Düsseldorfer Tabelle

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)
Düsseldorfer Tabelle

Hallo...
Irgendwie steige ich durch die Unterhalts-Berechnung für meinen Sohn nicht durch.
Folgende Berechnung: Mein Sohn erhält Unterhalt der Stufe 2 (107%) der DDT. Laut Tabelle 263 €. Davon wird anrechenfähiges Kindergeld 9 € abgezogen. Also 254 €. Laut Schreiben vom JA soll der Vater monatlich 257 € zahlen????????? (Dies wurde alles vom JA berechnet)
So weit, so gut. Im Januar wird mein Sohn 12, also rutscht eine Altersstufe nach oben. Wie berechnet sich denn dann den Unterhalt? (Ein Titel besteht).
Danke schon mal für Eure Antworten.

LG Henriette

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo henriette,

die Differenz ist durch den unterschiedlichen Bedarf DTab 2005/ DTab 2007 zu erklären. In 2007 wurden die Sätze leicht gesenkt.
Ab Januar hat der KV dann, nach derzeit gültigem Recht, in Stufe 2 (107%) Altergruppe 3(12-17) monatlich EUR 309 zu leisten.


LG
Squit

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#2
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Supi, danke für deine Antwort.
Dann kann ich ihm ja im Dezember einen Ausdruck der DDT zukommen lassen mit dem dezenten Hinweis das ab Januar ein anderer Betrag zu zahlen ist. Von selbst wird er garantiert nicht daran denken.

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