen will.

"Probleme" gibt es allerdings bei dem Ehegattenunterhalt.

- Wer legt fest, was mein Mann an mich zahlen muß?

- Können wir uns untereinander auch ohne Einschalten eines Rechtsanwaltes einigen, sodaß für niemanden Nachteile entstehen?

- Was wäre, wenn wir uns z.B. auf 200 Euro einigen, ich dann aber feststelle, das Geld reicht hinten und vorne nicht. Kann ich dann Unterstützung vom Sozialamt bekommen?

Liebe Grüße
Ela

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Das Sozialamt zahlt dann nur, wenn du keinen Anspruch gegen den Ex-mann hast.
Ich schlage vor, dass du ausrechnest, wieviel dir zusteht. Das ist nicht so schwer : 3/7 von seinem bereinigten Nettoeinkommen nach Abzug des Kindesunterhaltes. Aber auch nur, wenn du nicht arbeitest oder wegen kindesbetreuung des Kindes unter 8 Jahren nicht arbeiten musst.
Was bereinigtes Nettoeinkommen ist, findest du in den Unterhaltstabellen und der Düsseldorfer Tabelle.
Wenn du das alles ausgerechntet hast, dann mach einen Vertrag mit Ex : Er zahlt 200 Euro, es sei denn, das reicht nicht und in dem Fall zahlt er das Ausgerechnete auf deine Aufforderung.
Das ganze führt aber sicher zu Ärger.
Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandra Gantner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es denn aber damit aus, das der unterhaltsplichtige Partner die lohnsteuerklasse ja geändert bekommt und damit ja den Forderungen nicht ganz dem entsperchen kann -was gefordert wird!
jedes jahr dann eine neu berechnung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wird der Unterhalt für das Kind in voller Höhe beibehalten. Nur der nacheheliche Unterhalt wird entspechend gekürzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen