Folgende Situation:
Ehepaar trennt sich. Die drei Kinder ziehen zu ihrem Vater.
Mutter müsste Kindesunterhalt zahlen, macht sie aber nicht.
Nach einem Jahr versucht der RA des Mannes mit der Gegenseite vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Einigung zu erzielen.
Die Mutter reagiert nicht, d.h. auf die Bitten IHRER RA reagiert sie auch nicht.
Nun wird der RA des Vaters das Verfahren einleiten.
Wird ein möglicher Unterhaltsanspruch zurück gerechnet, d.h. kann die Nichtzahlung der Ehefrau nachverlangt werden?
Ab wann werden die Versorgungsansprüche berechnet, an Beantragung der Scheidung bei Gericht (die Ehefrau versucht wohl so lange wie möglich mit dem Ehemann verheiratet zu bleiben, da ihr jeder Monat Ehe einiges an Versorgungsansprüchen bringt).
-----------------
""
Ehefrau will Scheidung aussitzen....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo MANN-W,
KU muss ab "In Verzugsetzung" gezahlt werden.
Die Frau wird also i.d.R nachzahlen müssen.
Wurde Unterhaltsvorschuss beim JA beantragt ( für Kinder bis
12 Jahre).
Versorgungsausgleichsansprüche enden mit der Zustellung
des Scheidungsantrages.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Danke für die beruhigende Nachricht.
Ehemann ist finanziell, trotz angestellter Akademiker, langsam am Ende.
Zumindest beim Versorgungsausgleich ist endlich Ende, er arbeitet wieder für "seine" Rente.
Es wurde kein Unterhaltsvorschuß beantragt, könnte aber noch gemacht werden, da das 12jährige Kind erst 12/ 2014 13 wird.
Da die Ehefrau nun zwei Monate nicht auf den Vorschlag reagiert hat (€ 300,-- monatl. an KU zu zahlen), wird der Ehemann langsam unruhig. Ich denke aber der RA, der gerade in Urlaub ist, wird die richtigen Schritte einleiten.
Nochmals danke.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es wurde kein Unterhaltsvorschuß beantragt, könnte aber noch gemacht werden, da das 12jährige Kind erst 12/ 2014 13 wird.
Nein, es kann kein Unterhaltsvorschuss mehr beantragt werden; das Kind ist mit dem 12. Geburtstag bereits im 13. Lebensjahr.
-----------------
" "
:-(
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
43 Antworten