Eheähnliches Verhältnis bei Scheidungstermin nachweisen

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Pubsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheähnliches Verhältnis bei Scheidungstermin nachweisen

Hallo , wie kann es sein das meine NOCHFRAU mit einem anderen Mann zusammenlebt ( leider andere Wohnadresse hat ) mit ihr zusammen ein Kind bekommt ,im Urlaub fährt , mit meinem kleinen Sohn ( 4 Jahre ) bei seinen Eltern , Geschwistern ,etc ist und dieses als NICHEHÄHNLICH anerkannt wird . Mein Scheidungstermin ist am 15 August und dann wird auch der Unterhalt berechnet.Wer kann mir Tips geben oder seine Erfahrungen weiter geben. Selbst Harz IV schaltet sich nicht ein , die bezahlen alles und unterstützen im weitesten Sinne diese Beziehung obwohl der Lebenspartner meiner NOCHFRAU gut verdient

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"Recht haben und Recht bekommen ,in Deutschland ein Fremdwort."

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Pubsi,

die unterschiedlichen Adressen sind der in solchen Fällen allgemein übliche Trick, gefestigte, eheähnlich Gemeinschaften zu verschleiern. Schade, dass viele Familienrichter das immer noch nicht durchschauen.
Du musst also nahand anderer Fakten belegen, dass es sich trotzdem um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Dazu gehört u.a. gemeinsames Wirtschaften, wirtschaftliches Füreinander-Einstehen, gemeinsame Zukunftsplanung.
Wenn ein Kind unterwegs ist, hast du schon mal ganz gute Karten.
Such Dir einen guten Anwalt; der hilft dir weiter. Ist besser, als sich übern den Tisch ziehen zu lassen!

Gruß

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Pubsi,

Deine Noch ist also schwanger von ihm?
Dann sehe zu, das er eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, denn sonst gilst DU als Vater des Kindes.

Als Vater des Kindes wird er ihr Unterhaltspflichtig werden, für 3 Jahre.

Heißt also, für die nächsten 3 Jahre dürftest Du raus sein, um für Noch zu zahlen, oder zumindest um einiges abgesenkt werden.

Denn egal ob die beiden zusammenleben oder nicht. Sie muß Betreuungsunterhalt bei dem Vater geltend machen.

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#3
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Hatte schon mal in einem ähnlichen Artikel zu geschrieben. Solange der andere eine eigene Wohnung hat, besteht kein eheähnliches Verhältnis. Ehe setzt Zusammenleben und Zusammensorgen voraus, ist bei getrennten Wohnung aber nicht so. Auch wenn der andere nur einmal am Tag die Post abholt, solange er dort Miete zahlt und dort gemeldet ist, machst du nichts. Da ändert sich auch nichts an den Unterhaltszahlungen für dein Kind. Die Höhe des Einkommens des anderen Partners ist vollkommen egal, der muß nur für sein Kind (und evtl für die Mutter) zahlen.
Lg

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#4
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Sei mal froh, dass die Frau wieder schwanger ist ;)

:)

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#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ angelika

Indizien für gefestigte, eheähnliche Beziehung:

- wirtschaftliches Füreinander-Einstehen
- gemeinsames Auftreten in der öffentlichkeit als Paar
- gemeinsame Zukunftsplanung
- gemeinsame Wohnung
- gemeinsame Urlaubs- und Freizeitgestaltung

Auch einzelne Indizien reichen aus, um die eheähnliche Gemeinsschaft festzustellen. Die gemeinsame Wohnung ist nicht mehr einzige und unumwerfliche Voraussetzung! So einfach wird es Unterhaltsschmarotzern nun heutzutage auch nicht mehr gemacht!


P.S.: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag ;) (wie ich vermute (?)

-- Editiert von Mami 05 am 14.07.2006 13:55:05

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#6
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Danke, danke,
musste erstmal überlegen, wie jemand darauf kommen könnte!!
Lg

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#7
 Von 
Pubsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , erst mal danke für die Antworten und Ratschläge . Leider gibt es in Deutschland kein Schuldrecht mehr im Scheidungsverfahren.Dann wäre alles einfacher ,denn durch Zufall habe ich genau am Sylvestertag herausgefunden das Sie mich seit längerem mit einer Internetbekanntschaft betrogen hat und auch während unserer Ehe bei diesen war und zwar auch mit meinem kleinem Sohn .Absolut skrupelos die Frau !Aber das wohl schlechteste Rechtssystem in Deutschland fördert so etwas ja noch.

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"Recht haben und Recht bekommen ,in Deutschland ein Fremdwort."

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#8
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Hab gerade nochmal nahcgesehen:
unter kanzlei-freder.de steht: Ein maßgeblicher Indiz gegen eine eheähnliche Gemeinschaft sind getrennte Wohnungen, auch wenn man bei dem Freund/Freundin übernachtet oder gemeinsam in Urlaub fährt.
Hab ich auch schon mal geschrieben: Eine Frau mußte gegen das Wohnungsamt klagen wg. Nichtzahlung von Wohngeld (hat sie übrigens gewonnen). Das Amt behauptete, daß sie mit ihrem Freund (wohnt eine Etage über ihr) eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, aus dieem Grund bekommt sie kein Wohngeld. Das Gericht hat das aber abgeschmettert, Amt muß zahlen.
Lg
Angelika

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#9
 Von 
Pubsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Angelika, danke für deine INFO`s wußte ich leider schon .Selbst ARGE unternimmt nichts obwohl Sie von diesen Verhältnis wissen.Aber der Lebensgefährte ist halt bei seinen Eltern gemeldet,deshalb fühlen die beiden sich so sicher. Habe gehofft ARGE unternimmt was , sodass ich mir einen Privatschnüffler sparen kann,aber anscheinend bleibt mir nichts anderes als in die Taschen zu packen und einen Solchen zu beauftragen um mein Recht zu bekommen !

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"Recht haben und Recht bekommen ,in Deutschland ein Fremdwort."

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#10
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Pubsi,

wenn Deine Noch ein Kind von ihm erwartet, kannst Du Dir den Privatschnüffler sparen.

Ich erwähnte bereits, das der Vater dann Deiner noch Unterhaltspflichtig ist....

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