Hallo.ich habe volgendes Problem,ich hatte eine Bezieung von zwei einhalb jahren,und in einer Eheänlichen Gemeinschaft.
die bezieung ist vor ca. 1 Monat zerbrochen,wiel sie in der zeit
zwei mal untreu war.
In der zeit der bezieung wurden Möbel und Technische geräte angeschaft. wier hatten ein gemeinsames Konto das aber auf meinen Namen läuft.und die bestellung ebenfals auf mein Name.
natürlich bleib ich ja auf den Schulden sietzen und muß weiter zahlen.Nun Kommt sie und will ein teil der Möbel haben.Es wurde alles nur angezahld und nix abgezahlt.Ihre Persönlichen sachen hat sie bereits geholt,auch Teller und Tassen,was sie mitgebracht hat.
Meine frage: Muß ich ihr Möbel überlassen?
Oder kann ich sagen,Du bekommst nix, und ich zahle alleine weiter?
Bitte helft mir. mfg.Christian
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"einer ist immer der dumme."
Eheänliche gemeinschaft-Trennung
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 22:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheänliche gemeinschaft-Trennung
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#1
Antwort vom 3. Januar 2007 | 00:45
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
.Nun Kommt sie und will ein teil der Möbel haben
Naja,wenn sie auch dafür bezahlt hat kannst du ihr in der Größenordnung ja auch etwas überlassen.Ist das so schwierig?
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
#2
Antwort vom 3. Januar 2007 | 01:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
nein schwer ist das nicht wirklich.
aber muß ich das rein Rechtlich machen?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2007 | 09:03
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
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