Ehegattenunterhalt? Hätte das von vornherein bei der Scheidung mit festgelegt werden müssen?

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
man-nix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Ehegattenunterhalt? Hätte das von vornherein bei der Scheidung mit festgelegt werden müssen?

Ich bin seit 2 Jahren geschieden. Hab einen 5-jährigen Sohn, für den ich regelmäßig Unterhalt zahle.
Ich musste bisher keinen Ehegattenunterhalt zahlen, da meine Ex-Frau seit der Trennung wieder arbeitet.

Meine Frage nun:
Kann es sein, dass ich irgendwann doch noch mal an Sie Ehegattenunterhalt zahlen muss oder hätte das von vornherein bei der Scheidung mit festgelegt werden müssen?

PS: Sie ist im Moment wieder schwanger von Ihrem neuen Freund mit dem sie zusammenlebt.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,

zunächst mal ist ihr neuer Freund für sie unterhaltspflichtig, nämlich mindestens ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt, kann sie wegen der Betreuung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, dann bis zum vollendeten 3. LJ des Kindes.

Da deine Ex seit der Trennung gearbeitet hat (also finanziell unabhängig von dir war, selbst für ihren Lebensunterhalt aufgekommen ist), hast du das Risiko einer folgenden Arbeitslosigkeit nicht zu tragen. Der Unterhaltsanspruch hätte zeitnah mit der Scheidung geltend gemacht werden müssen, die sogenannte Unterhaltskette ist hier nicht gegeben. Du brauchst also auch in Zukunft keinen EU zahlen.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 24.08.2005 12:32:05

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#2
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie lange ist den der Zeitraum für die Unterhaltskette?
Meine Ex bekommt noch bis 2008 eine Rente, ich bin derzeit aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit und dieser Rente vor Unterhaltszahlung geschützt. Reicht der Zeitraum us, um die Unterhaltskette zu unterbrechen?

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

doppelt gemoppelt ;)

-- Editiert von kuschelbaerr am 24.08.2005 15:12:38

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Mit genauen Zeitangaben kann ich dafür leider nicht dienen. Vielleicht hilft das hier weiter:

quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine "Unterhaltskette" bestanden hat, d.h. wenn von diesem Moment an ständig aus irgend einem Grund Unterhalt verlangt werden konnte. Solche Gründe können die Betreuung der gemeinsamen Kinder, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit sein, wegen der der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht arbeiten konnte.
Wird diese Unterhaltskette einmal unterbrochen, war der Ex-Ehegatte also einmal (auch für kurze Zeit) für seinen Lebensunterhalt voll selbst verantwortlich und konnte keinen Unterhalt verlangen, dann gibt es (abgesehen von Ausnahmefällen) keinen Anspruch auf Unterhalt mehr. <hr size=1 noshade>


Quelle: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_4_11.htm">Unterhalt</a>

quote:<hr size=1 noshade>Die gesetzlichen Grundlagen für den nachehelichen Unterhalt finden sich in §§ 1361 , 1569 f. BGB.

Wird der Unterhalt nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht, sondern durch eine isolierte Klage nach dem Scheidungstermin beantragt, so ist der Anspruch nur begründet, wenn seit der Scheidung ununterbrochen ein Unterhaltstatbestand gegeben war (so genannte Unterhaltskette). Es ist aber ausreichend, wenn die Unterhaltstatbestände nacheinander vorliegen. Haben zum Beispiel beide Ehegatten haben während der Ehe gearbeitet, ein gleich hohes Einkommen erzielt und hatten sie keine Kinder, so lebt der Unterhaltsanspruch nicht wieder auf, wenn die Ehefrau fünf Jahre nach der Ehescheidung wird die Ehefrau arbeitslos wird. <hr size=1 noshade>

Quelle: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.kanzlei-doehmer.de/Ne_unt_29.htm">Unterhalt Ehegatte</a>




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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#5
 Von 
man-nix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, KuschelbaerR!

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Keine Ursache! :)

Sorry, mein Beitrag sollte natürlich nur einmal und nicht doppelt erscheinen, habs editiert. ;)

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-- Editiert von kuschelbaerr am 24.08.2005 15:14:13

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#7
 Von 
man-nix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

ich noch mal,

@KuschelbaerR

kannst Du mir hier vielleicht auch weiterhelfen:

ich leb seit 2 Jahren auch nicht mehr allein. :-) Gott sei Dank!

Hat ihr Einkommen in irgendeiner Art und Weise Einfluss auf meinen zu zahlenden Kindesunterhalt?

Wir haben jetzt gemeinsame Konten, könnte uns das irgendwann noch mal auf die Füße fallen?

Was wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen, nur mein Nettogehalt oder auch eventuelle Vermögenswerte, die wir uns vielleicht in Zukunft schaffen können?


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#8
 Von 
Missing-my-children
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

wie sieht das mit der "Unterhaltskette aus, wenn man seit längerer Zeit getrennt lebt, aber noch keine Scheidung eingereicht ist ?
(Unterhalt f.d. Kinder wird gezahlt)

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@man-nix,
Das Einkommen deiner jetzigen Lebensgefährtin hat DIREKT keinen Einfluß auf den Kindesunterhalt.
Es sei denn, du bist Mangelfall.
In diesem Falle kann dein Selbstbehalt erheblich gekürzt werden. (Haushaltsersparnis, u.U. Anrechnung eines fiktiven Einkommens wg. Haushaltsführung - aber das scheint bei dir ja momentan nicht der Fall zu sein ))

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#10
 Von 
man-nix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

@teufelin

was ist ein Mangelfall?
Wann wär ich der?

Gruß
man-nix

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo man-nix,
'Mangelfall' bist du, wenn du nicht in der Lage bist, den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, ohne dadurch unter deinen Selbstbehalt von 890 EUR ( bei Erwerbstätigen West) zu fallen.

Schau mal hier rein, da steht eigentlich alles, was du wissen musst:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
man-nix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

@teufelin

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich arbeite auf dem Bau und war die letzen Jahre immer über Winter zu Hause gewesen, bis mich meine Firma aufgrund der Wetterbesserung und Auftragslage dann wieder eingestellt hat.
Arbeitslosengeld hab ich für diese Monate (Nov-März) in Höhe von 750 Euro bekommen.

Ich bezahle Unterhalt in Höhe von 183 Euro,
die Raten für ein gemeinsam mit meiner Ex-Frau aufgenommenes Darlehen 180 Euro, ab nächstem Jahr 250 Euro, 250 Euro für Strom, Wasser, Gas etc. und ca. 150 Euro für Versicherungen (Auto, Steuern, Wohngebäude, Leben wg. Kredit, Haftpflicht, Unfall...).

Wenn ich meine Lebensgefährtin nicht gehabt hätte, hätte ich nicht gewußt, wie ich alles bezahlen sollte. Sie einen Großteil der Verpflichtungen mit übernommen.

Ich hatte mich auf dem Jugendamt auch schon erkundigt, ob ich die Unterhaltszahlungen für den Winter irgendwie aussetzen könnte. Nur nützt mir das glaub ich wenig, wenn ich dann ab April von meinem Lohn (ca 1100 Euro) diese Raten zusätzlich zurückzahlen müsste.

Wie hoch wäre mein Selbstbehalt (Ost)?
Hab ich noch irgendwelche Möglichkeiten?
Es tut mir leid, meiner Freundin so auf der Tasche zu liegen. Ohne sie wäre es für mich unmöglich, die ganzen Kosten zu zahlen...

Danke, erst mal für Eure Hilfe.
Gruß Man-nix




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