Guten Abend.
Eine Frage die mich brennend interessiert,hoffe Ihr könnt mir helfen.Wie verhält es sich wenn eine geschiedene Frau sich eine Eigentumswohnung gekauft hat,dann jemand kennenlernt mit dem sie neun Jahre zusammenlebt,der Partner ihr aber nur 150.-euro,zum Lebensunterhalt zahlt obwohl er gut Verdient (beide Altenpfleger)?Er sagt:Damit seien alle seine Kosten ihr gegenüber gedeckt.Telefon,Wäsche,etc.Die Wohnung ist noch nicht Schuldenfrei.Wie verhält sich das?Was muß er zahlen?Oder ist dieser jemand Vogelfrei bis sie ihn rausschmeißt?Gibt es da ein Gesetz,das ihn verpflichtet mehr zu zahlen?Wäre euch dankbar für eine Juristische verwertbare Antwort.
Gruß,Tiziana
Eheähnliches Verhältnis
27. August 2006
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Frage vom 27. August 2006 | 21:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheähnliches Verhältnis
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#1
Antwort vom 27. August 2006 | 22:29
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Ich habe keine juristisch verwertbare Aussage, aber warum macht jemand das NEUN Jahre mit???
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"gruß azrael"
#2
Antwort vom 27. August 2006 | 23:51
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Er kann auch gar nichts zahlen. Da gibt es m.W. kein Gesetz und keine andere Vorschrift. Es ist Vereinbarungssache, wie zwei Menschen, die zusammenleben, zu zahlende Verbindlichkeiten aufteilen. Wenn einer wenig zahlt und der andere das duldet, Pech gehabt. Muss man ja nicht mitmachen.
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