Düsseldorfer Tabelle 2009, Höherstufung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Düsseldorfer Tabelle 2009, Höherstufung

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich habe eine Frage zur neuen Düsseldorfer Tabelle:

Wenn ich nur einem Kind unterhaltspflichtig bin, muss ich dann den Unterhalt zwei Stufen höher bezahlen??

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.


LG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Mama-Mit-Fragen,

müssen nicht aber grundsätzlich ist zumindest der Mindestunterhalt zu bedienen und wenn mehr geht, ist mehr zu bezahlen. Höherstufung ist dann möglich.
Dein Selbstbehalt muss dir erhalten bleiben (900€, ohne Bedarfsgemeinschaft).

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#2
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Heißt das nun, dass ich auf jedem Fall 3. Stufe zahlen muss, wenn mir die 900 Euro bleiben, oder kann es auch sein, dass es bei 1. Stufe bleibt.

Es gibt eine Unterhaltsurkunde. 100 % des Mindestunterhalts .. allerdings ist mein Einkommen jetzt auch höher, so dass die 900 Euro überschritten werden.

Bereinigtes Nettoeinkommen 1492 Euro. Kind ist 13.

Nochmal: vorab vielen Dank

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Es ist schwierig in zwei parallelen Threads das zu behandeln, wenn es inhaltlich besser zusammenzufassen wäre.
Kannst du den anderen dann besser abschließen?

Bei 1492€, kannst du auch 333€ berappen, ohne dass dein SB hiervon berührt würde.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#4
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, wegen der 2 Treads. Ich dachte, der erste Versuch hätte nicht geklappt ;-)

und nochmal Sorry, "Kann" oder "muss" ich 333,00 Euro bezahlen??

LG

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi nochmal,

du müsstest damit rechnen, 333€ zahlen zu müssen, wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt werden sollte.
Da der KU über 100% tituliert ist, sind mindestens diese 100% zu bedienen, mehr ist doch letztlich euch überlassen.
Am besten offen fragen und versuchen das Einverständnis zu erhalten, dass es bei den 100% bleibt?!

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert von ARTiger am 06.01.2009 20:45

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
"Kann" oder "muss" ich 333,00 Euro bezahlen??


DAS können wir dir nicht vorhersagen.
Der Mindest-KU beträgt 295€. Zwei Stufen höher 333€.
Leistungsfähig wärst du...auch ohne deinen Bedarfskontrollbetrag von 1100€ zu unterschreiten.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Loddar, wird aber bei der Bemessung des Kontrollbetrages nicht der Unterhaltsbetrag aus der 1. Tabelle herangezogen?
Dann wäre es grenzwertig.
1492€ - 415€ = 1077€

Ich finde, mann sollte versuchen sich so zu einigen.
Ehrlichkeit auf beiden Seiten.
Wenn z.B. die Mietbelastung höher oder geringer ausfällt, freiwillig Zu- oder Abschläge zulassen.
Ist schon anzuerkennen, dass hier versucht wird, das Thema ohne Anwälte zu regeln.

Liebe Grüße

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Tiger,

ehrlich: keine Ahnung!:(

Ich wollte die TE nur auf alle Eventualitäten vorbereiten.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Loddar,

kein Problem, denn wie ich mal gelesen habe, will sich der BGH wohl zukünftig an den Zahlbeträgen orientieren, aber wenn die Richter das noch nicht endgültig geregelt haben, wieso sollten dann wir Dummies das wissen?
Immerhin finden sich die Kontrollbeträge in der ersten Tabelle und nicht in der mit den Zahlbeträgen.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#11
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

unter Nr. 1 der Anmerkungen zur DT 09 steht, dass bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein >>können<< (nachlesen!).

Gruss marxx

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