Eheähnliches Verhältnis - getrennte Wohnung

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
ACMBettina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheähnliches Verhältnis - getrennte Wohnung

Hallo,

ich lebe seit dem 01.05.2007 getrennt. Habe seit kurzem einen Freund. Meine neue Wohnung ist ca. 500 m von meinem Freund entfernt. Wir sehen uns ca. 3 x in der Woche. Mein Noch-Ehemann behauptet, er müsse nun keinen Unterhalt mehr bezahlen, weil wir ein eheähnliches Verhältnis führen. Kann das sein?

Gruß ACMBettina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klara33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

behaupten kann Dein Noch-Ehemann alles - Recht hat er deswegen nicht! Man kann die Beziehung zu einem neuen Partner, mit dem man erst seit kurzem zusammen ist, wohl kaum als eheähnliches Verhältnis bezeichnen. Da gehört mehr zu. Einen Einfluß auf die Unterhaltsverpflichtung Deines Noch-Mannes hat diese neue Beziehung m.E. nicht. Außerdem spielt es auch eine Rolle, ob der neue Partner Dich "unterhält", also finanziell unterstützt. Dadurch könnte Deine Bedürftigkeit nicht mehr gegeben sein, so dass ein Unterhaltsanspruch gegen Deinen Noch-Mann entfallen könnte. Im Moment dürfte das ganze allerdings noch viel zu frisch sein, also hast Du noch nichts zu befürchten.

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#2
 Von 
ACMBettina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Ich sehe das genauso, zumal mein Freund selbst in Scheidung lebt und mich somit finanziell gar nicht unterstützen könnte.

Gruß ACMBettina

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