Ehebruch beide verh. Unterhalt für entst. Kind

13. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Racine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehebruch beide verh. Unterhalt für entst. Kind

Ich mußte erfahren, dass mein Mann vor fünf Jahren ein Kind mit meiner "besten" Freundin gezeugt hat.
Beide waren zu diesem Zeitpunkt verheiratet (sind es noch).
Aus der Ehe meiner Freundin gingen 3 Kinder hervor (eins davon ist wohl von meinem Mann). Der Ehemann meiner Freundin hat nun einen Vaterschafttest für das vermeindliche Seitensprungkind machen lassen - er ist nicht der Vater.
Die beiden lassen sich jetzt scheiden.
Was wird finanziell auf meinen Mann bzw. unsere Familie
(4 Kinder!!) zukommen? Unterhalt für das eine Kind - evtl. anteilig Unterhalt für die Mutter oder wird der Unterhalt für die Mutter vom dann Ex-Ehemann abgedeckt? Kann die Mutter auf Unterhalt für das mit meinem Mann gezeugte Kind verzichten? Sollte mein Mann nach einem privaten Test die Vaterschaft anerkennen - wird dann trotzdem ein off. gerichtlicher Test (Jugendamt?) angeordnet?

Sorry, mir dröhnt der Kopf - bitte Hilfe!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Das Kind wurde während der Ehe geboren. Somit gilt der Ehemann deiner Freundin erstmal als Vater (auch wenn er es biologisch nicht ist).
Meines Wissens nach muss erst per Gericht die Vaterschaft neu geordnet werden. Ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest wird da unumgänglich sein.

Ist die Vaterschaft deinem Mann zugeordnet, dann wird das Kind unterhaltsrechtlich als "nichtehelich" eingestuft, da ja der biologische Vater und Mutter nicht miteinander verheiratet waren oder sind. Am Kindesunterhalt ändert diese Tatsache nichts mehr, da es hier keine Unterscheidung zwischen ehelich und unehelich mehr gibt.
Der Unterhaltsanspruch der Frau ist aber durch diese Tatsache auf die ersten 3 Lebensjahre des Kindes beschränkt. Sollten die anderen Kinder der Frau auch noch minderjährig sein, dann wird sich dein Mann eventuell den Unterhalt an die Frau mit dem anderen Mann in dieser Zeit teilen müssen. Genau kann das nur ein Gericht klären.

Ist die Vaterschaft deines Mannes gerichtlich festgestellt, dann ist er unterhaltspflichtig. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt seitens der Mutter ist unzulässig!

-- Editiert von peron30 am 13.08.2004 13:02:49

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#2
 Von 
Racine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind ist 4 1/2 Jahre alt - sind also somit Unterhaltsansprüche der Mutter hinfällig? Muß evtl. eine Nachzahlung erfolgen? Ihre beiden anderen Kinder sind 8 und 2 3/4. Gearbeitet hat sie noch nie - auch vor der Ehe nicht.
Wird mein Einkommen mitveranschlagt?

Vielen Dank für die Mühe!

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#3
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Unterhalt kann nur in seltenen Fällen nachgefordert werden. Hier trifft ja auch die Mutter eine nicht unerhebliche Schuld. Ich halte eine Nachzahlung für unwahrscheinlich.

Die Mutter hat aus meiner Sicht auch keine zukünftigen Unterhaltsansprüche gegen deinen Mann.

Den Kindesunterhalt muss dein Mann zahlen, sobald die Vaterschaft gerichtlich beurkundet ist. Zur Berechnung wird nur sein Einkommen herangezogen. Nur wenn er nicht arbeiten sollte (und dir den Haushalt führt), muss er sich Einkommensteile von dir anrechnen lassen. Sein Selbstbehalt (840 €) kann aufgrund einer Haushaltsersparnis auch gekürzt werden.

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#4
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Man sollte allerdings die möglichen Schadenersatzforderungen, die der Nochehemann- und kindesvater geltend machen könnte, nicht vergessen.

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