Eheähnliches Verhältnis, Ehegattenunterhalt

7. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
buerste69
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheähnliches Verhältnis, Ehegattenunterhalt

Hallo Zusammen,

ich leben seit August 2005 von meiner Ex-Frau getrennt (zwei Kinder 4 und 7) und wir sind seit 01.03.2007 geschieden. Meine Ex lebt seit der Trennung mit einem anderen Mann zusammen (gemeinsame Urlaube, Familienfeste, etc) und ab 01.08.07 ziehen meine Ex, ihr Freund und die Kinder in eine gemeinsame Wohnung. Ist das nun ein eheähnliches Verhältnis? Muss ich weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen? Wenn ja, wie lange noch? Meine Ex hat zur Zeit einen Job auf 400 € Basis. Der neue Freund ist voll erwerbstätig (Elektriker).

Wäre nett, wenn ihr mir eure Erfahrungen schildern könntet und ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar!

Viele Grüße,

Ralph

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8 Antworten
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#1
 Von 
buerste69
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich hatte diesen Beitrag versehentlich mehrmals verschickt!

Ich würde mich freue, wenn mir mal jemand Tipps und Ratschläge zu o.g. Thema geben könnte....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
buerste69
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich hatte diesen Beitrag versehentlich mehrmals verschickt!

Ich würde mich freue, wenn mir mal jemand Tipps und Ratschläge zu o.g. Thema geben könnte....

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#3
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Ralph,
bei mir war es so ähnlich wie bei Dir, allerdings nach gut 1 Jahr geschieden sein. Bin damals zu meinem Anwalt gegangen, kurz um: Von einem eheähnlichen Zusammenleben spricht man in der Regel nach 3 Jahren. Es kann aber auch - wie in meinem Fall - nach 2 Jahren von einem eheänlichen Verhältnis ausgegangen werden, wenn beide in der gleichen Wohnung wohnen, und sich nicht nur regelmässig besuchen. Also, mach Dir noch keine Hoffnungen - übrigen konnte ich den damaligen Ehegattenunterhalt nur zur Hälfte kürzen. Allerdings hat meine Ex ein halbes Jahr später geheiratet, da war ich dann natürlich raus.

Gruß
Torsten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
buerste69
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Torsten!

Heißt das also, dass ich frühestens in einem Jahr den Weg zum Anwalt suchen sollte? Benötigt man dann irgendwelche Beweismittel?

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#5
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Ralph,
also, mein Anwalt hat meine Ex damals ganz frech angeschrieben, und gleich ein paar Paragraphen darin zitiert. Gottseidank ließ sie sich davon beeindrucken, und gab alles zu, bevor es zu einem Gerichtstermin gekommen ist.
Beweise wirst Du sicherlich haben müssen. Kannst es aber ja auch einfach mal ganz dreist per Anwalt versuchen, vielleicht klappt es ja auch. Vielleicht bekommst Du ja über das Einwohnermeldeamt in Deiner Stadt heraus, wer in der entsprechenden Wohnung gemeldet ist. Würde einfach mal hingehen und fragen, mehr als keine Antwort geben können die ja nicht. Und wenn die Fragen wofür, dann sag doch für Deinen Anwalt als Beweismittel zur Klage. ;) :grins:

Gruß
Torsten

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Was Norddeutscher schreibt, stimmt so nicht ganz. Nicht das Zusammenleben ist entscheidend, sondern das Auftreten nach außen hin als Paas, eben Familienfeste, Urlaube etc. Ein eheähnliches Verhältnis wird in der Regel bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nach 2-3 Jahren auch bei getrennten Wohnungen angenommen.
Das Zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung ist nur ein weiteres Indiz.
Ein Wegfall des Unterhalts wird allerdings nicht in Frage kommen wegen der Betreuung der gemeinsamen, noch relativ kleinen Kinder, maximal eine Kürzung.


-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 07.06.2007 19:50:56

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#7
 Von 
djdee10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich durchlebe die gleiche situation!
Meine NOCH Ehefrau hat ich im Juli 2006 von mir getrennt und ist direkt MIT Ihrem neuen Typen zusammengezogen! Ja direkt!!!
Zwar war noch nicht bei Ihr gemeldet, aber jetzt wohnt er seit Mai 2007 offiziell mit Ihr zusammen!(Neues Kennzeichen an PKW,gemeinsame Klingel, aussage meiner KInder)Darauf hin habe ich über meine RA den EU um 250,-EUR gekürzt, ohne Rücksicht auf die ganze Rechtssprechung 2-3 Jahre warten, dann erst kürzen usw..!!!!!
Egal ob sie klagt und wie das ausgeht!
Ich bin genug vera.. worden! Ich lasse mich nicht mehr abziehen!!
Gru?
DJ DEE

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#8
 Von 
buerste69
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo DJ DEE!

Na dann hoffen wir doch mal, dass sie nicht klagt! Und was ist, wenn doch? Wie sehen die Chancen aus? Was sagt Dein Anwalt dazu?

Ralph

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